Verkäufer verschweigt Unfallschaden
Hallo Zusammen,
Ich habe bei einem Händler ein KFZ gekauft. Laut Kaufvertrag unfallfrei.
Jetzt kam durch einen Zufall heraus das der Wagen einen Wildschaden hatte. Dieser wurde repariert und lag im Bereich von 2900 Euro.
Auf mein Nachfragen beim Händler gab er das auch zu, er hätte es vergessen zu erwähnen, die Unterlagen dazulägen ihm aber vor.
Er meinte mit 250 Euro Ausgleichzahlung würde das aus der Welt geschaffen.
Wie würdet ihr euch jetzt verhalten?
18 Antworten
Wenns fachgerecht repariert war kannste den Betrag nehmen - ggf versuchen noch etwas hochzuhandeln.
Rechnung zeigen lassen - um die 10% Wertausgleich ist i.d.R. normal
Rest ist Gewissensentscheidung - wenn in absehbarer Zeit Weiterverkauf beabsichtigt ist, würde ich pers. wohl Abstand nehmen wollen.
Danke für Deine Antwort. Ich finde es einfach nicht richtig. Er hat mir das mit Absicht verschwiegen, das ist meines achten nach Betrug.
Hatte ein sehr gutes Angebot für den Wagen, da ich jetzt weiß was los ist, musste ich das an den evtl. Käufer weiterleiten, der auf Grunde dessen, sein Angebot um 2000 Euro verringert hat.
Somit habe ich jetzt den Schaden und er will mich mit 250 Euro abspeisen.
Zitat:
@Sandro1969 schrieb am 9. Juli 2025 um 18:47:37 Uhr:
, sein Angebot um 2000 Euro verringert hat.
Normal.
Für 2k Differenz würde ich auch lieber den Unfallfreien nehmen als den Unfaller.
Wie lange hast den Wagen gehabt?
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, würde ich einen Anwalt einschalten. Wenn nicht und eine ADAC-Mitgliedschaft besteht, eine Anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen, die ist kostenlos.
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...und dann?
Was willst erreichen, mehr Geld, Rückabwicklung?
Da musst für die zwischenzeitliche Nutzung auch Abzüge in Kauf nehmen.
Man könnte die 250,- nehmen und sich die Unfallpapiere aushängen lassen. Wenn man die dem späteren Käufer zeigen kann, schafft das Klarheit über den Umfang.
Gruß jaro
Zitat:
@Sandro1969 schrieb am 9. Juli 2025 um 18:47:37 Uhr:
1. Danke für Deine Antwort. Ich finde es einfach nicht richtig. Er hat mir das mit Absicht verschwiegen, das ist meines achten nach Betrug.
2. Hatte ein sehr gutes Angebot für den Wagen, da ich jetzt weiß was los ist, musste ich das an den evtl. Käufer weiterleiten, der auf Grunde dessen, sein Angebot um 2000 Euro verringert hat.
Somit habe ich jetzt den Schaden und er will mich mit 250 Euro abspeisen.
- das steht ja noch im Raum, er könnte es tatsächlich vergessen haben. Oder für unwichtig erachtet haben. Die die gewerbsmäßig mit PKW zu tun haben, haben da eine andere Sichtweise drauf. Und für 2500€ Reparaturkosten war da auch nur Pillepalle dran und weiß Gott nix großes, da hat mein Parkrempler mit Rollgeschwindigkeit gegen eine Stahlbegrenzung mehr Schaden gebracht.
- und der Käufer hat sie nicht alle. Ein Schaden von 2500 (sofern fachmännisch repariert) generiert niemals einen Minderwert von 2000€ - der will dich abziehen.
- 250€ sind mMn total iO als Nachlass für den Schaden dieser Höhe
Wie Du jetzt vorgehen willst, musst Du wissen. Natürlich war der Verkäufer etwas unfein, aber tatsächlich sind 2500€ heute kein nennenswerter Schaden mehr. Du musst jetzt entscheiden: Rückabwicklung oder Geld nehmen. Je nach dem wie lange Du den Wagen nun hast kann Rückabwicklung unattraktiv sein.
Ich finde es kommt darauf an, was der Wagen gekostet hat oder wieviel der potentielle Käufer geboten hatte, bevor er vom rep. Unfallschaden erfuhr.
250.- Nachlass kann absolut in Ordnung sein, wenn das Autio meinetwegen nur bis zu 5000.- gekostet hat.
Dann wären 2000.- Abzug seitens des Interessierten natürlich maßlos überzogen.
Anders sieht es aus , wenn wir von einem Kaufpreis von, sagen wir mal : 25 000 € und mehr sprechen würden.
Dann wären 250.- Nachlass seitens des Händlers lächerlich und ein Abzug von 2 k seitens des potentiellen Käufers eher gerechtfertigt .
Bei einem 2500€ Pillepalle-Schaden sind auch bei einem teureren Auto keine sonderlich höheren Abschläge gerechtfertigt. Wir reden ja von einem (hoffentlich fachmännisch) reparierten Schaden.
Ich habe den Wagen für 16000 Euro gekauft. Der evtl. neue Käufer wollte mir vorher knapp 14000 geben, beziehen ihn für diesen Preis einhandeln auf ein anderes Fahrzeug. Ich finde einfach 250 zu wenig. 1000 Euro wäre für mich ok gewesen, aber so nicht.
Dann versuche Dein Glück, ich halte 1000€ für überzogen und 250€ tatsächlich für gut - wie alt ist denn das Fahrzeug? Ab einem gewissen Alter generiert so eine Lappalie uU gar keinen Minderwert mehr. Aber wie lange hast Du denn den Wagen (Zeit+km)?
Gut, erstmal vielen Dank für diese Infos. Die bringen uns alle in der Einschätzung sicherlich weiter.
Da liegst Du jetzt genau in der Mitte von meinem Beispielen. 🙃
Für mich schwer zu sagen, was ich an Deiner Stelle täte.
Da bei mir Faktoren wie Aufwand, Lebenszeit, Energie, Nerven usw. eine überdurchschnittlich große Rolle spielen, (gegenüber dem Gefühl der Befriedigung, das Maximum an Vorteil rausgeholt zu haben) würde ich wahrscheinlich das Angebot annehmen oder zumindest versuchen das noch ein wenig hochzuhandeln (300.- 400.- ?) um dann abzuschließen und meine Ruhe zu haben.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 10. Juli 2025 um 10:15:34 Uhr:
Dann versuche Dein Glück, ich halte 1000€ für überzogen und 250€ tatsächlich für gut - wie alt ist denn das Fahrzeug? Ab einem gewissen Alter generiert so eine Lappalie uU gar keinen Minderwert mehr. Aber wie lange hast Du denn den Wagen (Zeit+km)?
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Nur als Beispiel:
Als mir meine Beifahrertür geschrottet wurde (zum Glück nur die Tür) waren die Instandsetzungskosten kanpp 3 Mille (Neue Tür / Umbau / Lacken / etc.). Wert meines Fahrzeugs zu dem Zeitpunkt ca 16/17 Mille.
Die gegn. Vers. zahlte mir um die 260,-- Wertausgleich.
Auch wenn lediglich eine neue Tür nach 5 Jahren reinkam wars nun offiziell ein "Unfallwagen".
Ich sehe an meinem Beispiel keine spätere Beeinträchtigung - zudem es fachgerecht gemacht wurde.
Darum hab ich ja auch im ersten Post darauf hingewiesen. Zudem detaillierte Rechnung dazu.
Hier muss man Unfallschaden und "Unfallschaden" doch trennen.
Wenn hier Rahmen o.ä. Teile in Mitleidenschaft gezogen werden, dann sind wir in einer anderen Welt. Und die Kosten heute auch.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 10. Juli 2025 um 09:04:57 Uhr:
...und dann?
Was willst erreichen, mehr Geld, Rückabwicklung?
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Gruß jaro
Ich will gar nichts erreichen. Wenn, dann will der TE was erreichen. Was spricht gegen ein kostenloses Beratungsgespräch? das geht i.d.R. auch über eine evtl. bestehende RSV direkt bei der Versicherung. Da braucht man nichtmal einen Anwalt einschalten.
Bin ich der Einzige der auf der Leitung steht?
Du hast das Auto gekauft und willst es jetzt weiterverkaufen und willst von deinem damaligen Kauf nun eine Entschädigung?