Verkäufer tritt zurück Autoanhänger

Hallo zusammen

Ich habe ein kleines Problem

Ich habe ein Autoanhänger über die Verkauf Plattform Willhaben gekauft.

Nach ein paar Telefonate haben wir uns auf den Preis geeinigt.
50% Anzahlung (Überwiesen ) und 50% Bar bei Abholung.

Alles fest gehalten via WhatsApp.

Jetzt schreibt mir der Verkäufer das er den Anhänger nicht mehr verkaufen möchte. ( warum auch immer,wahrscheinlich besseres Angebot bekommen)

So,ein paar mal hin und her geschrieben und telefoniert
Keine Chance er möchte den Anhänger nicht mehr verkaufen.

Daraufhin bin ich zum Anwalt um mich beraten zu lassen.
Laut Anwalt hab ich den Anhänger gekauft ohne wenn und aber.
Ich habe dann den Verkäufer mitgeteilt was mein Anwalt zu mir gesagt hat.

Original Zitat von Verkäufer:

Ich kann sachen verkaufen wenn ich will und was ich will und ich habe keinen Vertrag mit dir und deswegen ist mir egal wenn mann so etwas schreibt will ich so jemanden gar nichts mehr verkaufen lg danke und wir sind fertig

Es geht um ein Anhänger Neupreis ca, 4200€
Wir haben uns geeinigt auf 2400€
Der Anhänger ist absolut neuwertig

Was würde ihr machen??
Danke für euren Ratschläge

Mit freundlichen Grüßen

56 Antworten

Wenn ich Brot für 2400€ kaufe, dann bringe ich auch ein Kaufvertrag mit. Ganz klar!
Ihr seit ganz schön optimistisch hier aufgestellt.
Ich habe hier nur meine Ansicht sachlich geschildert.
Ich bin aber ganz gespannt, ob der TE sich bei dem Sachverhalt den Rechtsweg traut.

Zitat:

@Romandin84 schrieb am 8. August 2021 um 16:47:43 Uhr:


Wenn ich Brot für 2400€ kaufe, dann bringe ich auch ein Kaufvertrag mit. Ganz klar!
Ihr seit ganz schön optimistisch hier aufgestellt.
Ich habe hier nur meine Ansicht sachlich geschildert.
Ich bin aber ganz gespannt, ob der TE sich bei dem Sachverhalt den Rechtsweg traut.

Was du hier als geschildert hast ist absoluter Blödsinn. Markiert als Fakten, nicht als deine "Laienansicht". Nimm doch mal ein Gesetzbuch in die Hand bevor du Müll erzählst. Insbesondere die §§ 125ff. BGB. Und dann such, ob du in den §§ 433ff. BGB irgendwo ein Formerfordernis findest.

Zitat:

@Segelohr schrieb am 8. August 2021 um 16:43:58 Uhr:



Ob es sinnvoll ist, den Anhänger vor Gericht zu erstreiten, um ihn dann am Ende noch im postapokalyptischen Zustand zuerhalten, steht auf einem anderen Blatt.

Wieso das denn?

Geschuldet ist ein neuwertiger Anhänger. Wenn der Verkäufer den nicht "liefern" kann, kauft der TE sich eben teurer woanders einen und klagt die Differenz ein.

Es ist unerheblich ob es um ein Paar Schnürsenkel oder eine Segelyacht geht: pacta sunt servanda.

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Zitat:

@molchhero schrieb am 8. August 2021 um 16:49:55 Uhr:



Zitat:

@Romandin84 schrieb am 8. August 2021 um 16:47:43 Uhr:


Wenn ich Brot für 2400€ kaufe, dann bringe ich auch ein Kaufvertrag mit. Ganz klar!
Ihr seit ganz schön optimistisch hier aufgestellt.
Ich habe hier nur meine Ansicht sachlich geschildert.
Ich bin aber ganz gespannt, ob der TE sich bei dem Sachverhalt den Rechtsweg traut.

Was du hier als geschildert hast ist absoluter Blödsinn. Markiert als Fakten, nicht als deine "Laienansicht". Nimm doch mal ein Gesetzbuch in die Hand bevor du Müll erzählst. Insbesondere die §§ 125ff. BGB. Und dann such, ob du in den §§ 433ff. BGB irgendwo ein Formerfordernis findest.

Komm mal runter und sammle ein wenig Lebenserfahrung, bevor du mich auf irgendwelche Paragrafen im Gesetzbuch verweist.
Was da in WhatsApp geschrieben wurde ist vor Gericht nix wert.
Ein Abkommen zwischen zwei privaten Leuten wird schriftlich in einem Vertrag festgehalten. Alles andere ist nicht verbindlich.

Zitat:

@molchhero schrieb am 8. August 2021 um 16:51:24 Uhr:



Zitat:

@Segelohr schrieb am 8. August 2021 um 16:43:58 Uhr:



Ob es sinnvoll ist, den Anhänger vor Gericht zu erstreiten, um ihn dann am Ende noch im postapokalyptischen Zustand zuerhalten, steht auf einem anderen Blatt.

Wieso das denn?

Geschuldet ist ein neuwertiger Anhänger. Wenn der Verkäufer den nicht "liefern" kann, kauft der TE sich eben teurer woanders einen und klagt die Differenz ein.

Das ist alles völlig richtig Es kann nur eben mal locker ein paar Monate oder länger dauern, bis man eben auch recht bekommt. Bis dahin wird man bei solchen Leuten der Anzahlung hinterherlaufen.

Und was ist, wenn der Verkäufer dann auch nach einem verlorenen Prozess immer noch nicht Schadenersatz zahlt oder den Anhänger herausrückt? Ich persönlich würde mir den Ärger nicht antun, die Anzahlung zurückfordern und mit seriöseren Leuten Handel treiben.

Zitat:

@Romandin84 schrieb am 8. August 2021 um 17:00:52 Uhr:


Was da in WhatsApp geschrieben wurde ist vor Gericht nix wert.
Ein Abkommen zwischen zwei privaten Leuten wird schriftlich in einem Vertrag festgehalten. Alles andere ist nicht verbindlich.

Kannst du uns denn wenigstens erläutern, warum hier §§ 125ff. BGB und §§ 433ff. BGB nicht gelten sollen? 😕

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 8. August 2021 um 17:04:37 Uhr:



Zitat:

@Romandin84 schrieb am 8. August 2021 um 17:00:52 Uhr:


Was da in WhatsApp geschrieben wurde ist vor Gericht nix wert.
Ein Abkommen zwischen zwei privaten Leuten wird schriftlich in einem Vertrag festgehalten. Alles andere ist nicht verbindlich.

Kannst du uns denn wenigstens erläutern, warum hier §§ 125ff. BGB und §§ 433ff. BGB nicht gelten sollen? 😕

Er weiß das aufgrund seiner Lebenserfahrung einfach...

Zitat:

@Romandin84 schrieb am 8. August 2021 um 17:00:52 Uhr:



Was da in WhatsApp geschrieben wurde ist vor Gericht nix wert.
Ein Abkommen zwischen zwei privaten Leuten wird schriftlich in einem Vertrag festgehalten. Alles andere ist nicht verbindlich.

Einfach falsch was du hier schreibst.

Wie gesagt, §§ 125ff. und §§ 433ff. BGB aufschlagen und die Erkenntnis kommt von alleine.

Zitat:

@Segelohr schrieb am 8. August 2021 um 17:02:37 Uhr:


Und was ist, wenn der Verkäufer dann auch nach einem verlorenen Prozess immer noch nicht Schadenersatz zahlt oder den Anhänger herausrückt?

Dann hat der TE die Möglichkeit zu einer Ersatzvornahme und der Ausstellung eines Vollstreckungstitels mit einer Gültigkeit von 30 Jahren.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 8. August 2021 um 17:06:09 Uhr:



Zitat:

@Segelohr schrieb am 8. August 2021 um 17:02:37 Uhr:


Und was ist, wenn der Verkäufer dann auch nach einem verlorenen Prozess immer noch nicht Schadenersatz zahlt oder den Anhänger herausrückt?

Dann hat der TE die Möglichkeit zu einer Ersatzvornahme und der Ausstellung eines Vollstreckungstitels mit einer Gültigkeit von 30 Jahren.

Das weiß ich auch. Mir ist meine Lebenszeit zu schade, um sie in Teilen solchen Subjekten zu widmen. Wer dies in Kauf nehmen will, kann dies gerne tun. Mir wäre es den Ärger nicht wert.

Ich würde mich damit ja auch nicht selbst befassen, sondern meinen Rechtsanwalt machen lassen. Dafür ist er ausgebildet und damit verdient er seinen Lebensunterhalt.

Ich respektiere Deine Meinung vollkommen. Meine ist eine andere.

Ich habe damit einfach persönlich schon sehr gute Erfahrungen gemacht. Kein Streß und mein Anwalt freut sich über jedes neue Mandat, welches ich ihm erteile. 😉

Zitat:

@Corle schrieb am 8. August 2021 um 15:22:29 Uhr:


Hat er die Anzahlung denn zurück überwiesen?

Ja die Anzahlung hat er freiwillig zurück überwiesen

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