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Verkäufer haftbar bei falschen Aussagen?

Moin

Ich weiß, hat hier im Sicherheits-Forum nichts zu suchen, aber wo denn sonst... naja

Ich hab da mal folgende Frage:

Wenn ein Autoverkäufer am Telefon auf Nachfrage bestimmte Dinge versichert...

(z.B. Ja, Fahrwerk und Reifen sind noch einwandfrei! Kein Ölverlust! Nein, er hat keine Kratzer, ist im Top-Zustand, bla bla)

...und ich fahr die 500 km zu ihm hin...

(weil genau das Auto was man haben will ist ja immer am anderen Ende von Deutschland)

..und dann stellt sich heraus, daß das Auto doch Kratzer hat, oder der Motor ist verölt, oder oder oder. Auf jedenfall würde ich das Auto selbstverständlich dann doch nicht nehmen...

Kann ich den Verkäufer dann aufgrund seiner Falschaussagen (egal ob Vorsatz oder nicht) haftbar machen? Stichwort: Reisekostenerstattung.

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12 Antworten

Theoretisch ja, praktisch nein.

Wie willst Du die Aussage beweisen?

Ich habe zwei Autos aus dem Internet gekauft.

Von beiden habe ich zuvor per eMail reichlich Dokumente (Bilder, Papiere etc.) bekommen.

Den KV habe ich ebenfalls vorher per FAX abgeschlossen.

Man kann und sollte also bestimmte schriftliche Absprachen treffen.

P.S.:

Anspüche gibt es auch umgekehrt.

Mit Kaufvertrag wesentlich mehr und weitgehender als ohne.

Da hast Du aber Glück gehabt. Ich würde mir nie ein Auto kaufen, ohne es gesehen und probegefahren zu haben.

Was für Bilder hast Du denn bekommen, welche vom Motorraum oder Nahaufnahmen vom evtl. abgelutschten Reifen?

Ich finde es schon etwas leichtsinnig, vorab einen KV zu machen. Man kann sich ja gerne ein Auto im IN suchen, dann schick ich aber höchstens eine "Letter of Intent", eine Absichtserklärung, hin. Faxe sind heutzutage als rechtsgültige Dokumente anerkannt, also wäre der KV für dich bindend gewesen, auch wenn du eine Niete gezogen hättest.

Zitat:

Von beiden habe ich zuvor per eMail reichlich Dokumente (Bilder, Papiere etc.) bekommen.

Das ist doch eine haarsträubende Aussage!

Die Bilder hätten auch von einem anderen Auto sein können.

@ Zoidy: Vergiß das mit der Reisekostenerstattung. Die Beweislage ist nicht eindeutig, und dass du das Auto nicht aus der lokalen Zeitung gefischt hast ist dein eigenes Risiko.

Ein Großteil der Fahrzeuge, die in Deutschland verkauft werden, werden gehandelt, ohne dass der Käufer sie gesehen hat - das ist nämlich auf dem Markt der Zwischenhändler durchaus üblich.

Wenn man das als Privatverkäufer genau so machen will, dann sollte man von der Materie was verstehen. Nicht nur von Autos, den Werten der Fahrzeuge, die man ins Auge gefasst hat, sondern auch von juristischen Grundsätzen. Wer sich weder ein persönliches Bild vom Auto noch vom Verkäufer machen konnte, der geht natürlich ein größeres Risiko ein, seine Ansprüche ggf. auf juristischem Wege durch setzen zu müssen. Dazu ist es natürlich erforderlich, dass man weiß, wie man sich selbst in eine juristisch möglichst gute Lage bringt.

So ein Autokäufer scheint mir madcruiser zu sein. Warum dann also nicht?

Ich kaufe meine Autos nur für den Privatgebrauch.

Beide Male vom AUDI-Händler mit wenig km aus erster Hand, mit lückenlosem Scheckheft und unfallfrei.

Nichts ist idiotensicher, mit Aufwand kann man allerdings klare Vereinbarungen und Beweislagen schaffen.

Ein Tipp:

Von privat habe ich noch nie ohne Werkstattbesuch (meine) und gründlicher Prüfung gekauft.

Für den Fernkauf:

Es gibt Autozertifikate von TÜV, Dekra etc.

Die kosten ein paar EUR, sind allerdings alle Mal billiger als zwei Fahrkarten über 500 km.

Natürlich kann man auch da noch schummeln:

In dem der Verkäufer nach Begutachtung Brief und Fahrgestellnummer einem anderen Auto zuteilt ...

Du widersprichst Dir selber. Oben behauptest Du, Autos aus dem Net nach Fotos gekauft zu haben. Jetzt sagst Du, die wären in Deiner Werkstatt gewesen.

Ich stimme da eher Consylos und Ytna zu.

@ Ytna: Zwischenhändler sind wir wohl nicht.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Von beiden habe ich zuvor per eMail reichlich Dokumente (Bilder, Papiere etc.) bekommen.

Dokumente sind etwas mehr als ein paar Bilder, da waren neben dem Scheckheft sogar die Inspektionsprotokolle dabei.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Beide Male vom AUDI-Händler mit wenig km aus erster Hand, mit lückenlosem Scheckheft und unfallfrei

Beide also vom Markenhändler.

Händler haften bekanntlich auch für Gebrauchtwagen ein Jahr lang ...

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Von privat habe ich noch nie ohne Werkstattbesuch (meine) und gründlicher Prüfung gekauft.

Daraus folgt im Kontext:

Ich habe noch kein Auto von privat gekauft ohne es zuvor gesehen und durch Fachleute meines Vertrauens überprüft zu haben.

Dir steht ein Kostenausgleich zu.

Du wärst nicht dahin gefahren wenn er Dir vorab die Mängel genannt hat. Das ist Deine Beweislage.

Wahrhaftig etwas dürftig, aber immerhin etwas.

Hatte ähnliches erst in kürzlich in der Vorlesung.

Also mal mit dem Anwalt kurzschließen. Es kommt immer etwas auf die beteiligten personen drauf an ob man durch kommt oder nicht.

Zusätzlich können Zeugen eingebracht werden die beim Telefonat dabei waren und auch bei der Fahrzeugbesuchung.

Erzähl wie es ausging

Ja, die Beweislage ist dürftig, deswegen würde ich es lassen.

Wie ich unsere Gerichtsurteile kenne, wird der Richter wohl argumentieren: "Wenn Sie ein Auto besichtigen, das 500 km weit weg ist, dann ist das Ihr Problem. Sie hätten sich auch eines in der lokalen Tageszeitung suchen können."

Zoidy, ob Du nun der netteste Mensch bist oder nicht, hak die Sache lieber als Kurzurlaub ab. Die Beweislage ist zu vage.

naja, tolle sache... die beweislage wäre ja nun wirklich dürftig... nicht mal wenn ich das gespräch aufgezeichnet hätte, wäre es als beweisstück zugelassen... Das nächste mal bestehe ich wirklich zumindest auf detailfotos, wenn er die nicht liefern kann, hat er pech gehabt!

e-mails müssten auch reichen

Faxe sind bei Gericht anerkannt, Mails nicht.

Moin,

RSHunter ... Klar ... du hast im Prinzip recht. Er ist auf Treu und Glauben runtergereist, weil ihm ein Auto aufs beste angepriesen wurde.

Das Problem ist aber, das er das Anpreisen nicht belegen kann, und das es beim Gebrauchtwagenhandel USUS ist, das Auto im Gespräch gut darzustellen. Schlussendlich müßte man dem Verkäufer auch noch nachweisen, das dieser das Auto hätte schlecht bewerten müssen. Ein GUTER Allgemeinzustand oder kaum/wenige Kratzer bzw. GUTER LACK sind Interpretationssache, insbesondere bei etwas älteren Autos. Hier auf einen Finanzausgleich zu hoffen ist ehrlich gesagt fast undenkbar. Wenn Ihm Fotos eines anderen Autos zugemailt worden wären ... z.B. Fotos eines roten Autos, und vor Ort wäre es dann ein anders z.B. DUNKELROTES Auto in deutlich schlechterem Zustand gewesen ... OK. Aber so ... kann sich der Verkäufer immer rausreden, er hätte z.B. den Lack und den Zustand als GUT empfunden, vom verölten Motor nix gewußt etc.pp.

MFG Kester

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