Verkäufer verkauft das Auto trotz Vorvertrag weiter - Was ist mit meinen Unkosten / Erstattung?

Hallo und viele Grüße aus Delmenhorst.

Ich habe im Internet ein passendes Auto VW-Passat Variant TDI mit Anhängerkupplung und Sitzheizung (so wie ich es haben möchte) gefunden, und dem Anbieter sofort mehrere Emails geschickt, auf die er nie reagiert hatte.

Als er nicht reagiert hatte, habe ich ihn nach 5 Tagen angerufen und ein längeres Gespräch mit ihm geführt und er war sehr freundlich, und hatte alle meine Fragen beantwortet.

Da das Auto schon abgemeldet war, und ich ca. 380 km entfernt vom Verkäufer wohne, wollte ich natürlich nicht 2 mal fahren, und habe ihn um Übersendung des Fahrzeugscheines an meine EMail gebeten,
da ich 5 Tages-Kurzzeitkennzeichen besorgen wollte, um das Auto dann gleich mitzunehmen.

Binnen 10 Minuten schickte er mir auch ein JPG Foto des Fahrzeugscheines, und nahm sofort Kontakt zur Zulassungsstelle auf, und hatte Termin 3 Tage später.

Ich schickte dem Verkäufer wieder eine Email, dass ich in 3 Tagen Kurzeitkennzeichen hole, und das Auto dann am darauffolgenden Tage abholen will.
Er solle das Auto bitte reservieren.

Wieder kam keine Antwort.

Nach 3 Tagen hatte ich dann die DEL-04 Kurzzeitkennzeichen und schrieb ihm wieder eine EMail mit Fotos der beiden Kennzeichen und fahrzeugschein um die Ernsthaftigkeit meines Kaufes zu untermauern, dass ich nächsten Tag kommen werde, um das Auto abzuholen.

Wieder keine Antwort.

Am 4.Tage sind wir dann früh morgens um 7 Uhr mit einem 2.Fahrer losgefahren, und wieder war keine EMail Antwort.
Ich hatte ihn dann um 07.10 Uhr auf seinem Handy angerufen, aber er war wieder nicht erreichbar.

Wir haben dann ca. alle 15 Minuten angerufen, aber er beantwortete eingehende Anrufe einfach nicht.

Erst um 11.04 Uhr haben wir ihn erreicht, und er sagte am Telefon, dass das Auto "gestern verkauft" wäre.

Auf Nachfrage meinerseits wegen der vielen EMails antwortete er, dass er diese nicht gelesen haben will, und weil ich mich nicht mehr gemeldet habe, und jemand anders angerufen hat und sofort vorbeigekommen ist, habe er das Auto verkauft.

Jetzt haben wir enorme Unkosten gehabt für 5 Tages Kurzzeitkennzeichen und sind ca. 600 Kilometer umsonst gefahren plus 1 verlorener Tag.

Wie kann man gegen den Verkäufer wegen Vertragsbruch vorgehen?

In seiner Verkaufsanzeige hatte er das Auto so beworben, doch von seinen Versprechungen nichts eingehalten, die er am Telefon gegeben hatte.

128 Antworten

Dann schaue Dir doch mal die ganzen vielen Anzeigen bei www.mobile.de und Ebay Kleinanzeigen an.

98% haben keine Tel drin.

Na und? Kann doch jeder machen wie er will.

Dann schreib doch den 98% eine Email, Himmel noch ein mal, wenn dir jemand mitteilt, keine Emails zu wünschen, dann hast du das entweder zu akzeptieren oder musst mit den Folgen deiner Uneinsichtigkeit leben.

Ja , damit man als Verkäufer entscheiden kann, mit wem man wie in Kontakt treten möchte.

Mehr als Dein Verkäufer kann man doch nicht drauf hinweisen, dass Mails und SMS nicht bearbeitet werden.
Ich nutze kein WA , auch wenn andere das für Gang und Gäbe halten.
Dumm gelaufen und nächstes mal rufst halt lieber an, anstatt den 'Verkäufer mit Nachrichten zuzupflastern. Und wenn er nicht ran geht, kommt halt kein Geschäft zustande.

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Die Leute müssen doch mit der Zeit gehen.

Wir LEBEN im DIGITALEN ZEITALTER

Die Leute müssen
essen
trinken
atmen
schlafen
das Gegessene und Getrunkene...

Der Rest ist freiwillig und ob jemand Emails möchte oder nicht, muss ganz alleine er selbst entscheiden.

Wo steht das, dass sie das müssen?

Dann Filterst Du nur noch die inserate raus, die mit Dir chatten wollen.
Du bist doch nicht gezwungen, von jemandem zu kaufen, der keine Mails schreiben möchte.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Mai 2024 um 16:19:50 Uhr:


Die Leute müssen
essen
trinken
atmen
schlafen
das Gegessene und Getrunkene...

Der Rest ist freiwillig und ob jemand Emails möchte oder nicht, muss ganz alleine er selbst entscheiden.

Ja, ausscheißen, das ist genau das was der nicht gemacht hatte.

Ehrlich, wenn du mich trotz meines entgegenstehenden Willens mit Emails bombardierst, würde ich meinen Gebrauchtwagen eher im Rhein versenken, als dir zu verkaufen.

Wird Zeit, dass hier geschlossen wird. Bevor Trump sich auch noch auskotzt über die Ungerechtigkeit auf dieser Erde.

Im Rhein liegen schon genug E-Scooter drin, zusätzliche Fahrzeuge brauchts da nicht.

Hat der Verkäufer je irgendwie von sich gegeben „…ja ist an Sie verkauft…“ o.ä. In irgendeinster Form von sich gegen das der Deal steht? Und wenn ja kannst Du das auch beweisen?

mMn ist Stillschweigen keine Zustimmung zumal man erst beweisen müsste das die Emails überhaupt gelesen wurden.

Und ein Foto vom Schein kann man auch so verschicken, Schlüsselnummern um die Versicherungskosten abzufragen, VIN für die Historie usw.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Mai 2024 um 16:31:23 Uhr:


Wird Zeit, dass hier geschlossen wird. Bevor Trump sich auch noch auskotzt über die Ungerechtigkeit auf dieser Erde.

Donald Trump liest bestimmt nicht mit hier.

Außerdem kann er kein Deutsch

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