Verkäufer Fahrzeug unangemeldet abgestellt - Käufer kriegt Bußgeldbescheid

Hallo zusammen,

ich hoffe hier eventuell ein wenig mehr Informationen und Hilfe zu bekommen.

Am 03.03.2024 habe ich mir einen Opel Astra J angeschaut, und nachträglich am 06.03.2024 lt. Kaufvertrag gekauft.

Der Verkäufer hat am 06.03.2024 den TÜV erneuern lassen und das Fahrzeug dann widerrechtlich unangemeldet auf einer öffentlichen Straße auf einen Parkplatz abgestellt.

Nun werde ich vom Straßenverkehrsamt belangt, dass Fahrzeug dort abgestellt zu haben.

Ich habe meine Stellungnahme versendet und diverse Chats, Kaufvertrag versendet um zu beweisen, dass ich das Fahrzeug dort nicht abgestellt habe.

Kann ich trotzdem weiterhin dafür belangt werden oder wird hier der Verkäufer dann belangt?

Kennzeichen habe ich erst am 08.03.2024 erhalten und unverzüglich das Fahrzeug abgeholt. Somit bestand für mich auch keine Chance das Fahrzeug vorzeitig abzuholen.

Vom Tatbestand wusste ich erst, als ich das Fahrzeug abgeholt habe.

Viele Grüße
Marco

61 Antworten

Ach so… NRW 🙂
Ich lebe in Bayern, da sollen ja die Uhren angeblich anders gehen.
Aber Danke für evtl. Richtigstellung.

Das ist bundesweit einheitlich. Die Straßengesetze sind zwar bundeslandspezifisch, aber das Abstellen eines nicht angemeldeten Fahrzeugs dürfte wohl überall als unzulässige Sondernutzung angesehen werden. Und der StVO-Verstoß ist natürlich auch bundesweit identisch.

Deine Antwort
Ähnliche Themen