Verkäufer Fahrzeug unangemeldet abgestellt - Käufer kriegt Bußgeldbescheid
Hallo zusammen,
ich hoffe hier eventuell ein wenig mehr Informationen und Hilfe zu bekommen.
Am 03.03.2024 habe ich mir einen Opel Astra J angeschaut, und nachträglich am 06.03.2024 lt. Kaufvertrag gekauft.
Der Verkäufer hat am 06.03.2024 den TÜV erneuern lassen und das Fahrzeug dann widerrechtlich unangemeldet auf einer öffentlichen Straße auf einen Parkplatz abgestellt.
Nun werde ich vom Straßenverkehrsamt belangt, dass Fahrzeug dort abgestellt zu haben.
Ich habe meine Stellungnahme versendet und diverse Chats, Kaufvertrag versendet um zu beweisen, dass ich das Fahrzeug dort nicht abgestellt habe.
Kann ich trotzdem weiterhin dafür belangt werden oder wird hier der Verkäufer dann belangt?
Kennzeichen habe ich erst am 08.03.2024 erhalten und unverzüglich das Fahrzeug abgeholt. Somit bestand für mich auch keine Chance das Fahrzeug vorzeitig abzuholen.
Vom Tatbestand wusste ich erst, als ich das Fahrzeug abgeholt habe.
Viele Grüße
Marco
61 Antworten
@Rabo : Sorry, dass ich deinen falschen (und jetzt von dir korrigierten) Beitrag verbessert habe.
Zitat:
@GrandSound schrieb am 14. März 2024 um 20:11:15 Uhr:
Zusätzlich noch war das Auto lt. seiner Aussage 3 Monate vorher schon abgemeldet.Mein Bruder und Kollege waren während des ganzen Prozesse involviert.
Wie kriegt man eine neue HU wenn der abgemeldet war? War das ein Händler der mit roten Nummern oder KZK zur Prüfstelle fahren konnte?
Zitat:
@GrandSound schrieb am 14. März 2024 um 20:25:01 Uhr:
Vielen Dank für eure Antworten.Hat jemand vielleicht aus Erfahrungsberichten oder ähnliches eine Ahnung wie hoch das Bußgeld werden könnte?
Das Auto stand 1 Tag dort und hat auch keinen Verkehr behindert.
Im Netz finde ich leider nur „Schwammige“ Aussagen.
Lies mal diesen Link.......bringt wohl mehr Licht ins Dunkle.
Bei uns steht seit gut 6 Monaten (!) ein abgemeldetes Auto im öffentlichen Verkehr und alles was der bekommen hat war nach gut 2 Wochen den berühmten roten Punkt als Runden Aufkleber an die SeitenScheibe Fahrertür und der TE kriegt Stress wegen 1 Tag?
Verkehrte Welt…
Allerdings hat diese Karre bei uns (Ford Focus) halt Kennzeichen aus Litauen dran, das macht den Fall scheinbar etwas speziell…
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Zitat:
@Pauliese schrieb am 14. März 2024 um 20:46:31 Uhr:
Zitat:
@GrandSound schrieb am 14. März 2024 um 20:11:15 Uhr:
Zusätzlich noch war das Auto lt. seiner Aussage 3 Monate vorher schon abgemeldet.Mein Bruder und Kollege waren während des ganzen Prozesse involviert.
Wie kriegt man eine neue HU wenn der abgemeldet war? War das ein Händler der mit roten Nummern oder KZK zur Prüfstelle fahren konnte?
Musste aus der HU-Bescheinigung doch zu erkennen sein.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 14. März 2024 um 20:45:59 Uhr:
@Rabo : Sorry, dass ich deinen falschen (und jetzt von dir korrigierten) Beitrag verbessert habe.
Da ist nichts korrigiert…
Das könnte der TE ja aufklären… auch was man Ihm konkret vorwirft.
Illegale Müllentsorgung oder eine Ordnungswidrigkeit mit einer Tatbestands Nummer?
Zitat:
Vom Tatbestand wusste ich erst, als ich das Fahrzeug abgeholt habe.
Viele Grüße
Marco
Da kann man nur sagen : Shit happens
Zitat:
@Pauliese schrieb am 14. März 2024 um 20:52:32 Uhr:
Bei uns steht seit gut 6 Monaten (!) ein abgemeldetes Auto im öffentlichen Verkehr und alles was der bekommen hat war nach gut 2 Wochen den berühmten roten Punkt als Runden Aufkleber an die SeitenScheibe Fahrertür und der TE kriegt Stress wegen 1 Tag?
Verkehrte Welt…Allerdings hat diese Karre bei uns (Ford Focus) halt Kennzeichen aus Litauen dran, das macht den Fall scheinbar etwas speziell…
den gleichen Stress bekommt man ab dem Tag, an dem der Verstoss festgestellt wird, der Halter wird per VIN ermittelt und bekommt die Zahlungsaufforderung zugeschickt.
Den roten Punkt kleben die bei uns auch sofort drauf, nach 14 Tagen ohne Reaktion gilt das Fahrzeug dann offiziell als "Abfall" und darf von der Kommune entsorgt werden (so steht es es jedenfalls auf der offiziellen Webseite).
Auch die Entsorgungskosten werden dem letzten Halter aufgebrummt, (falls man ihn ermitteln kann und er noch greifbar ist, was bei nicht-EU-Fahrzeugen schwierig bis unmöglich werden könnte)
Zitat:
@Ratbo schrieb am 14. März 2024 um 20:36:30 Uhr:
Und nein, kaufe von dir kein Brandenburger Tor.
Ist das jetzt ein kurioser Fehler der Autovervollständigung oder wolltest du wirklich mitteilen, dass du kein Brandenburger Tor kaufst?
Zur Ausgangsfrage: Das rechtswidrige Abstellen eines abgemeldeten Fahrzeugs ist erst mal, wie die meisten Verstöße, ein Fahrerverstoß. Zu einem Halterverstoß wird es erst, wenn der Halter vom rechtswidrigen Zustand Kenntnis erlangt und den Zustand nicht abstellt. Das war aber laut Schilderung zu keinem Zeitpunkt der Fall. Also liegt eine Ordnungswidrigkeit nur seitens des Verkäufers vor, nicht seitens des TE.
das müsste der TE als neuer Halter aber erstmal beweisen können, und darum geht es dem TE wohl vorrangig
Zitat:
@moto-tubby schrieb am 14. März 2024 um 21:49:46 Uhr:
und darum geht es dem TE wohl vorrangig
Im Moment geht es (mir) darum, die falschen Aussagen zu korrigieren, wonach der TE angeblich schon ab dem Übergang des Eigentums auch die Verantwortlichkeit für die vom letzten Fahrer begangene Ordnungswidrigkeit trägt.
Die Nachweisfrage ist dann Sache des TE und da sehe ich auch keine besonderen Schwierigkeiten.
der TE hat dazu unterschiedliche Angaben gemacht.
Zuerst schrieb er, hätte der Verkäufer ihm per mail mitgeteilt das Fahrzeug "sicher abgestellt" zu haben, bei nächsten mal schreibt er, er hätte sichere Beweise dass der Verkäufer das Fahrzeug genau dort abgestellt hat.
Das macht (glaube ich) einen nicht ganz unwichtigen Unterschied, welches Statement jetzt stimmt...
Im Tüvbericht steht „2: Amtl. Kennz: D Ohne“.
So wie ich dem Schreiben entnehmen konnte, besteht ein Tatverdacht nach § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW und § 32 Absatz 1 StvO.
Vielleicht hilft das weiter.
Vielen Dank für die ganzen Rückmeldungen.