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Verkäufer (Händler) möchte nur Quittung ausstellen wegen Gewährleistung

Themenstarteram 20. Juni 2018 um 11:53

Hallo!

Ich bin neu hier und habe gleich ein Frage.

Wir möchten bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kaufen. Nun möchte dieser nur ein Quittung ausstellen und keine Kaufvertrag ausstellen weil er die Gewährleistung umgehen will. Kann er das als Händler überhaupt? Wir möchten das Auto nicht gewerblich nutzen. Kaufen also als Privatperson!

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Nein, der Händler kann die Gewährleistung an eine Privatperson höchstens reduzieren, und zwar auf ein Jahr. Aber wenn er schon so anfängt, warum ziehst du einen Kauf bei dem Knlich überhaupt noch in Erwägung? Selbst wenn der den Kaufvertrag macht, wirst du im Schadensfall doch nur Ärger mit dem haben.

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am 20. Juni 2018 um 20:36

Gibts nur das eine Auto in Deutschland? Finger weg!

am 20. Juni 2018 um 21:18

in den USA sind die Autohändler wegen der weniger restriktiven Waffengesetze etwas vorsichtiger und Du erkennst die Betrüger sofort an den schussicheren Westen. :-)

Ist schon verwunderlich, wie gleich auf den Händler geschossen wird, ohne irgendwelche Informationen zu haben. Die Tatsache, dass er keinen Kaufvertrag abschließen will, kann ganz andere Gründe haben. Möglicherweise handelt es sich um einfach um einen reinen Export-Händler. Und warum sich der TE ausgerechnet für dieses Fahrzeug interessiert, wissen wir auch nicht. Vielleicht ist es besonders günstig oder es ist ein schwer erhältliches Modell.

Vielleicht handelt es sich aber auch um eine 800 Euro Möhre, für die man nicht ernsthaft ein Jahr Gewährleistung erwarten kann. Alles das ist bisher reine Spekulation und ich finde es daher schade, wenn für den einen oder anderen Partei ergriffen wird.

Und selbstverständlich kann der Händler den Kaufvertrag und die damit verbundene Gewährleistung umgehen, in dem die Quittung eindeutig ausgestellt ist. Wenn die wissentlich vom Käufer akzeptiert wurde, kann er hinterher keine Ansprüche mehr stellen. Das hat auch mit einer Verkürzung der Gewährleistungspflicht überhaupt nichts zu tun.

Jeden Tag werden tausende von Autos von privat an privat verkauft, in der Regel sind beide Parteien zufrieden. Und wenn der TE -wie hier schon angemerkt wurde- jemanden mit Sachverstand das Auto ansehen lässt, kann er ja entscheiden, ob er kauft oder nicht. Das Risiko ist dann im Prinzip nicht anders als bei einem Privatkauf.

Aber vielleicht liefert der TE ja noch ein paar Informationen.

am 21. Juni 2018 um 6:05

Export-Händler verkaufen gewöhnlich nicht an privat ... offiziell

Zitat:

@Harig58 schrieb am 21. Juni 2018 um 06:29:44 Uhr:

...

Vielleicht handelt es sich aber auch um eine 800 Euro Möhre, für die man nicht ernsthaft ein Jahr Gewährleistung erwarten kann.

...

aus dem Grunde erhält man bei seriösen Händlern solche Autos gar nicht - die geben sowas gleich in den Export. Der Wert des Autos ist für die Gewährleistungsfrage nämlich völlig unerheblich.

Zitat:

Und selbstverständlich kann der Händler den Kaufvertrag und die damit verbundene Gewährleistung umgehen, in dem die Quittung eindeutig ausgestellt ist.

...

wo hast du Jura studiert? kwt

Zitat:

@cocker schrieb am 21. Juni 2018 um 08:05:57 Uhr:

Export-Händler verkaufen gewöhnlich nicht an privat ... offiziell

Vielleicht passte der nicht mehr auf den Transport Richtung Ost/Süd und sollte so wieder entsorgt werden? :D

am 21. Juni 2018 um 7:51

Zitat:

@Harig58 schrieb am 21. Juni 2018 um 06:29:44 Uhr:

 

Vielleicht handelt es sich aber auch um eine 800 Euro Möhre, für die man nicht ernsthaft ein Jahr Gewährleistung erwarten kann.

mit "erwarten" hat das nichts zu tun, sondern mit rechtlich festgelegtem Anspruch!

Wenn ich als Händler auf solche "Möhren" keine Gewährleistung geben will, darf ich solche "Möhren" nicht an Privatabnehmer verkaufen. So einfach ist das!

Wie das ausarten kann, sieht man ja in diesem bekannten, aktuellen Beispiel

https://www.motor-talk.de/.../...haendler-lauter-maengel-t6367127.html

Zitat:

@cocker schrieb am 21. Juni 2018 um 09:51:14 Uhr:

 

mit "erwarten" hat das nichts zu tun, sondern mit rechtlich festgelegtem Anspruch!

Wenn ich als Händler auf solche "Möhren" keine Gewährleistung geben will, darf ich solche "Möhren" nicht an Privatabnehmer verkaufen. So einfach ist das!

Ich seh das anders. Wenn ein Haendler so eine 800 Euro Moehre regulaer verkauft, dann kostet die Moehre halt 2000 Euro. Dann hat der Haendler das Risiko abgedeckt. Aber dann beschwert sich der Kunde ja wieder, dass die Moehre so teuer ist.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 21. Juni 2018 um 10:35:03 Uhr:

Zitat:

@cocker schrieb am 21. Juni 2018 um 09:51:14 Uhr:

 

mit "erwarten" hat das nichts zu tun, sondern mit rechtlich festgelegtem Anspruch!

Wenn ich als Händler auf solche "Möhren" keine Gewährleistung geben will, darf ich solche "Möhren" nicht an Privatabnehmer verkaufen. So einfach ist das!

Ich seh das anders. Wenn ein Haendler so eine 800 Euro Moehre regulaer verkauft, dann kostet die Moehre halt 2000 Euro. Dann hat der Haendler das Risiko abgedeckt. Aber dann beschwert sich der Kunde ja wieder, dass die Moehre so teuer ist.

wieso siehst du das anders? Du bestätigst Cocker doch, der im übrigen Recht hat.

Der Gewährleistungsanspruch ist gesetzlich festgeschrieben - Punkt. Es ist egal, wie teuer das Auto ist. Punkt.

Weil Autohändler wissen, dass sie sich ein potentielles Ärgernis ans Bein binden, werden solche "Möhren" gar nicht mehr an Privat verkauft, sondern nur noch an Händler, die das Ding sonstwo hin exportieren.

Oder es gibt einen gewissen "Risikoaufschlag" auf das Fahrzeug - als Kunde kaufst du das dann trotzdem oder du kaufst privat ein anders. Oder gibst gleich mehr Geld für eine vernünftiges Auto aus.

Wenn der Händler dir eine Quittung ausstellt, auf dem er als Zahlungsempfänger / Verkäufer genannt ist und der Betrag mit dem Grund "Kaufpreis Auto" oder so bezeichnet ist, dann kannst du das machen. Denn mangels ausführlichem Kaufvertrag gelten die gesetzlichen Kaufvertragsregeln einschließlich der Regeln über die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen. Die sind für den Käufer in aller Regel deutlich vorteilhafter als irgendwelche Gebrauchtwagen-Kaufverträge eines Händlers.

Nur, wie schon geschrieben wurde: Wenn der Händler mit der Karre offensichtlich nichts zu tun haben will und Gewährleistungsprobleme befürchtet, dann hat er einen Grund dafür.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 21. Juni 2018 um 10:48:17 Uhr:

 

wieso siehst du das anders?

Stimmt eigentlich. Doof ausgedrueckt. :D

Und dass eben der Markt fuer Privat in diesem Preisbereich ausgestorben ist, finde ich schade. Klar muss man den Verbraucher schuetzen. Aber jeder normal denkende Mensch, sollte wissen, dass bei einer 800€ Moehre halt auch mal sehr schnell was kaputt gehen kann. Aber Liesschen Mueller steht dann halt wutentbrannt beim Haendler auf der Matte, selbst wenn ein Verschleissteil den Geist aufgiebt.

Es gebe sicher auch genuegend Hobbymechaniker, die sich ueber ein guenstiges Auto freuen und wissen woran sie sind, wenn sie eine 800€ Moehre kaufen.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 21. Juni 2018 um 10:55:44 Uhr:

...

Und dass eben der Markt fuer Privat in diesem Preisbereich ausgestorben ist, finde ich schade. Klar muss man den Verbraucher schuetzen. Aber jeder normal denkende Mensch, sollte wissen, dass bei einer 800€ Moehre halt auch mal sehr schnell was kaputt gehen kann. Aber Liesschen Mueller steht dann halt wutentbrannt beim Haendler auf der Matte, selbst wenn ein Verschleissteil den Geist aufgiebt.

Es gebe sicher auch genuegend Hobbymechaniker, die sich ueber ein guenstiges Auto freuen und wissen woran sie sind, wenn sie eine 800€ Moehre kaufen.

So ist es. Da ist leider der Verbraucherschutz weit über das Ziel hinausgeschossen, und die Konsequenzen hat man politikerseits nicht bedacht. Oder vielleicht doch?

am 21. Juni 2018 um 9:02

wenn ich mir als erfahrener Kfz-Bastler so ein Auto anschau, weil ich Teile brauch oder genau weiss was geht, spricht absolut garnichts dagegen so ein Auto auch ohne Vertrag und mit "Scheiss auf Gewährleistung" zu kaufen.

Wenn aber Liesschen Müller ein günstiges Alltagsauto sucht, nach dem Motto "Möglichst wenig zahlen, einsteigen und sorglos abfahren" ist sie bei so einem Händler defnitiv falsch!

Sowas kauft Fr. Müller dann idealerweise in Begleitung eines Fachmanns von Privat über die regionalen Anzeigen, vom Nachbarn oder gern auch über mobile & Co, aber bitte nicht bei einem Fähnchen-Export-Händler...

am 21. Juni 2018 um 10:51

Zitat:

@Harig58 schrieb am 21. Juni 2018 um 06:29:44 Uhr:

Und selbstverständlich kann der Händler den Kaufvertrag und die damit verbundene Gewährleistung umgehen, in dem die Quittung eindeutig ausgestellt ist.

Das ist selbstverständlich falsch.

@ Mondeoreiter

Die Antwort auf Deine Frage "wo hast du Jura studiert? kwt" würde Dich wahrscheinlich in Teilen verunsichern. Dennoch möchte ich Dir nur mal nachstehende Denkansätze geben:

Ein Händler kann zwar beim Gebrauchsgüterkauf gemäß § 434 BGB die Gewährleistung nicht einfach ausschließen, aber:

1. Der Händler kann u. U. und ohne die Erfüllung einer Umgehung das Auto als Privatmann verkaufen. Damit kann die Gewährleistung entfallen.

2. Der Händler kann das Fahrzeug als "Bastlerfahrzeug mit Mängeln" deklarieren unter der Voraussetzung, dass sich der Preis für das Fahrzeug auch unterhalb des üblichen Marktwertes bewegt. Hier ist jedoch der konkrete Einzelfall zu berücksichtigen.

3. Ausgeschlossen sein können die ausdrücklich im Vertrag genannten Beschaffenheitsvereinbarungen, also Beulen, Lackschäden, Bremsmängel oder technische Mängel". Allein der zugelassene Ausdruck "technische Mängel" ist jedoch sehr allgemein gehalten und lässt erheblichen Spielraum zu. Er kann daher ausreichen, um die Gewährleistung für sämtliche Mängel am Fahrzeug, auch die nicht auf den ersten Blick ersichtlichen, auszuschließen.

Weiter möchte ich mich hier nicht auslassen.

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