Verkäufer verkauft das Auto trotz Vorvertrag weiter - Was ist mit meinen Unkosten / Erstattung?
Hallo und viele Grüße aus Delmenhorst.
Ich habe im Internet ein passendes Auto VW-Passat Variant TDI mit Anhängerkupplung und Sitzheizung (so wie ich es haben möchte) gefunden, und dem Anbieter sofort mehrere Emails geschickt, auf die er nie reagiert hatte.
Als er nicht reagiert hatte, habe ich ihn nach 5 Tagen angerufen und ein längeres Gespräch mit ihm geführt und er war sehr freundlich, und hatte alle meine Fragen beantwortet.
Da das Auto schon abgemeldet war, und ich ca. 380 km entfernt vom Verkäufer wohne, wollte ich natürlich nicht 2 mal fahren, und habe ihn um Übersendung des Fahrzeugscheines an meine EMail gebeten,
da ich 5 Tages-Kurzzeitkennzeichen besorgen wollte, um das Auto dann gleich mitzunehmen.
Binnen 10 Minuten schickte er mir auch ein JPG Foto des Fahrzeugscheines, und nahm sofort Kontakt zur Zulassungsstelle auf, und hatte Termin 3 Tage später.
Ich schickte dem Verkäufer wieder eine Email, dass ich in 3 Tagen Kurzeitkennzeichen hole, und das Auto dann am darauffolgenden Tage abholen will.
Er solle das Auto bitte reservieren.
Wieder kam keine Antwort.
Nach 3 Tagen hatte ich dann die DEL-04 Kurzzeitkennzeichen und schrieb ihm wieder eine EMail mit Fotos der beiden Kennzeichen und fahrzeugschein um die Ernsthaftigkeit meines Kaufes zu untermauern, dass ich nächsten Tag kommen werde, um das Auto abzuholen.
Wieder keine Antwort.
Am 4.Tage sind wir dann früh morgens um 7 Uhr mit einem 2.Fahrer losgefahren, und wieder war keine EMail Antwort.
Ich hatte ihn dann um 07.10 Uhr auf seinem Handy angerufen, aber er war wieder nicht erreichbar.
Wir haben dann ca. alle 15 Minuten angerufen, aber er beantwortete eingehende Anrufe einfach nicht.
Erst um 11.04 Uhr haben wir ihn erreicht, und er sagte am Telefon, dass das Auto "gestern verkauft" wäre.
Auf Nachfrage meinerseits wegen der vielen EMails antwortete er, dass er diese nicht gelesen haben will, und weil ich mich nicht mehr gemeldet habe, und jemand anders angerufen hat und sofort vorbeigekommen ist, habe er das Auto verkauft.
Jetzt haben wir enorme Unkosten gehabt für 5 Tages Kurzzeitkennzeichen und sind ca. 600 Kilometer umsonst gefahren plus 1 verlorener Tag.
Wie kann man gegen den Verkäufer wegen Vertragsbruch vorgehen?
In seiner Verkaufsanzeige hatte er das Auto so beworben, doch von seinen Versprechungen nichts eingehalten, die er am Telefon gegeben hatte.
128 Antworten
Ich lade mal ein Teil seiner Verkaufsanzeige hoch, damit ihr mal seht, was für einen Quatsch der in seiner Anzeige geschrieben hat
Echt jetzt ?
Und trotzdem hast Du ihn Emails geschrieben?
Solche Anzeigen speicher ich nicht mal ab.
Deutlicher kann ich doch nicht mitteilen, dass ich Emails selten lese und darauf nicht reagiere. Es trotzdem dauernd zu versuchen, ist etwas ungeschickt, oder, wie der Verkäufer es ausdrückt, dumm. Und das ganze scheinbar noch als Privatanbieter.
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Ist sicher ein älterer Herr, der die Kommunikation noch mit sprechen und sich anschauen pflegt.
... kennt heute kaum noch jemand. 😁 😉
Gruß jaro
Ohne einen belastbaren Kaufvertrag gemacht zu haben schon mal ein Kurzzeitkennzeichen zu holen und auch noch ohne eine Bestätigung des Käufers loszufahren, ist schon ziemlich blauäugig, um es mal höflich auszudrücken. Ein anderes passendes Wort fängt mit "d" an und hört mit "m" auf.
Hallo, immer diese Vorurteile. Der "ältere" Herr, für den ich derzeit einen Unfall reguliere, nutzt zwei Emailadresse, PC und Smartphone, Drucker und Scanner. Der kommuniziert auch noch ohne Anschauen, so ganz einfach per Telefon.
Briefpost hat er immerhin nicht ausgeschlossen ... 🙂
TE ... da geht nichts. Such dir ein anderes Angebot und fahre direkt hin wenn das Auto gefällt und die tel. Auskunft wunschgemäß ist. Dann machst du auch gleich den Kaufvertrag, überweist den Kaufpreis und bekommst die Papiere. Bei der zweiten Fahrt nimmst du gleich die endgültigen Kennzeichen mit und fährst damit nach hause. So ist eben der Aufwand wenn man was konkretes sucht.
Kann man den nicht bei der Autoplattform melden als unseriösen Anbieter
EMail Kommunikation ist doch heute gang und gäbe
kann man, wäre aber von deiner Seite aus unseriös.
Du bist ohne Vertrag dort hingefahren und hast dich verzockt, ganz einfach.
Das war dein Fehler, nicht seiner.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 31. Mai 2024 um 15:32:57 Uhr:
kann man, wäre aber von deiner Seite aus unseriös.
Du bist ohne Vertrag dort hingefahren und hast dich verzockt, ganz einfach.
Das war dein Fehler, nicht seiner.
Ich hatte seine zusicherung am Tel. dass er das Auto reserviert, sobald ich mich wieder melde wegen der Überführungskennzeichen (5 Tage Kurzzeitkennzeichen).
Ich hatte mich per Email bei ihm gemeldet, und sogar ein JPG-Foto des Fahrzeugscheines und der
roten DEL-04 Kurzzeitkennzeichen geschickt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2024 um 15:13:53 Uhr:
Briefpost hat er immerhin nicht ausgeschlossen ... 🙂
Seine Adresse hat er nicht in der Verkaufsanzeige geschrieben
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2024 um 15:13:53 Uhr:
TE ...... Dann machst du auch gleich den Kaufvertrag, überweist den Kaufpreis und bekommst die Papiere.
wieso überweisen.
Ich hatte doch Bargeld mitgenommen.
Mit Überweisung dauert es doch noch länger
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2024 um 15:51:04 Uhr:
Eine Blitzüberweisung geht in wenigen Sekunden.
Ich hatte den Verkäufer sogar vorher noch gefragt, ob Überweisung aufs Konto geht.
Das hat er strickt abgelehnt.
Nur Bargeldzahlung sagte er
Moin Moin !
Zitat:
EMail Kommunikation ist doch heute gang und gäbe
Sehe ich komplett anders. Der Einzig unseriöse hier bist du. Mehr als so deutlich kann man doch gar nicht schreiben, wie man Kontakt aufnehmen möchte. Kann ich auch gut verstehen, wenn ich irgendwohin weiter weg hinfahren muss, um etwas zu kaufen, mache ich das auch nur noch nach ausgiebigen tel. Kontakt. Wer da nur per e-mail korrespondieren will, hat nach einer leidvollen Erfahrung verschissen.
MfG Volker