Verkäufer (Händler) möchte nur Quittung ausstellen wegen Gewährleistung

Hallo!
Ich bin neu hier und habe gleich ein Frage.
Wir möchten bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kaufen. Nun möchte dieser nur ein Quittung ausstellen und keine Kaufvertrag ausstellen weil er die Gewährleistung umgehen will. Kann er das als Händler überhaupt? Wir möchten das Auto nicht gewerblich nutzen. Kaufen also als Privatperson!
Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Nein, der Händler kann die Gewährleistung an eine Privatperson höchstens reduzieren, und zwar auf ein Jahr. Aber wenn er schon so anfängt, warum ziehst du einen Kauf bei dem Knlich überhaupt noch in Erwägung? Selbst wenn der den Kaufvertrag macht, wirst du im Schadensfall doch nur Ärger mit dem haben.

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Und welche der drei genannten Varianten trifft hier zu?

Zitat:

@Harig58 schrieb am 21. Juni 2018 um 13:02:04 Uhr:


@ Mondeoreiter
Die Antwort auf Deine Frage "wo hast du Jura studiert? kwt" würde Dich wahrscheinlich in Teilen verunsichern. Dennoch möchte ich Dir nur mal nachstehende Denkansätze geben:

Ein Händler kann zwar beim Gebrauchsgüterkauf gemäß § 434 BGB die Gewährleistung nicht einfach ausschließen, aber:

1. Der Händler kann u. U. und ohne die Erfüllung einer Umgehung das Auto als Privatmann verkaufen. Damit kann die Gewährleistung entfallen.

aber nur, wenn das Fahrzeug vorher auch eine gewisse Zeit auf ihn zugelassen war...

Zitat:

2. Der Händler kann das Fahrzeug als "Bastlerfahrzeug mit Mängeln" deklarieren unter der Voraussetzung, dass sich der Preis für das Fahrzeug auch unterhalb des üblichen Marktwertes bewegt. Hier ist jedoch der konkrete Einzelfall zu berücksichtigen.

Basterfahrzeug reicht nicht

Zitat:

3. Ausgeschlossen sein können die ausdrücklich im Vertrag genannten Beschaffenheitsvereinbarungen, also Beulen, Lackschäden, Bremsmängel oder technische Mängel". Allein der zugelassene Ausdruck "technische Mängel" ist jedoch sehr allgemein gehalten und lässt erheblichen Spielraum zu. Er kann daher ausreichen, um die Gewährleistung für sämtliche Mängel am Fahrzeug, auch die nicht auf den ersten Blick ersichtlichen, auszuschließen.

Weiter möchte ich mich hier nicht auslassen.

richtig...

Der Händler könnte so ein verhurtes Auto an einen interessierten Bastler unter Aufzählung sämtlicher bekannten Mängel verkaufen, damit wären das dann keine

versteckten

Mängel mehr, der Bastler kann basteln und der Händler für DIESE Mängel nicht in Regress genommen werden.

Zumal bei Autos ab bestimmtem Alter und Laufleistung die Gerichte auch PRO Händler entscheiden, wenn bestimmte Defekte auftreten. Aber das weißt du sicher auch schon.

Allerdings bezog sich meine stichelige Frage wo du Jura studiert hättest ja auf deine etwas pauschalierte Aussage, eine ordentliche Quittung würde den Händler von der Gewährleistung befreien- und das ist und bleibt eben Unfug.
Und keine Sorge, bislang verunsichern mich deine Auslassungen in keinster Weise.

Prima, Herr Kollege. Dann ist doch alles in Ordnung.

Deinen Einlassungen entnehme ich, dass Dir die Thematik auch nicht ganz unbekannt ist und Du weißt, wo Fallstricke liegen oder Hebel anzusetzen sind. Egal, auf welcher Seite Du stehst.

In meinem Beitrag ging es aber auch nur zur Ansicht der generellen Gewährleistungspflicht. Dass dem nicht immer so ist und von Umständen und Formulierungen abhängt, haben wir ja jetzt herausgefunden.

Obgleich es noch weitere Möglichkeiten gibt, die Du ja sicher kennst, werde ich hier im Forum nicht weiter darauf eingehen: Rechtsberatung oder fachlicher Austausch ist hier nicht erlaubt.

Weiter möchte ich mich auch nicht an Spekulationen beteiligen. Es gibt keinerlei verwertbare Fakten, auch der TE schweigt sich mittlerweise aus.

Und sticheln kannst Du, so viel Du willst: in dieser Hinsicht darfst Du von mir keine nennenswerte Reaktion erwarten.

Eines möchte ich Dir aber dennoch mitgeben:
Ich habe nirgends von einer "ordentlichen Quittung" geschrieben. Ein solcher unzutreffender Vorhalt darf einem Fachmann wie Dir aber nicht passieren, besonders, wenn man seine eigene Nachlässigkeit argumentativ verwerten will, oder? Und damit hat sich auch der "Unfug" erledigt. Wenn Du schon kritisierten möchtest, dann bitte mit mehr Sorgfalt und Substanz.

In diesem Sinne und kollegialen Grüßen.....

Also halten wir fest, was man von deinen Beiträgen halten kann: Eine kleine Portion Beleidigtsein, ein paar inhaltliche Fehler hier und dort, ein paar falsche Schlussfolgerungen, das Ganze angereichert mit etwas Spekulationen.

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also ich versteh den TE so, dass er vom Händler ein Auto kaufen will und der Händler keinen ordentlichen Kaufvertrag, sondern nur eine Quittung über den gezahlten Betrag austellen will.
Ich finde, zu diesem bekannten Sachverhalt wurde alles gesagt, alles weitere ist momentan Spekulatius...

@Florian333
Auf wen beziehst Du Deine Anmerkung?

Auf dich.

Wo bitte erkennst ein Beleidigtsein? Welche inhaltlichen Fehler habe ich gemacht und welche falschen Schlüsse gefolgert? Und, wo ich Spekulationen ablehne und mehrfach darauf hingewiesen habe: mit welchen habe ich den das Ganze angereichert? Jetzt bin ich aber gespannt....

Zitat:

@Harig58 schrieb am 21. Juni 2018 um 16:23:12 Uhr:


Jetzt bin ich aber gespannt....

Nein, ich erspare mir das. Es würde zu endlosem Hin und Her führen, ohne jeglichen Erkenntnisgewinn. Alles, was geschrieben wurde, steht ja für jedermann zum Nachlesen da.

ich mag Spekulatius ... ein Glas heisse Milch dazu ... mhmhm lecker

Zitat:

@cocker schrieb am 21. Juni 2018 um 16:35:36 Uhr:


ich mag Spekulatius ... ein Glas heisse Milch dazu ... mhmhm lecker

Aber doch nicht im Sommer! 😰

schmeckt auch im Sommer, aber mit kalter Milch ... 🙂
Unsere Eisdiele hier hat sogar Spekulatius-Eis ... aber ausser mir mag das kaum jemand, genau wie die Geschmacksrichtung After-Eight... versteh ich ned. Schoko-Minze ist doch geil.

Beim Thema bleiben ist auch geil.

Gruß
BMWRider

Ey, es gibt kaum was geileres als ne Tüte gut eingelagerter Spekulatius im Sommer...ich muß gleich mal wühlen gehen, vielleicht ist da noch irgendwo was. 😉

Ach ja, Thema:
Sowas kommt vor. Mein letztes Moped hab ich so gekauft.
1100€ aufn Tisch, Kassenbeleg, feuchter Händedruck und rauf damit aufn Hänger. Hatte im Nachhinein ein paar kleine Macken, aber nix ausergewöhnliches bei nem 20 Jahre alten Hobel.
War ein ganz seriöser Händler, der laden brummte, aber sowas verkauft der eben nichtmehr auf dem "normalen" Weg. Das war die Resterampe hinten aus der Werkstattecke.

Hätte ich dem Mann jetzt einen Strick drehen können, wegen dem angerissenen Ansauggummi und den Macken im rechten Standrohr? - möglicherweise. Aber hey, ich war eher dankbar, dass noch jemand sowas verkauft und nicht gleich verschrottet, schlachtet oder in Ostblock verschiebt.

So, jetzt können sich die Juristen drüber unterhalten, was das für ein naives Weltbild ist. 😁

wenn der Preis stimmt und man genau weiss, auf was man sich einlässt, gibt es - wie schon geschrieben - nichts dagegen zu sagen...
Aber Mutti Ohneahnung kauft so besser kein Auto.
Ich werd nächstes Jahr auch ein Auto in der 1000€ Klasse kaufen, von Privat, weil Händler hier oft Wucherpreise oder Schrott anbieten...
Bei Privatkauf in dieser Preisklasse mach ich vertragstechnisch auch keinen Aufriss.
Persönliche Daten, km-Stand, bekannte Mängel, fertig.

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