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Verkäufer will vom kaufvertrag zurück treten

Ich habe am Mittwoch ein Cabrio gekauft, mein traumauto, zu einem günstigen Preis. Ich hab die Hälfte des kaufpreises als Anzahlung bezahlt und der Rest soll morgen bei der Abholung bezahlt werden.
Eben bekam ich eine whatsapp er kann mir das Auto nicht mehr verkaufen, er hat das andere Auto nicht bekommen. Die Finanzierung hat nicht geklappt.
Ich will das Auto ??
Was soll ich machen

132 Antworten

Der Vertrag ist natürlich gültig

Ich denke es wird so sein das er den Ausgleich auf ein vergleichbares Fahrzeug zahlen muss wenn er dir seins nicht verkaufen will.
Du kannst dir also ein teureres gleichwertiges suchen und er muss den Ausgleich auf seinen Preis zahlen.
Such dir eins aus, schicke ihm die Anzeige eines gleichwertigen Fahrzeugs und fordere Ausgleich.

Ich bin nicht gerade leichtgläubig....
Ob es denn wirklich an der Finanzierung des anderen lag...
Vielleicht konnte er von jemand anderen mehr bekommen ?

Das der Vertrag gültig ist, anhand der gemachten Infos dürfte nicht in Frage stehen. Die Frage ist was du willst, du kannst:

a) auf den Vertrag pochen und hoffen, dass er weich wird
b) ein gleichwertiges suchen (was auch immer gleichwertig heisst) und Ausgleich fordern
c) —> a) und b) lassen den Verkäufer im ersten Gespräch kalt und er will nicht...

Dann hast Motortalk auf deiner Seite und fährst alles auf, dann passiert folg.

a) nachdem der Anwalt sich einschaltet, bekommt dein Gegenüber kalte Füsse und gibt klein bei und ihr einigt Euch —> kann ev. sogar rel. schnell gehen. Kosten für dich sind der Anwalt oder die SB dein Versicherung (falls vorhanden) und pünktlich zum Sommer hast dein Cabrio

b) der Verkäufer ist unbeeindruckt, das ganz wird geklärt vor Gericht (so wie hier von ein paar vorgeschlagen) und pünktlich zum ersten Schnee hat deine Frau ihr Cabrio

c) hol dein Geld zurück, schone deine Nerven und suche ein anderes

Deine Entscheidung, auch wenn du vollkommen im Recht bist, musst du das halt ggf durchsetzen. Du entscheidest wie viel Aufwand und Scherereien das dir Wert ist.

Eigene Erfahrung: Bei nem Unfall meinerseits und Anwalt von Anfang an, war ich relativ schnell durch mit 6 Monaten. Bei meinem anderen Fall (Rückgabe meines Fahrzeugs, ich sag nur VW), ging es etwas über 3 Jahre und ich war nicht erfolgreich. Aber ich hatte zumindest ein Auto. Die Wahrheit wenn man alles auffährt und der Verkäufer clever stur ist, liegt wahrscheinlich irgendwo dazwischen.

VG

Wie gesagt... Ich wünsche gute Unterhaltung bei solchen Aktionen. Zeit beim Anwalt verplempern, Fristen setzen, ewige Wartereien da? was passiert.
Nur meine Meinung.
Nacher zieht sich das ein ganzes Jahr hin bis vor Gericht, der Sommer vergeht und Cabrio fahren ist nicht.
Wenn er auf Erfüllung verklagt wird und verliert, baut er womöglich aus
Frust und Rache irgendwas dranrum oder jubelt Dir alte Reifen unter oder, oder...
Kaum haste die Karre geht dann der Ärger los.
Weiß man sicheres über seine Verhältnisse? Hartz 4 , Privatinsolvenz? Bis zum Prozess ist die Karre dann gepfändet und die Anzahlung verjuxt.
Wer nicht will der hat schon.
(OK, ich weiß...Riesen Schwarzseherei und viel Phantasie von mir dabei.)
Aber soll der TE mal machen, wie er meint. Ich hoffe es kommt zu einer guten Lösung und wir erfahren hier das Endergebnis.

Zitat:

@sailor701 schrieb am 19. März 2021 um 21:55:48 Uhr:


...und pünktlich zum ersten Schnee hat deine Frau ihr Cabrio

Wenn ich die TE richtig verstanden habe, soll das Cabrio für sie selbst sein.

Ob man vor Gericht geht, ist ja nicht gesagt. Aber dafür einfach sofort einzuknicken gibt es keinen Grund. Je nachdem was das für ein Auto ist, steht da ein Ersatz auch nicht an jeder Ecke.

Man kann ja erstmal den Schuss ins Blaue abgeben und mit Anwalt drohen, den vielleicht auch noch ein Schreiben aufsetzen lassen.
Wenn das nicht zieht, würde ich die Geschichte abhaken. Logisch ist ein Kaufvertrag gültig - ich würde das aber nicht vor Gericht durchexerzieren wollen, selbst mit RS nicht. Kein Schwein weiß wie lange das dauern wird, keine Sau, ob danach noch Masse übrig ist.
Da würde ich mich lieber nach was Anderem umsehen, Verliebtheit ist vergänglich und das wäre es mir die ganze Zeit nicht wert. Lieber ein schreckliches Ende oder so.

Nur ein Gedanke:
Wenn die Finanzierung für den Neuen geplatzt ist, dann ist Dein Vertragspartner wohl wenig solvent bzw. kreditwürdig ...

Den Schuss ins Blaue würde ich wagen. Wenn dies dann nicht zum gewünschten, schnellen Erfolg führt würde ich die Geschichte abhaken.

Ein Fahrzeug, das unter solchen Schwierigkeiten zu uns in den Stall geholt werden müsste würde ich nie gerne fahren wollen.
Entweder es geht im Guten oder ich lasse es bleiben.

Die Energie würde nicht stimmen!!!

Und nein, ich bin kein Esoterik Spinner, sondern ein mit klarem, gesundem Verstand ausgerüsteter Dorfjunge, der bisher erst 1x ein Gericht bemühen musste (diese Geschichte ist heute noch ein Stammtischbrüller)

PS: nur meine persönliche Meinung!

ich würde ach NICHT auf mein Recht pochen in dieser Sache. Es wird auf jeden Fall nicht schnell gehen und während die die Anwälte die Briefe um die Ohren hauen, nutzt er das Auto weiter und Du kannst Dir ja in dieser Zeit kein anderes suchen, weil du bestehst ja auf den Vertrag... oder hast Du das Geld für 2 Autos?
Abhaken und weitersuchen... ihn fragen, wie er mit deinen Kosten für die Anfahrt umgehen möchte, und ihm dazu vielleicht mal doch die wahre Rechtslage schildern.

Man kann den Spieß auch umdrehen.
Der Verkäufer könnte kein neues Auto kaufen,
dann hat die Käuferin aufgrund des Vertrages ihr alte Auto schon verkauft.
Gleiche Argumentation wie beim Verkäufer......

Mal sehen wie er da drauf reagiert?😉

Kann man probieren, ist ein bisschen Pokern. Aber vor Gericht würde ich nicht ziehen egal ob RSV oder nicht - verschenkte Lebensfreude und -zeit.

Menschlich könnte man dem ganzen zustimmen und weiter auf die Suche gehen allerdings ist das heutzutage so ne Sache mit der Menschlichkeit...

Natürlich kannst du auch auf Erfüllung des Vertrages pochen und direkt zum Anwalt rennen aber ist es das wirklich Wert?

Um welche Summe geht es denn? 50% von welchem Betrag?

50% wurden bereits angezahlt ...

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