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Verkauf- Bank der Käufers überweist mir....?!

Themenstarteram 30. September 2010 um 9:13

Hallo Gemeinde,

 

wir müssen uns leider von unserem CLK aufgrund Familienzuwachs trennen. Ich habe das auto in versch. online Börsen inseriert und heute Morgen erhalte ich einen Anruf. Der Anrufer möchte das Auto haben, gibts aber ein Problem. Seine Bank müsste mir das Geld überweisen und er bekommt auch erst danach das Fahrzeug inkl. Brief.

 

Sollte ich das so machen? Ich habe nämlich noch nie ein Auto finanziert, ist es üblich das ein Kredit nicht an den Kreditsteller sondern den begünstigten bzw. Verkäufer ausgezahlt wird, damit das Geld nicht anderweitig ausgegeben werden kann?

 

PS: Ich weiss, dass es Familien gibt die auch mit nem Ford Fiesta Bj1990 klar kommen, ich aber nicht. Also diese Kommentare bitte lassen.

Beste Antwort im Thema

Die ganzen Beiträge zu "Überweisung rückgängig machen" sind DEFINITIV falsch! Ich komme von der Bank...

Eine Überweisung kann ohne Einverständnis des Empfängers nicht zurück geholt werden! Geht nicht einmal, wenn die Bank versehentlich auf ein falsches Konto bucht. Dann muss erst mal mit dem "falschen" Empfänger gesprochen werden, bevor das Geld wieder umgebucht werden kann. Wenn man als Angestellter einfach so bucht, ist man natürlich sofort seinen Job los!

Die 6 Wochen-Frist gilt bei Schecks, nicht bei Überweisungen!

Die Deutsche Bank interessiert sich zum Bsp absolut nicht dafür, ob man das Geld nun für Möbel oder ein Auto ausgibt. Als Sicherheit dient hierbei komplett die Kreditwürdigkeit des Kunden sowie sein Gehalt. Ich habe noch nie einen Fahrzeugbrief in den Tresor geschlossen...

Andere Banken handhaben das anders, aber viele wollen nur die Absicherung und keinen Brief!

Bei uns wird es auch so gehandhabt, dass der Kreditnehmer das Geld auf sein Konto bekommt, allerdings kann es gut sein, dass die Bank das direkt an den Verkäufer des Fahrzeugs buchen will, klingt nicht unbedingt abwägig...der Bank ist das egal, hauptsache die Rate wird bezahlt.

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von Autobahnfink

Vorsicht. Überweisungen kann man rückgängig machen.

Was man hier so alles erfährt....

Da der klare Text auf

http://www.piloh.de/rueckgaengig-ueberweisung.html

leider nicht kopiert werden kann - empfehle ich an dieser Stelle: dort einfach mal LESEN! Und hier nicht jeden Unsinn glauben...

MERKWÜRDIG - Kopieren ging ja doch!! Hier der kopierte Text:

Eine Überweisung rückgängig machen

Bei einer Überweisung erteilt der Kontoinhaber seiner Bank den Auftrag eine bestimmte Geldsumme von seinem Konto auf das Konto eines anderen Kontoinhabers zu transferieren. Nach dem Bürgerlichen

Gesetzbuch (BGB §§675,676) hat die Bank für die Ausführung der Überweisung bestimmte Fristen einzuhalten. ....

Eine Überweisung rückgängig zu machen ist seitens des Überweisenden grundsätzlich nur dann möglich, wenn das angewiesene Geld dem Konto des Überweisungsempfängers noch nicht gutgeschrieben ist. Ist dies hingegen bereits geschehen, kann sich der Überweisende nur direkt an den Zahlungsempfänger mit

der Bitte um Rücküberweisung richten. Eine Rücküberweisung erfordert vom Überweisungsempfänger dann aber eine Ausstellung einer neuen Überweisung an seine eigene Bank. Die Kosten für die Stornierung einer Überweisung hat in der Praxis oft der Kunde zu tragen.

Ende des Zitats

Also - ist das Geld auf Deinem Konto - kann niemand anders darauf zugreifen... (Es sei denn ein Gerichtsvollzieher auf Grund eines rechtskräftigen Urteils...)

 

Schönen Abend

 

Zitat:

Original geschrieben von Laie_AWB

Zitat:

Original geschrieben von Autobahnfink

Vorsicht. Überweisungen kann man rückgängig machen.

Was man hier so alles erfährt....

Da der klare Text auf

http://www.piloh.de/rueckgaengig-ueberweisung.html

leider nicht kopiert werden kann - empfehle ich an dieser Stelle: dort einfach mal LESEN! Und hier nicht jeden Unsinn glauben...

MERKWÜRDIG - Kopieren ging ja doch!! Hier der kopierte Text:

Eine Überweisung rückgängig machen

Bei einer Überweisung erteilt der Kontoinhaber seiner Bank den Auftrag eine bestimmte Geldsumme von seinem Konto auf das Konto eines anderen Kontoinhabers zu transferieren. Nach dem Bürgerlichen

Gesetzbuch (BGB §§675,676) hat die Bank für die Ausführung der Überweisung bestimmte Fristen einzuhalten. ....

Eine Überweisung rückgängig zu machen ist seitens des Überweisenden grundsätzlich nur dann möglich, wenn das angewiesene Geld dem Konto des Überweisungsempfängers noch nicht gutgeschrieben ist. Ist dies hingegen bereits geschehen, kann sich der Überweisende nur direkt an den Zahlungsempfänger mit

der Bitte um Rücküberweisung richten. Eine Rücküberweisung erfordert vom Überweisungsempfänger dann aber eine Ausstellung einer neuen Überweisung an seine eigene Bank. Die Kosten für die Stornierung einer Überweisung hat in der Praxis oft der Kunde zu tragen.

Ende des Zitats

Also - ist das Geld auf Deinem Konto - kann niemand anders darauf zugreifen... (Es sei denn ein Gerichtsvollzieher auf Grund eines rechtskräftigen Urteils...)

 

Schönen Abend

GENAU SO IST ES !!!

Ich habe im Prinzip (etwas umständlicher) genau dasselbe geschrieben (siehe Beitrag vorher !)

Gruss KB

Hallo!

Sorry, jetzt muss ich auch noch meinen Senf dazu geben... möchte jetzt aber auch nicht mehr als nötig "klugscheißen"...

Also ich bin selbst Kundenberater in einer Bank, berate dort Privat- und Geschäftskunden. Autofinanzierungen gehören zu

meinem täglich Brot...

1. Das Banken das Geld nicht direkt an den Kunden auszahlen, kommt durchaus vor - ist aber selten!

2. Banken die Autos finanzieren, benötigen nicht den Fahrzeugbrief - es sei denn das Fahrzeug wird Sicherungsübereignet.

3. Überweisungen können nach Gutschrift auf dem Empfängerkonto nicht vom Auftraggeber storniert werden.

Aber: Sollte die Gutschrift beim Empfänger unrechtmäßig sein (z.B. falscher Empfänger) kann die Bank vom Empfänger die Herrausgabe verlangen, somit Regress stellen, da die Bank eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Auftraggeber hat - also ist auch eine Gutschrift keine 1000%ige Garantie!!! - Dazu muss ich sagen, dass ich einen solchen Fall erst einmal erlebt habe!

4. Eine generelle Wiederspruchsfrist gibt es nur bei Lastschriften - diese ist bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschlusses des Kontokorrents

...

...

ALSO: Mach dir keine Sorgen!!! - der von dir beschriebene Sachverhalt ist absolut nachvollziehbar - das würde ich dir auch als mein Kunde sagen. Wobei meine Vorredner Recht haben, wenn du extrem vorsichtig bzw. misstrauisch bist - lass dir von deiner Bank (schriftlich) bestätigen, dass die Kontogutschrift in Ordnung ist... Dann kann wirklich nichts, gar nichts mehr schief gehen.

Du kannst mir auch gerne eine PN schreiben, wenn du noch Fragen hast, da helfe ich gerne...!

Gruß

Tobi

Themenstarteram 2. Oktober 2010 um 0:32

Ok langsam wirds.... :D

 

Langsam fühle ich mich sicherer, ist also nicht jeder ein Betrüger.

 

Danke an alle recherchierenden

hallole,

also, das ganze ist doch so einfach ... erst wenn ich als verkäufer mein geld

in händen halte (cash) oder eben auf meinem konto sehen kann, erst dann

erhält der käufer auch das auto (und papiere, schlüssel) - und ein seriöser

käufer wird sicherlich auch noch 1 - 2 tage warten, bevor er den kaufgegen-

stand ausgehändigt erhält, denn er hat ja als nachweis (für sich als käufer)

die überweisung (in händen) ... sofern es sich um eine deutsche bank handelt

good lack

ich selbst hatte auch mal einen bmw für 12.000 €uros über die BMW Bank ge-

kauft, die dann nach auszahlung auf mein ! konto den brief innerhalb von 3 ta-

gen haben wollte (its ja verständlich ...), wobei natürlich dieser zuvor in kopie

per fax als grundlage des deals diente ... also, jeder seriöse käufer würde die

se bedingungen akzeptieren, wenn er nicht cash bezahlen möchte, was man

ja auch verstehen kann - ich bin schon mit ein paar tausen $ in der unterhose

500 km durch die welt gefahren ... was macht man nicht alles ... für ein auto

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