Verkäufer verkauft das Auto trotz Vorvertrag weiter - Was ist mit meinen Unkosten / Erstattung?
Hallo und viele Grüße aus Delmenhorst.
Ich habe im Internet ein passendes Auto VW-Passat Variant TDI mit Anhängerkupplung und Sitzheizung (so wie ich es haben möchte) gefunden, und dem Anbieter sofort mehrere Emails geschickt, auf die er nie reagiert hatte.
Als er nicht reagiert hatte, habe ich ihn nach 5 Tagen angerufen und ein längeres Gespräch mit ihm geführt und er war sehr freundlich, und hatte alle meine Fragen beantwortet.
Da das Auto schon abgemeldet war, und ich ca. 380 km entfernt vom Verkäufer wohne, wollte ich natürlich nicht 2 mal fahren, und habe ihn um Übersendung des Fahrzeugscheines an meine EMail gebeten,
da ich 5 Tages-Kurzzeitkennzeichen besorgen wollte, um das Auto dann gleich mitzunehmen.
Binnen 10 Minuten schickte er mir auch ein JPG Foto des Fahrzeugscheines, und nahm sofort Kontakt zur Zulassungsstelle auf, und hatte Termin 3 Tage später.
Ich schickte dem Verkäufer wieder eine Email, dass ich in 3 Tagen Kurzeitkennzeichen hole, und das Auto dann am darauffolgenden Tage abholen will.
Er solle das Auto bitte reservieren.
Wieder kam keine Antwort.
Nach 3 Tagen hatte ich dann die DEL-04 Kurzzeitkennzeichen und schrieb ihm wieder eine EMail mit Fotos der beiden Kennzeichen und fahrzeugschein um die Ernsthaftigkeit meines Kaufes zu untermauern, dass ich nächsten Tag kommen werde, um das Auto abzuholen.
Wieder keine Antwort.
Am 4.Tage sind wir dann früh morgens um 7 Uhr mit einem 2.Fahrer losgefahren, und wieder war keine EMail Antwort.
Ich hatte ihn dann um 07.10 Uhr auf seinem Handy angerufen, aber er war wieder nicht erreichbar.
Wir haben dann ca. alle 15 Minuten angerufen, aber er beantwortete eingehende Anrufe einfach nicht.
Erst um 11.04 Uhr haben wir ihn erreicht, und er sagte am Telefon, dass das Auto "gestern verkauft" wäre.
Auf Nachfrage meinerseits wegen der vielen EMails antwortete er, dass er diese nicht gelesen haben will, und weil ich mich nicht mehr gemeldet habe, und jemand anders angerufen hat und sofort vorbeigekommen ist, habe er das Auto verkauft.
Jetzt haben wir enorme Unkosten gehabt für 5 Tages Kurzzeitkennzeichen und sind ca. 600 Kilometer umsonst gefahren plus 1 verlorener Tag.
Wie kann man gegen den Verkäufer wegen Vertragsbruch vorgehen?
In seiner Verkaufsanzeige hatte er das Auto so beworben, doch von seinen Versprechungen nichts eingehalten, die er am Telefon gegeben hatte.
128 Antworten
Zitat:
@Delmenhorster schrieb am 31. Mai 2024 um 16:17:32 Uhr:
Die Leute müssen doch mit der Zeit gehen.Wir LEBEN im DIGITALEN ZEITALTER
Das Jungvolk tanzt seine Verträge auf TikTok, mit ner Email bist Du ein Saurier.
Zitat:
@Delmenhorster schrieb am 31. Mai 2024 um 16:17:32 Uhr:
Die Leute müssen doch mit der Zeit gehen.
Wir LEBEN im DIGITALEN ZEITALTER
Nun hör endlich auf und sei nicht bockig! 🙄
Also driftet leider etwas ab, aber die verschiedenen Ansichten wurden ja mitgeteilt.
Ich würde es mal wieder unter „Lehrgeld bezahlt“ abhaken und sich im Leben um eine Erfahrung reicher sehen.
Für den nächsten Anlauf drücke ich die Daumen!🙂😎
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. Mai 2024 um 16:42:05 Uhr:
Was ist Tik Tok, ich kenne nur Tak Tik, äh, Taktik...
Tik Tak Toe hätte ich im Angebot.
Dieser Reservierungskram ist sowieso für die Katz. Dann kommen sie doch nicht oder handeln oder haben gar kein Geld usw. Wer zuerst mit Geld und Personalausweis physisch auf der Matte steht, kriegt das Auto.
Wer bitte veranlasst Alles obwohl noch kein Kaufvertrag unterschrieben wurde?
Mal eine durchaus erst gemeinte Frage: bist du schon volljährig?
Wenn ja, kann man nur sagen SSKM und war dir hoffentlich eine Lehre für die Zukunft. Alles was nicht unterschrieben worden ist, ist nichts wert - und nicht mal das heutzutage.
Und wenn der Verkäufer sich schon nicht mehr meldet und auf deine bombardierenden Anrufe und Mails reagiert, spätestens dort hätte dir ein Lichtlein aufgehen müssen - und nicht genau das Gegenteil bewirken.
Muss ich bei meinem nächsten Autoverkauf mal probieren, einfach dem ersten Interessenten meinen Zulassungsschein schicken und am Besten gleich Anwalt einschalten...
Zitat:
@Propolis schrieb am 31. Mai 2024 um 18:56:37 Uhr:
@TE: hattest du überhaupt ne Adresse oder bist du einfach nur in die Stadt gefahren?
Wahrscheinlich ist er einfach auf gut Glück in die (vielleicht) richtige Richtung gefahren.
Bei der hochgeladenen Anzeige steht ganz unten "Privatanbieter" und da könnte man die Anschrift aus der Zulassungsbescheinigung entnehmen. In der Hoffnung, dass die noch stimmt.
Verstehe ich das richtig? Du bist losgefahren obwohl du tagelang den Verkäufer nicht erreichen konntest?
Das klingt irgendwie nach selbst schuld. Da hätte man ja ahnen können, dass irgendwas mit dem Kauf nicht stimmt.
Zitat:
@Delmenhorster schrieb am 31. Mai 2024 um 15:30:41 Uhr:
Kann man den nicht bei der Autoplattform melden als unseriösen AnbieterEMail Kommunikation ist doch heute gang und gäbe
Gehts noch?
Das Äquivalent dazu wäre dich besachwalten zu lassen.
Zitat:
@T5Plus schrieb am 31. Mai 2024 um 19:0:05 Uhr:
Wahrscheinlich ist er einfach auf gut Glück in die (vielleicht) richtige Richtung gefahren.
Drei Monde nach Westen.😁