Verkäufer will vom kaufvertrag zurück treten

Ich habe am Mittwoch ein Cabrio gekauft, mein traumauto, zu einem günstigen Preis. Ich hab die Hälfte des kaufpreises als Anzahlung bezahlt und der Rest soll morgen bei der Abholung bezahlt werden.
Eben bekam ich eine whatsapp er kann mir das Auto nicht mehr verkaufen, er hat das andere Auto nicht bekommen. Die Finanzierung hat nicht geklappt.
Ich will das Auto ??
Was soll ich machen

132 Antworten

Zitat:

@keksemann schrieb am 20. März 2021 um 08:02:14 Uhr:


ich würde ach NICHT auf mein Recht pochen in dieser Sache. Es wird auf jeden Fall nicht schnell gehen und während die die Anwälte die Briefe um die Ohren hauen, nutzt er das Auto weiter und Du kannst Dir ja in dieser Zeit kein anderes suchen, weil du bestehst ja auf den Vertrag...

Das wäre natürlich suboptimal.

Je nach Höhe des Kaufpreises sollte die TE meiner Meinung nach aber zumindest versuchen, den Ersatz des entstandenen Schadens (Kaufpreisdifferenz zu einem vergleichbaren Fahrzeug) einzuklagen. Auf dieser Grundlage könnte sie sich zwischenzeitlich nach einem Ersatzfahrzeug umschauen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. März 2021 um 11:35:50 Uhr:


50% wurden bereits angezahlt ...

Stimmt, nur was sind das in Euro? 50% von 100,- € oder 10.000,- €? Nicht einmal das Fahrzeug wurde näher benannt.

Vor Gericht auf Erfüllung klagen, möglichst durch zwei Instanzen - möglich, aber nicht unbedingt sinnvoll. Hinterher gibt es ein Urteil, er muss das Auto gegen Zahlung übergeben, nur ist das Ding jetzt zwei Jahre älter rund 30.000 km mehr auf der Uhr.

Sinnvoll scheint mir nur, dem Verkäufer eine Frist zur Herausgabe zu setzen und danach Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Der ließe sich auch ohne Zeitdruck, aber grundsätzlich nur mit Kostenzusage der RS, einklagen. Fraglich ist natürlich immer, ob ein Schaden belegt werden kann.

@Timbow7777
Dazu müsste der TE jedoch erstmal einen Ersatzwagen erwerben, denn wo kein Schaden entstanden, da kann m.W. auch keiner gefordert werden. Ohne einen jetzigen Kauf wäre der Schaden theoretisch, also faktisch gar nicht vorhanden. Das geht soweit ich weiß nicht. Und dann müsste der Wagen ja zu 99% identisch / vergleichbar sein. Schwierig.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. März 2021 um 12:12:58 Uhr:


Fraglich ist natürlich immer, ob ein Schaden belegt werden kann.

Das wäre bei einer Ersatzbeschaffung ja relativ einfach belegbar, außer für den Fall, daß die TE ein Ersatzfahrzeug zu den

gleichen

Konditionen wie das hier zurückgehaltene Fahrzeug beschaffen kann.

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Zitat:

@keksemann schrieb am 20. März 2021 um 12:15:36 Uhr:


Dazu müsste der TE jedoch erstmal einen Ersatzwagen erwerben, denn wo kein Schaden entstanden, da kann m.W. auch keiner gefordert werden.

Logisch.

Die Ersatzbeschaffung muß ja auch zeitnah erfolgen, denn der Kauf eines Cabrios im Spätsommer oder Herbst wäre ziemlich sinnfrei.

Die Ersatzbeschaffung stünde somit in relativ engem zeitlichen Bezug zur Klage auf Schadenersatz.

Wenn das gekaufte Fahrzeug hingegen einen Wert von X € hat, der Kaufpreis aber X-Y € wäre, so wäre diese Differenz auch ein Schaden, vollkommen ohne Ersatzfahrzeug.

Nutzungsausfall und andere Grausamkeiten nicht zu vergessen ... 🙂

Kurz zu dem Auto um das es geht
Beetle Cabrio tdi 101 ps
Das Auto mit Diesel motor ist ziemlich selten und wird meist zu überhöhten Preisen angeboten.
Er hat das Fahrzeug ca 2000 bis 2500 Euro unter den üblichen Preisen angeboten und genau das ist wahrscheinlich sein Problem

@Tom18270
Wie seid ihr denn jetzt verblieben? Heute hätte ja Übergabe sein sollen.

Zitat:

@Tom18270 schrieb am 20. März 2021 um 14:57:17 Uhr:


Er hat das Fahrzeug ca 2000 bis 2500 Euro unter den üblichen Preisen angeboten und genau das ist wahrscheinlich sein Problem

Das wird wohl auch seinen Grund haben. 😉😛

Zitat:

@Tom18270 schrieb am 20. März 2021 um 14:57:17 Uhr:


Er hat das Fahrzeug ca 2000 bis 2500 Euro unter den üblichen Preisen angeboten und genau das ist wahrscheinlich sein Problem

In deinem Eröffnungsbeitrag hast du geschrieben, daß laut seiner Aussage das Problem darin besteht, daß er die Finanzierung für sein Ersatzfahrzeug nicht bekommt.

Woraus resultiert nun der Sinneswandel?

Zitat:

@Tom18270 schrieb am 20. März 2021 um 14:57:17 Uhr:


Kurz zu dem Auto um das es geht
Beetle Cabrio tdi 101 ps
Das Auto mit Diesel motor ist ziemlich selten und wird meist zu überhöhten Preisen angeboten.
Er hat das Fahrzeug ca 2000 bis 2500 Euro unter den üblichen Preisen angeboten und genau das ist wahrscheinlich sein Problem

Wie hoch war denn der KP.?

Wenn man schnapper machen möchte,muss man den vollständigen Betrag in der Tasche haben, bezahlen und Karre mitnehmen.

Warum hast Du den Wagen nicht gleich mitgenommen?

gut gebrüllt, aber würdest du mit - einfach mal angenommen - 10.000€ in der Tasche (oder "gut im Auto versteckt" etc) zu einer Autobesichtigung mit ausführlicher Probefahrt plus empfohlener Gebrauchtwageninspektion bei TÜV/ Dekra/ GTÜ etc. fahren? Womöglich am Wochenende, so dass keine Blitzüberweisung und was hier alles immer wieder empfohlen wird, möglich ist oder ein Limit das Plündern von Geldautomaten verhindert? Sicherlich kaum - eine 50%ige Anzahlung des KP bei mehreren tausend Euro eher ungewöhnlich. Nur - schlau ist insbesondere hier jeder (auf seine persönliche Weise) und eine allgemeingültige Vorgehensweise gibt es nun mal nicht, und: der TE konnte bei Vertragsabschluss und Anzahlung nicht ahnen, dass der Verkäufer keine Finanzierung für das neue Auto bekommt! Man hätte sensibilisiert sein können, wenn der aufgerufene KP so deutlich unter dem Marktpreis liegt, aber... aber... aber...

Zitat:

@Texas_Lightning schrieb am 21. März 2021 um 10:27:41 Uhr:


gut gebrüllt, aber würdest du mit - einfach mal angenommen - 10.000€ in der Tasche

Nie anders!
Besichtigung, Probefahrt, bezahlen,mitnehmen.

Eine 4 stellige Anzahlung bei einem fremden lassen und dann wieder abfahren? Niemals!

Der TE kann hier sicher versuchen auf Erfüllung zu klagen, nur fährt die Frau dann dieses Jahr dann kein Cabrio mehr.

Und der Verkäufer wird die halbe Anzahlung auch erst rausrücken, wenn der TE der Rückabwicklung zustimmt.
Ansonsten bleibt das so lange beim Verkäufer,bis das gerichtlich geklärt ist.
Recht auf Lieferung hat der TE sicher.
Den längeren Hebel und Atem hätte er,wenn die Anzahlung um einiges kleiner ausgefallen wäre,dann hätte man das Verfahren laufen lassen können.

Ich würde das Geld zurücknehmen, den Kaufvertrag schriftlich aufheben (!) und die Sache abhaken. Das Risiko wäre mir zu hoch, da jetzt rechtlich gegen den Verkäufer vorzugehen. Kostet nur Geld, Zeit und Nerven.

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