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Verkäufer (Händler) möchte nur Quittung ausstellen wegen Gewährleistung

Themenstarteram 20. Juni 2018 um 11:53

Hallo!

Ich bin neu hier und habe gleich ein Frage.

Wir möchten bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kaufen. Nun möchte dieser nur ein Quittung ausstellen und keine Kaufvertrag ausstellen weil er die Gewährleistung umgehen will. Kann er das als Händler überhaupt? Wir möchten das Auto nicht gewerblich nutzen. Kaufen also als Privatperson!

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Nein, der Händler kann die Gewährleistung an eine Privatperson höchstens reduzieren, und zwar auf ein Jahr. Aber wenn er schon so anfängt, warum ziehst du einen Kauf bei dem Knlich überhaupt noch in Erwägung? Selbst wenn der den Kaufvertrag macht, wirst du im Schadensfall doch nur Ärger mit dem haben.

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Leider gibt es ja auch auf der Käuferseite.... Sagen wir mal "naive Gesellen"... Die kaufen ein Auto für 500€, und stehen 2 Tage später wutentbrannt auf der Matte, und wollen die Kiste für 2.000€ Grundsaniert haben, plus 1.000€ Schmerzensgeld. Hatten wir hier ja auch schon.

Dagegen will der Händler sich sicher absichern. Aber vom/der TE*x scheint ja eh nix mehr zu kommen.

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 24. Juni 2018 um 10:44:31 Uhr:

 

...

Dagegen will der Händler sich sicher absichern. Aber vom/der TE*x scheint ja eh nix mehr zu kommen.

das kann er aber nicht indem er auf Kaufvertrag verzichtet und ledigliche eine Quittung ausstellt.

am 24. Juni 2018 um 11:36

Klar kann er. Für Kaufverträge ist keine Schriftform vorgeschrieben.

Quittung reicht, den Rest klärt man vor Gericht

am 24. Juni 2018 um 13:05

eine Quittung ist aber nicht mit einem Kaufvertrag gleichzusetzen.

Eine Quittung ist eine Bezahl-Bestätigung. In einem Vertrag werden gewöhnlich bestimmte Produkteigenschaften festgehalten.

Ok, wenn einem das ausreicht, braucht man aber nachher auch nicht vor Gericht zu ziehen ;)

am 24. Juni 2018 um 13:17

Wieso? Man hat einen mündlichen Vertrag.

Wer was drin stehen hat oder auch nicht, klärt dann der Richter.

am 24. Juni 2018 um 13:43

auf sowas lässt man sich erst garnicht ein, dann ist der Rest geschenkt...

Verstehen muss man das Ganze ohnehin nicht.

Da sucht sich jemand ein Fahrzeug aus, bei dem der Händler jede Gewährleistung ablehnt. Das macht er nicht grundlos. Der Händler spielt im Grunde genommen mit offenen Karten und der Interessent weiß, worauf er sich einlasst. Wozu man dann ein Forum befragt, ob und wie man den Händler nach einem Kauf dann doch noch zur Gewährleistung zwingen kann, erschließt sich mir irgendwie nicht.

richtig! Damit ist doch wohl alles gesagt.

am 24. Juni 2018 um 20:19

gefragt wurde ja sinnvollerweise VOR dem Kauf, nicht erst danach

Ergibt sich doch aus dem Sachverhalt, oder?

Zitat:

@Harig58 schrieb am 24. Juni 2018 um 19:27:53 Uhr:

...

Da sucht sich jemand ein Fahrzeug aus, bei dem der Händler jede Gewährleistung ablehnt.

...

Wozu man dann ein Forum befragt, ob und wie man den Händler nach einem Kauf dann doch noch zur Gewährleistung zwingen kann, erschließt sich mir irgendwie nicht.

Da sind wir einer Meinung.

Unabhängig von allen Juristereien, wenn mir ein Verkäufer gleich zu Anfang so kommt, dann laß ich das Thema besser. Haben aber mehrere auch gleich zu Anfang des Threads so geschrieben. Und das schöne: das ist einfach gesunder Menschenverstand, geht ganz ohne Jurakenntnisse :-)

Hallo,

möchte der Händler die Quittung vielleicht noch um 14 Tage zurückdatieren ? ?

Bei den vollen Höfen der KFZ Händler hat ma als Kunde eine gute Position.

Solange du nicht Unterschreibst kannst du dir auch bei einem anderen Händler ein Fahrzeig kaufen - zu normalen Bedingungen.

Du musst , solange kein Rechtsvebindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist, mit dem Händler keine Geschäftsbeziehung eingehen.

 

Gib mal Laut wie du dich enstchieden hast.

 

rc 46 fi :cool:

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