Verkauf an Händler / Zahlung
Hallo zusammen,
ich habe meinen TT im Internet zum Verkauf inseriert.
Es hat sich u.a. ein mir bekanntes Audi-Zentrum aus der Umgebung gemeldet (seriöser Händler).
Wir haben einen Termin vor Ort zur Preisbewertung über die Dekra gemacht. Der Ankaufspreis hat mich positiv überrascht. Ich habe dieses Angebot schriftlich erhalten und einige Stunden später per Mail zugesagt.
Nun wurde ein Termin zur Fahrzeugübergabe nächste Woche gemacht.
Wie läuft sowas in der Regel ab? Wie komme ich an mein Geld? Barzahlung würde ich keinesfalls akzeptieren wollen (mit der Summe setze ich mich sicherlich nicht ohne Auto in ÖPNV). Den Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II händige ich ja nur aus, wenn der Wagen vollständig (!) bezahlt ist. Die Buchhaltung des Händlers wird ja nicht in meinem Beisein die Zahlung veranlassen und selbst wenn, ist das Geld noch nicht auf meinem Konto gutgeschrieben. Wäre ich verpflichtet, einige Tage später erneut beim Händler vorbeizuschauen und den Brief abzugeben?
Ich gehe davon aus, dass der Händler den Brief direkt bei Fahrzeugübergabe haben möchte.
Wäre über Erfahrungen dankbar.
Danke.
LG
Ela
28 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. Juni 2022 um 18:22:28 Uhr:
Leider ja, denn bis zur Eigentumsübertragung auf den Käufer bleibt der Händler der Eigentümer, vollkommen unabhängig von der Zahlung durch den Käufer.
Und zur Eigentumsübertragung gehört nahezu zwingend die Übergabe des Kaufobjekts und die Einigung über den Eigentumsübergang.
Bei der öfter diskutierten Variante Kauf beim Händler scheint das leider so zu sein.
Hier ging es ja aber um den umgekehrten Fall bei dem ein Auto an den Händler verkauft werden soll.
Die Frage wäre ob der Eigentumsübertrag in diesem Fall bei der Abgabe des Autos stattfindet oder erst mit vollständiger Erfüllung des Vertrages sprich mit Zahlung des Händlers.
Zitat:
@xCrushedIcex schrieb am 13. Juni 2022 um 21:13:32 Uhr:
Die Frage wäre ob der Eigentumsübertrag in diesem Fall bei der Abgabe des Autos stattfindet oder erst mit vollständiger Erfüllung des Vertrages sprich mit Zahlung des Händlers.
Das kommt darauf an, was man vereinbart. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit Übergabe des Fahrzeuges und der Papiere auch das Eigentum übergegangen ist.
Sinnvoll ist daher ein Eigentumsvorbehalt nach § 449 Abs. 1 BGB, dann geht das Eigentum erst mit Zahlung des Kaufpreises über.
Im Insolvenzfall kann man dann ein Aussonderungsrecht geltend gemacht werden, weil der PKW dann nicht zum Eigentum des Händlers und damit auch nicht zur Insolvenzmasse gehört. (§ 47 InsO)
Doof ist nur, wenn das Fahrzeug dreisterweise schon verkauft wurde. Wenn die Papiere bereits beim Händler sind, kann ein Dritter das Fahrzeug gutgläubig erwerben (BGH, Urt. v. 09.10.1991 – VIII ZR 19/91, NJW 1992, 310)
Wenn man dann zudem nicht rausfinden kann, wer das Fahrzeug widerrechtlich verkauft hat, kann man nur hoffen, dass das Kaufpreis noch nicht geflossen ist (§ 48 S. 1 InsO) oder noch unterscheidbar von der Insolvenzmasse vorhanden ist (§ 48 S. 2 InsO)
Ansonsten hat man ein Problem. Fahrzeug und Papiere ohne direkte Bezahlung rauszugeben birgt immer ein Risiko.
Ähnliche Themen
Mit Übergabe von Fahrzeug, Schlüssel und Papieren schuldet der Händler dir halt einen Betrag von x-tausend Euro. So wie im Vertrag vereinbart. Ein Anrecht auf Auto zurück gibt es nicht.
Wenn nicht gleichzeitig Geld gegen Ware getauscht wird, dann entsteht immer eine Schuldner/Gläubiger Beziehung. Geht im Anschluss der Schuldner insolvent, schaut der Gläubiger entsprechend in die Röhre.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 14. Juni 2022 um 11:41:04 Uhr:
Mit Übergabe von Fahrzeug, Schlüssel und Papieren schuldet der Händler dir halt einen Betrag von x-tausend Euro. So wie im Vertrag vereinbart. Ein Anrecht auf Auto zurück gibt es nicht.Wenn nicht gleichzeitig Geld gegen Ware getauscht wird, dann entsteht immer eine Schuldner/Gläubiger Beziehung. Geht im Anschluss der Schuldner insolvent, schaut der Gläubiger entsprechend in die Röhre.
Komisch... ich habe direkt über deinem Beitrag umfassend ausgeführt, wie man genau dies vermeidet.
Mir kommt da eigentlich immer nur wieder in den Sinn, wie sehr Deutschland die Digitalisierung verpennt hat...
Hier in GB ist eine stink normale Ueberweisung in der Sekunde auf dem anderen Konto, sobald sie angewiesen wird. Vollkommen egal ob das an einem Sonntag oder mitten in der Nacht ist.
Kann ja eigentlich nicht so schwer sein.
Oder kann mir jemand erklaeren woran das liegt?
Liegt hier an den Banken, normal ist eine Überweisung, auch eine normale innerhalb weniger Stunden auf dem anderen Konto angekommen.
Auch das mit der Echtzeitüberweisung wo das dann in Sekunden/Minuten geht wurde oben schon genannt.
Zitat:
@ixtra schrieb am 14. Juni 2022 um 11:44:47 Uhr:
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 14. Juni 2022 um 11:41:04 Uhr:
Mit Übergabe von Fahrzeug, Schlüssel und Papieren schuldet der Händler dir halt einen Betrag von x-tausend Euro. So wie im Vertrag vereinbart. Ein Anrecht auf Auto zurück gibt es nicht.Wenn nicht gleichzeitig Geld gegen Ware getauscht wird, dann entsteht immer eine Schuldner/Gläubiger Beziehung. Geht im Anschluss der Schuldner insolvent, schaut der Gläubiger entsprechend in die Röhre.
Komisch... ich habe direkt über deinem Beitrag umfassend ausgeführt, wie man genau dies vermeidet.
Habe ich doch gar nicht widersprochen.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 14. Juni 2022 um 14:18:51 Uhr:
Habe ich doch gar nicht widersprochen.
Ich habe konkret ausgeführt, wie - und mit welchen Grenzen - man sich mit einem Eigentumsvorbehalt absichern kann.
Du behauptest im nächsten Post ohne jede Einschränkung, dass mit Übergabe von Fahrzeug, Schlüssel und Papieren immer ein Eigentumsübergang stattfindet.
Zitat:
@ixtra schrieb am 14. Juni 2022 um 14:29:32 Uhr:
Du behauptest im nächsten Post ohne jede Einschränkung, dass mit Übergabe von Fahrzeug, Schlüssel und Papieren immer ein Eigentumsübergang stattfindet.
Wenn man nichts anderes macht als Übergabe von Schlüssel und Papieren, dann ist das so.
Rechtsberatungen sind hier nicht vorgesehen.
Wie das mit dem Bankverkehr geht hat auch wenig mit MT zu tun.
Ich sehe ja ein man kann sich Gedanken machen und versuchen alles was schiefgehen könnte ausschliessen.
Das geht dann hier aber zu weit.
Oben seteht alles wissenswerte bereits.
closed