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Verkäufer will abgemeldet verkaufen. Wie Fzg überführen?
Ich hab schon die SuFu bemüht, aber leider nichts gefunden. Gibt aber bestimmt schon ein Thema dazu. Entschuldigt mich dann.
Folgendes: Ich möchte ein Auto aus ca. 300km Entfernung kaufen. Das Fzg ist noch angemeldet, der Verkäufer jedoch möchte nur abgemeldet mir das Fahrzeug übergeben.
Ich weiß, dass es die Möglichkeit von Kurzzeitkennzeichen gibt. Dieses ist aber mit evtl. vermeidbaren Kosten verbunden.
Und zwar, wenn ich die entsiegelten Kennzeichen vom Vorbesitzer natürlich nur bis nach Hause nutzen dürfte.
Ist das möglich? Wenn ja, was sind die Voraussetzungen dafür?
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31 Antworten
Evtl geht ja das Ummelden online, wenn der Verkäufer die Kennzeichen Kombination nicht mehr braucht. Das müsste ja schon überall funktionieren.
Grüße
Steini
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 24. September 2023 um 19:00:34 Uhr:
Kennzeichen reservieren, bei Kennzeichenprofis bestellen, mit den Unterlagen vom Verkäufer zur Zulassungsstelle und zulassen. Dazu brauchst du eine eVB deiner Versicherung. Wenn der das abmeldet und dir Teil 1 und 2, sowie den Tüvbericht per Einschreiben zusendet, hast du es i. d. R. am Folgetag und kannst evtl mittags noch zur Zulassung, wenn die da offen haben. Aber ich würde ihm für das Theater einen Hunni abziehen.
Dann würde ich dir sagen, Kauf woanders. Ich würde niemanden mit meinen schildern fahren lassen.
Möglichkeiten:
1. Rote Kennzeichen. Haben zumeist nur Händler
2. Kulanz der Verkäufers. Hier wohl nicht zu erwarten. Man kann es theoretisch im Vertrag verzeichnen. Dass du ab Übergabe für alles zahlst. Viele lassen sich nicht drauf ein. Schade. Aber jeder hat eben seine Erfahrungen gemacht. Viel Betrug im Spiel.
3. Kurzkennzeichen. Ist hier wohl sinnvoll.
4. Anhänger und damit abholen. Geht wirklich gut.
5. Vertrag. Bezahlung. Papiere geben lassen. Vorher Kennzeichen reservieren. Und online Schilder bestellen. Dann selbst zur Zulassungsstelle oder einen Service beauftragen. Und dann ist das Fahrzeug auf dich angemeldet. Dann mit den neuen Schildern hin. Anschrauben und dein Eigentum abholen
6. Unternehmen beauftragen, welches Fahrzeuge transportiert. Ist auch nicht wirklich günstig.
Man kann auch bezahlen und die Schilder incl der Papiere mitnehmen/zusenden und ummelden mit der alten Nummer. Danach holt man das Auto ab. Vorteil, der alte Besitzer muss nicht abmelden. Ich hatte das noch nkcht bei mir, aber es müsste evtl. auch ohne Schilder gehen mit der alten Nummer.
Ich habe folgende Konstellationen schon gemacht.
- 2 mal fahren
- in der Woche und vorab bei der Zulassungsstelle Termin gebucht ( alte KFZ abmelden und direkt KZK mitnehmen )
- Vorab einig geworden und der VK meldet Auto schon auf meine Kennzeichen um )
Die letzten Male habe ich das in der Tat so gemacht. Hinfahren und angucken. Wird man sich einig wird ein Kaufvertrag gemacht mit Anzahlung. Im Gegenzug nimmt man die Papiere mit. Dann umgemeldet und im Anschluss das Auto abholt und bezahlt.
Gruss
PS. Finger weg von geliehenen roten Kennzeichen .
Zitat:
@DrPT schrieb am 24. September 2023 um 20:47:23 Uhr:
Möglichkeiten:
1. Rote Kennzeichen. Haben zumeist nur Händler
2. Kulanz der Verkäufers. Hier wohl nicht zu erwarten. Man kann es theoretisch im Vertrag verzeichnen. Dass du ab Übergabe für alles zahlst. Viele lassen sich nicht drauf ein. Schade. Aber jeder hat eben seine Erfahrungen gemacht. Viel Betrug im Spiel.
3. Kurzkennzeichen. Ist hier wohl sinnvoll.
4. Anhänger und damit abholen. Geht wirklich gut.
5. Vertrag. Bezahlung. Papiere geben lassen. Vorher Kennzeichen reservieren. Und online Schilder bestellen. Dann selbst zur Zulassungsstelle oder einen Service beauftragen. Und dann ist das Fahrzeug auf dich angemeldet. Dann mit den neuen Schildern hin. Anschrauben und dein Eigentum abholen
6. Unternehmen beauftragen, welches Fahrzeuge transportiert. Ist auch nicht wirklich günstig.
Frage zu Möglichkeit 4: Das Fahrzeug wäre doch nicht versichert im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls?! Das wäre es ja erst, wenn ich a) eine Transportversicherung hätte (kaum möglich) oder b) das Fahrzeug hat eine Vollkasko (wobei dann ja der Hänger wieder sinnfrei wäre).
Für mich wäre das dadurch keine gute Möglichkeit, da einfach das Risiko zu groß wäre, einen Totalverlust zu erleiden.
Dann bleibt halt nur die Möglichkeit das Fahrzeug zuerst zuzulassen und es dann erst abzuholen.
Evtl. schickte der Verkäufer die Papiere vorab oder du musst sie halt abholen und zusätzliche km machen.
Wird wahrscheinlich auch nur über Anzahlung oder vollen Kaufpreis laufen (was ja auch durchaus empfehlenswert für den Verkäufer ist).
Alternativ kannst du ja noch mal mit dem Verkäufer reden, so dass er vielleicht DOCH angemeldet übergibt. Wenn man sich an gewisse Vorgaben hält, ist das Risiko für den Verkäufer dabei zwar nicht ganz bei Null, aber doch nahezu.
Das stimmt. Ich denke für dich wären die anderen Varianten wirklich sinnvoller
Wenn du den vollen Kaufpreis bezahlst und das Auto beim Verkäufer stehen bleibt, nimm alle Schlüssel mit.
Zitat:
@ruffy0511 schrieb am 23. Sept. 2023 um 18:51:58 Uhr:
Ok, danke euch.
Ich bin jetzt voll im Bilde und werde mich dann um KZK kümmern.
Danke nochmal.
Das schrieb der TE vorgestern. Damit hat er doch seine Lösung gefunden und alle anderen komplizierten Ideen sind obsolet.
Vielleicht schreibt er ja sogar noch, wie das Abenteuer ausgegangen ist.
Rotes Händlerkennzeichen? Guter Tipp, dumm nur, dass die Händler die Kennzeichen nicht verleihen dürfen.
Auf welchen Post bezieht sich Deine Antwort @PeterBH? Doch wohl nicht auf den über Deinem?
Von Drpt; 8 über mir.
Was ich beim letzten Mal (zum Glück) gemacht habe:
An den Kennzeichen und dem FZ-Schein den Code zum abmelden freigelegt und notiert. An den Kennzeichen sah man im Grunde nicht, dass da etwas freigelegt wurde, weil es wieder an der alten Stelle geklebt war. (Das einzige Problem ist, dass ja im Schein steht, dass ein beschädigter Aufkleber eine Abmeldung bedeutet o.ä.)
Das war aber für mich die Grundvoraussetzung dafür, dass der Käufer den Wagen angemeldet übernehmen konnte.
Im Kaufvertrag dann Datum mit Uhrzeit vermerkt und direkt an StVA und Versicherung gemailt, damit a) keine Knöllchen kommen und b) meine Versicherung nicht hochgestuft wird.
Abgemeldet habe ich den Wagen wie versinkest am nächsten Morgen online.
Wie sich später herausstellte, hatte ich ein gutes Bauchgefühl, da mich ein paar Wochen später die Polizei aus Frankfurt angerufen hat, man habe mein Auto stillgelegt, weil man Wochen später noch mit dem Wagen rumfuhr und der Fahrer letztlich erwischt wurde.
Rote Kennzeichen dürfen Händler in der Tat nicht verleihen..aber man kennt Leute, die eben Leute kennen. Und wenn darunter ein Händler ist, kann man ja auch mal höflich fragen, ob dieser Händler bereit wäre, mitzukommen