Verkäufer tritt zurück Autoanhänger
Hallo zusammen
Ich habe ein kleines Problem
Ich habe ein Autoanhänger über die Verkauf Plattform Willhaben gekauft.
Nach ein paar Telefonate haben wir uns auf den Preis geeinigt.
50% Anzahlung (Überwiesen ) und 50% Bar bei Abholung.
Alles fest gehalten via WhatsApp.
Jetzt schreibt mir der Verkäufer das er den Anhänger nicht mehr verkaufen möchte. ( warum auch immer,wahrscheinlich besseres Angebot bekommen)
So,ein paar mal hin und her geschrieben und telefoniert
Keine Chance er möchte den Anhänger nicht mehr verkaufen.
Daraufhin bin ich zum Anwalt um mich beraten zu lassen.
Laut Anwalt hab ich den Anhänger gekauft ohne wenn und aber.
Ich habe dann den Verkäufer mitgeteilt was mein Anwalt zu mir gesagt hat.
Original Zitat von Verkäufer:
Ich kann sachen verkaufen wenn ich will und was ich will und ich habe keinen Vertrag mit dir und deswegen ist mir egal wenn mann so etwas schreibt will ich so jemanden gar nichts mehr verkaufen lg danke und wir sind fertig
Es geht um ein Anhänger Neupreis ca, 4200€
Wir haben uns geeinigt auf 2400€
Der Anhänger ist absolut neuwertig
Was würde ihr machen??
Danke für euren Ratschläge
Mit freundlichen Grüßen
56 Antworten
Und was hast du für die anwaltliche Erstberatung gezahlt?
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 12. August 2021 um 10:07:26 Uhr:
Es wird einen auch mit gutem Anwalt immer Zeit kosten.
Aber doch hauptsächlich den Anwalt und kaum den TE.
Paar Nachrichten hin und herschreiben auf Whatsapp ist kein Vertrag.
Du weißt doch gar nicht, wer am anderen Ende vorm Handy saß. Kann ein Kind sein oder der entmündigte Opa.
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Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 13. August 2021 um 17:23:44 Uhr:
Paar Nachrichten hin und herschreiben auf Whatsapp ist kein Vertrag.Du weißt doch gar nicht, wer am anderen Ende vorm Handy saß. Kann ein Kind sein oder der entmündigte Opa.
Du scheinst Rechtswissenschaften studiert zu haben...
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 13. August 2021 um 17:23:44 Uhr:
Du weißt doch gar nicht, wer am anderen Ende vorm Handy saß. Kann ein Kind sein oder der entmündigte Opa.
Das ist für den Käufer doch vollkommen belanglos, weil in solchen Fällen der Vormund in der Haftung drin steckt. 🙄
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 13. August 2021 um 19:15:02 Uhr:
Das ist für den Käufer doch vollkommen belanglos, weil in solchen Fällen der Vormund in der Haftung drin steckt. 🙄
Warum das denn? Weil auf Baustellenschildern steht "Eltern haften für ihre Kinder"? 😕
Zitat:
@molchhero schrieb am 13. August 2021 um 19:31:23 Uhr:
Warum das denn?
§ 1833 BGB
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 13. August 2021 um 19:35:34 Uhr:
Zitat:
@molchhero schrieb am 13. August 2021 um 19:31:23 Uhr:
Warum das denn?
§ 1833 BGB
Dann lies mal die zweite Hälfte der ersten Satzes.
Wenns nur alles so einfach wäre.
Zitat:
@a-v-p schrieb am 8. August 2021 um 14:27:25 Uhr:
Daraufhin bin ich zum Anwalt um mich beraten zu lassen.
Laut Anwalt hab ich den Anhänger gekauft ohne wenn und aber.
Ich habe dann den Verkäufer mitgeteilt was mein Anwalt zu mir gesagt hat.
Welches weitere Vorgehen planst du nun zusammen mit deinem Anwalt?
Zitat:
@molchhero schrieb am 13. August 2021 um 22:51:20 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 13. August 2021 um 19:35:34 Uhr:
§ 1833 BGB
Dann lies mal die zweite Hälfte der ersten Satzes.
Sinnvoller ist es für den TE, zusammen mit seinem Anwalt erst einmal die konkrete Sachlage beim Verkäufer zu klären. Auf Spekulationen kann man da keine Strategie aufbauen.