Verjährungsfrist
Hallo Zusammen
Folgende Situation:
Wir sind gestern aus einem dreiwöchigen Urlaub nach Hause gekommen und finden im Briefkasten einen Brief der Landeshauptstadt, adressiert an meine Frau. Darin ein Anhörbogen mit Foto.
Ich wurde im Januar mit dem Wagen meiner Frau vom städtischen Ordnungsamt gelasert. Vorwurf: 6 km/h zu viel in der 30er Zone, 15 Euro Verwarnungsgeld.
Shit Happens, normalerweise würde ich das ohne Diskussion bezahlen, aber:
Datum der OWI: 22.01.2018
Datum auf dem Anhörbogen: 18.04.2018
Datum auf dem Briefumschlag des Anhörbogens: 03.05.2018
Daher die Frage an die Experten: Ist die dreimonatige Verjährungsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten abgelaufen, wenn ich nicht innerhalb dieser Frist Kenntnis davon erlange?
Da zwischen dem Datum auf dem Anhörbogen und dem Briefumschlag 10 Werktage liegen, hab ich zumindest den leisen Verdacht, dass der Anhörbogen zurückdatiert wurde, um die Verjahrungsfrist zu unterbrechen.
Ich werde am Dienstag mal beim Sachbearbeiter vom Ordnungsamt anfragen, würde mich aber vorher über Meinungen bzw. Erfahrungen von Usern hier freuen.
Euch allen noch ein schönes, langes Pfingstwochenende!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 21. Mai 2018 um 09:00:36 Uhr:
Ob verjährt oder nicht, dazu kann und will ich mich nicht äußern.
Zusammengefasst: Ich habe nichts zur Fragestellung zu sagen, moechte aber meinen Senf trotzdem dazu abgeben.
Sollte man nochmal ein Blick in den Stickythread werfen. 😉
74 Antworten
Wie @PeterBH schon geschrieben hat, ist die Sache gegen dich verjährt. Wann und wie der Anhörungsbogen für deine Frau (die nicht gefahren ist) eingegangen ist, ist vorliegend eigentlich nebensächlich, denn der Anhörungsbogen hemmt die Verjährung nur gegen denjenigen, an den er adressiert ist. Gegen dich als Fahrer läuft die 3-Monats-Frist ab dem Tatzeitpunkt weiter, also brauchst du dir seit 22.4. keine Sorgen mehr machen.
Zitat:
@ChrisTT06 schrieb am 21. Mai 2018 um 10:34:11 Uhr:
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 21. Mai 2018 um 09:00:36 Uhr:
Man kann sich wegen 15 € einen beliebig hohen Aufwand machen. Mit einer Überweisung, die weniger als 2 Minuten dauert, wäre die Sache auch erledigt. Kein weiterer Aufwand, man muss sich nicht weiter zur Sache äußern, wer warum und wieso, es bekommt einen Zahlungsvermerk und verschwindet in den Akten.Man hätte nicht im Internet breittreten müssen, dass man in eine Radar"falle" gefahren ist, die man ohnehin kennt. Irgendwie peinlich, nicht? Und, man müsste nicht 5 Minuten vor dem Schlafengehen und auch 5 Minuten nach dem Aufstehen schon wieder Gedanken daran verschwenden.
Ob verjährt oder nicht, dazu kann und will ich mich nicht äußern.
Mir ist es nicht peinlich mit 6 km/h zu viel von einer mobilen Geschindigkeitskontrolle erfasst worden zu sein, das passiert nun mal, wenn man viel fährt. Dir vielleicht nicht, mir schon alle paar Jahre mal. So what!
Wegen den 15 Euro:
Ich betrachte das Diskutieren, Schreiben und Mitlesen von Themen bei Motor-Talk nicht als Aufwand. Auch die Mail ans Ordnungsamt hat mich weniger als fünf Minuten beschäftigt, der Aufwand hielt sich also gerade noch so in Grenzen. Wenn ich mir dadurch die Zahlung erspare - um so besser, schließlich hat keiner was zu verschenken.
Falls nicht bereitet es mir aber keine schlaflosen Nächte, das liegt eher am Jetlag.Und für mein Kharma lass ich heute mal das Auto stehen und wandern :-)
1 x DANKE!
alles richtig gemacht;
Man muss sich nicht alles gefallen lassen, und Fristen gelten nicht nur für den mündigen Bürger; sondern auch für das liebe Amt .
Alleine schon das Rückdatieren eines Schreibens ist nicht nur unhöflich, sondern m.E. eine Frechheit!
Die Schreiben werden nicht rückdatiert, sondern tragen das Datum, an dem der Sachbearbeiter die Zusendung des Anhörungsbogen verfügt hat.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 21. Mai 2018 um 16:36:13 Uhr:
Die Schreiben werden nicht rückdatiert, sondern tragen das Datum, an dem der Sachbearbeiter die Zusendung des Anhörungsbogen verfügt hat.
stimmt und jede dieser massnahmen unterbricht die verjaehrung. somit ist der ganze vorgang nicht verjaehrt.
peso
Ähnliche Themen
Nicht gegenüber der Frau, die aber nicht gefahren ist.
Gegen den tatsächlichen Fahrer wurde nichts gemacht, um die Verjährung zu unterbrechen.
Du wirst den TE doch nicht in die Arme der geldgierigen Anwälte treiben wollen ... 😁
Gegenüber dem TE ist der Drops gelutscht. Ferdsch! 😉
Ich werde euch die Antwort des Ordnungsamts wissen lassen. Bin gespannt, wie lange die auf sich warten lässt. Vielleicht sind 10 Werktage ja die Standard-Bearbeitungszeit...
Meinen Freischuss bei der RSV heb ich mir für was Wichtigeres auf.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 21. Mai 2018 um 16:36:13 Uhr:
Die Schreiben werden nicht rückdatiert, sondern tragen das Datum, an dem der Sachbearbeiter die Zusendung des Anhörungsbogen verfügt hat.
Beweisen kann man das nicht, aber der Verdacht des Rückdatierens drängt sich bei dieser langen Zeitspanne auf.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 21. Mai 2018 um 09:07:42 Uhr:
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 21. Mai 2018 um 09:00:36 Uhr:
Ob verjährt oder nicht, dazu kann und will ich mich nicht äußern.Zusammengefasst: Ich habe nichts zur Fragestellung zu sagen, moechte aber meinen Senf trotzdem dazu abgeben.
Sollte man nochmal ein Blick in den Stickythread werfen. 😉
Motor-Talk wollte doch schon lange ein Unterforum für Rechtsfragen und Blitzerdingens einführen oder nicht? 🙂
Immerhin rede ich dem TE nicht ein, dass er zahlen muss und es nicht verjährt wäre. Keine Ahnung haben und mitunter falsche Behauptungen aufstellen, davon hat nun wirklich niemand etwas. 😉
Letztlich kann man doch froh sein, dass die Behörde so überlastet (?) ist, dass sie nach knapp 3 Monaten einen Fragebogen an eine Frau schickt, obwohl auf dem Foto ein Mann zu sehen sein dürfte. Dass das nichts mehr wird... 🙄 😕
Außerdem passt´s doch am Ende, wenn der TE die nötige Info bekommt. Wenn er drei Beiträge extra lesen muss, dann ist das eben die Zeit, die er damals eingespart hat, als er 6 km/h zu schnell fuhr. 😁
Hier tobt wieder der Sachverstand.....😁 Wenn das Geschlecht des Fahrers unterschiedlich zum Halter ist wird automatisch eine Fahreranfrage versandt. Für den eigentlichen Fahrer ist die Sache inzwischen bereits verjährt. Lange Bearbeitungszeiten gibt es bei uns z.Zt. wegen Personalmangels in der Erfassung auch. Bei AHB egal, die Fahreranfragen werden wohl alle "den Bach runter gehen". Was das "Rückdatieren" angeht: Das ganze Verfahren ist automatisiert, da gibt niemand mehr irgendwelche Daten ein. Das erledigt Kollege Computer.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 21. Mai 2018 um 19:30:17 Uhr:
Was das "Rückdatieren" angeht: Das ganze Verfahren ist automatisiert, da gibt niemand mehr irgendwelche Daten ein. Das erledigt Kollege Computer.
Incl. Rückdatierung.
Die allseits beliebte Digitalisierung macht noch nicht einmal vor den Straßenräubern halt.
😁
Wie schon gesagt wurde, die Rückdatierung wird sich nicht beweisen lassen. Ist ja auch nur eine Vermutung von mir. Es kann ja durchaus sein, dass das Schreiben im Amt zwei Wochen braucht, bis es in der Postabteilung ist. Ich sag nur: Passierschein A38
Und vermutlich hat der Postbote Dich genötigt und ist Schuld daran, dass Du zu schnell warst?
Bewusste Rückdatierung ist doch völliger Blödsinn. Wie Peter schon postete, gehen die Schreiben automatisiert in den Umschlag und das Datum wird vom Programm eingetragen.
Bei 6 km/h zu viel so ein Aufriss. Bei einer mit Punkten bewerteten OWI könnte ich ja noch mitgehen,aber 15 Euro Verwarngeld?
Gruß M