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Verkauf an Händler / Zahlung

Themenstarteram 11. Juni 2022 um 14:58

Hallo zusammen,

ich habe meinen TT im Internet zum Verkauf inseriert.

Es hat sich u.a. ein mir bekanntes Audi-Zentrum aus der Umgebung gemeldet (seriöser Händler).

Wir haben einen Termin vor Ort zur Preisbewertung über die Dekra gemacht. Der Ankaufspreis hat mich positiv überrascht. Ich habe dieses Angebot schriftlich erhalten und einige Stunden später per Mail zugesagt.

Nun wurde ein Termin zur Fahrzeugübergabe nächste Woche gemacht.

Wie läuft sowas in der Regel ab? Wie komme ich an mein Geld? Barzahlung würde ich keinesfalls akzeptieren wollen (mit der Summe setze ich mich sicherlich nicht ohne Auto in ÖPNV). Den Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II händige ich ja nur aus, wenn der Wagen vollständig (!) bezahlt ist. Die Buchhaltung des Händlers wird ja nicht in meinem Beisein die Zahlung veranlassen und selbst wenn, ist das Geld noch nicht auf meinem Konto gutgeschrieben. Wäre ich verpflichtet, einige Tage später erneut beim Händler vorbeizuschauen und den Brief abzugeben?

Ich gehe davon aus, dass der Händler den Brief direkt bei Fahrzeugübergabe haben möchte.

Wäre über Erfahrungen dankbar.

Danke.

LG

Ela

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28 Antworten

Die werden das Geld nicht überweisen,wenn Du die ZB 1 und 2 nicht da lässt.

Und ich würde meine Auto und Papiere nicht da lassen, ohne das Geld in der Hand zu haben

Naja, Audi Zentrum macht an sich keine Bargeld Geschäfte. Hinfahren Vertrag unterschrieben Auto und Papiere abgeben, und die überweisen meist innerhalb von 3 Tagen das Geld.

Meist

Mir gibt das Audi Zentrum auch kein Auto mit und ich zahle dann von zu Hause im Nachgang

Nennt sich Sofortüberweisung. Auskunft kann dir jede Bank geben.

Hallo

Auto abstellen, Papiere da lassen und die überweisen dir das Geld.

Das wird mit Sicherheit auch so im Vertrag stehen, bei einem privaten Käufer würde ich das allerdings niemals so machen.

Gruß

Didi2708

Zitat:

@Ela_DU schrieb am 11. Juni 2022 um 16:58:04 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe meinen TT im Internet zum Verkauf inseriert.

 

 

Den Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II händige ich ja nur aus, wenn der Wagen vollständig (!) bezahlt ist. Wäre ich verpflichtet, einige Tage später erneut beim Händler vorbeizuschauen und den Brief abzugeben?

Ela

Darauf wird sich das Autohaus höchstwahrscheinlich nicht einlassen. Aber am besten bespricht man so etwas mit dem ankaufenden Autohaus. I.d.R. gibt man das Fahrzeug inkl. Papiere ab und bekommt das Geld ein paar Tage später überweisen. Manche Händler bieten auch Barzahlung an. Danach Taxi zur Bank.

am 11. Juni 2022 um 15:50

Zitat:

...Manche Händler bieten auch Barzahlung an. Danach Taxi zur Bank.

Wenn er einen Diebstahl oder Überfall im ÖPNV für möglich hält, sollte er auch dem Taxifahrer mißtrauen und mit dem Geldkoffer in der Hand das Fahrtziel "Bank" nicht direkt angeben. Und womöglich mit einem Augenzwinkern auf den Koffer klopfen :-)

Eine Bar-Einzahlung bei der Bank könnte erfordern, dass man Formulare wegen Geldwäschegesetz ausfüllen muss.

Ist schon kurios, andersrum rücken Autohäuser die Papiere/ Fahrzeuge auch erst raus, wenn bezahlt ist...

Gruß jaro

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 11. Juni 2022 um 17:18:08 Uhr:

Nennt sich Sofortüberweisung. Auskunft kann dir jede Bank geben.

-

Genauso.

Kostet ggf. eine geringe Gebühr - aber das Geld ist sofort auf Deinem Konto.

Kannste via Handy und Deiner BankApp noch beim Händler checken.

Setzt aber voraus, dass die Bank vom Händler und die vom Verkäufer das anbieten.

Bar oder Sofortüberweisung, anders würde ich das Auto nebst Papieren nicht dalassen.

Auch ein Händler kann zahlungsunfähig sein/werden und dann steht man da als letzer in der Reihe.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 11. Juni 2022 um 17:50:38 Uhr:

Zitat:

...Manche Händler bieten auch Barzahlung an. Danach Taxi zur Bank.

Wenn er einen Diebstahl oder Überfall im ÖPNV für möglich hält, sollte er auch dem Taxifahrer mißtrauen und mit dem Geldkoffer in der Hand das Fahrtziel "Bank" nicht direkt angeben. Und womöglich mit einem Augenzwinkern auf den Koffer klopfen :-)

Eine Bar-Einzahlung bei der Bank könnte erfordern, dass man Formulare wegen Geldwäschegesetz ausfüllen muss.

Naja, so viel dass ein Geldkoffer draus wird wird der TT ja nicht abwerfen.

Würde denn bei einer hypothetischen Insolvenz des Händlers das noch nicht bezahlte Fahrzeug wirklich zur Insolvenzmasse zählen?

Meinem laienhaften Verständnis nach wäre der Verkauf erst mit vollständiger Zahlung abgeschlossen. Völlig unabhängig davon wer zu welchem Zeitpunkt Fahrzeug, Schlüssel oder Papiere in der Hand hat.

Aber Erfahrung habe ich mit solchen Sachen zum Glück nicht ;)

Leider ja, denn bis zur Eigentumsübertragung auf den Käufer bleibt der Händler der Eigentümer, vollkommen unabhängig von der Zahlung durch den Käufer.

Und zur Eigentumsübertragung gehört nahezu zwingend die Übergabe des Kaufobjekts und die Einigung über den Eigentumsübergang.

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