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Verjährungsfrist

Themenstarteram 20. Mai 2018 um 20:23

Hallo Zusammen

Folgende Situation:

Wir sind gestern aus einem dreiwöchigen Urlaub nach Hause gekommen und finden im Briefkasten einen Brief der Landeshauptstadt, adressiert an meine Frau. Darin ein Anhörbogen mit Foto.

Ich wurde im Januar mit dem Wagen meiner Frau vom städtischen Ordnungsamt gelasert. Vorwurf: 6 km/h zu viel in der 30er Zone, 15 Euro Verwarnungsgeld.

Shit Happens, normalerweise würde ich das ohne Diskussion bezahlen, aber:

Datum der OWI: 22.01.2018

Datum auf dem Anhörbogen: 18.04.2018

Datum auf dem Briefumschlag des Anhörbogens: 03.05.2018

Daher die Frage an die Experten: Ist die dreimonatige Verjährungsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten abgelaufen, wenn ich nicht innerhalb dieser Frist Kenntnis davon erlange?

Da zwischen dem Datum auf dem Anhörbogen und dem Briefumschlag 10 Werktage liegen, hab ich zumindest den leisen Verdacht, dass der Anhörbogen zurückdatiert wurde, um die Verjahrungsfrist zu unterbrechen.

Ich werde am Dienstag mal beim Sachbearbeiter vom Ordnungsamt anfragen, würde mich aber vorher über Meinungen bzw. Erfahrungen von Usern hier freuen.

Euch allen noch ein schönes, langes Pfingstwochenende!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 21. Mai 2018 um 09:00:36 Uhr:

Ob verjährt oder nicht, dazu kann und will ich mich nicht äußern.

Zusammengefasst: Ich habe nichts zur Fragestellung zu sagen, moechte aber meinen Senf trotzdem dazu abgeben.

Sollte man nochmal ein Blick in den Stickythread werfen. ;)

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Deine Frau ist nicht gefahren, sondern du. Dir hat man keinen Anhörungsbogen zur Unterbrechung der Verjährung geschickt, damit ist der Vorgang verjährt.

Es reicht übrigens, wenn die Zusendung des Anhörungsbogen verfügt wird. Dann kann das Absenden noch einige Tage dauern.

am 20. Mai 2018 um 21:46

Die Post kriegt derjenige, auf den das Auto zugelassen ist und das wird in dem Fall wohl der Wagen der Gattin sein. Ich denke, da was nachzuweisen, von wegen Postzugang, wird schwierig. Aber man rechnet 3 Tage nach Datum im Brief, müsstest du den erhalten haben, also kannst du 3 Tage zum 18. dazurechnen, biste immer noch am 21., also vor Fristablauf. Pech gehabt.

Klar werden die zurückdatiert haben, nutzt dir nur gerade nix.

Ich hab auch schon mal Post bekommen, die mit Postcon zugestellt wurde und die haben für die Zustellung (erwiesener Maßen) lässige 3 Wochen gebraucht, von Bochum Mitte nach Hattingen... ne Brieftaube wäre 2 Wochen, 6 Tage und 22 Stunden schneller gewesen, also vermutlich...

am 20. Mai 2018 um 22:00

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Mai 2018 um 22:53:26 Uhr:

Deine Frau ist nicht gefahren, sondern du. Dir hat man keinen Anhörungsbogen zur Unterbrechung der Verjährung geschickt, damit ist der Vorgang verjährt.

Es reicht übrigens, wenn die Zusendung des Anhörungsbogen verfügt wird. Dann kann das Absenden noch einige Tage dauern.

eine bearbeitungszeit von fast 15 tagen? das stinkt wirklich zum himmel.

peso

Themenstarteram 20. Mai 2018 um 23:44

Der Postzugang war ja auf jeden Fall nach dem Ablauf der Verjährungsfrist, unabhängig von unserem Urlaub. Das zeigt ja das Datum auf dem Briefumschlag, der auch das Logo der Stadt trägt.

 

Ich werde den Sachbearbeiter mal anschreiben, mich als verantwortlich Fahrer nennen, auf die Verjährung hinweisen und höflich bitten, das Verfahren einzustellen. Mal sehen, was dann passiert.

am 21. Mai 2018 um 0:08

Zitat:

@ChrisTT06 schrieb am 21. Mai 2018 um 01:44:39 Uhr:

Der Postzugang war ja auf jeden Fall nach dem Ablauf der Verjährungsfrist, unabhängig von unserem Urlaub. Das zeigt ja das Datum auf dem Briefumschlag, der auch das Logo der Stadt trägt.

Das alleine nützt nichts, denn auf das Datum der Zustellung kommt es nur bei einem Bußgeldbescheid an (hier wird der Lauf der Verjährung durch den den Erlass des Bußgeldbescheides unterbrochen, wenn er innerhalb von zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung selbst). Bei der Anhörung reicht aber deren Anordnung, selbst dann, wenn zwischen Anordnung und Zustellung ein großer Zeitraum liegt.

Das gilt aber nur gegenüber dem "Betroffenen" und das ist deine Frau. Dir gegenüber ist die Tat verjährt und du kannst diese zugeben.

Zitat:

@ChrisTT06 schrieb am 21. Mai 2018 um 01:44:39 Uhr:

Ich werde den Sachbearbeiter mal anschreiben, mich als verantwortlich Fahrer nennen, auf die Verjährung hinweisen und höflich bitten, das Verfahren einzustellen. Mal sehen, was dann passiert.

Du (oder deine Frau) kannst auch wahrheitsgemäß den Anhörungsbogen ausfüllen.

Wurde denn beim Lasern nicht sofort angehalten und der Fahrer ermittelt? Wieso kommt dann ein Anhörungsbogen an deine Frau? Oder war es ein mobiler oder fester Blitzer mit Bild?

Themenstarteram 21. Mai 2018 um 6:38

Ich gehe einfach davon aus, dass es eine Lasermessung war, zur genauen Methode steht nichts in der Anhörung. Ich hab das Gerät aber schon öfter gesehen, sieht aus wie ein schwarzer Camcorder auf einem Stativ. Dabei stehen zwei Mitarbeiter vom Ordnungsamt, keine Polizei also auch keine Kontrollstelle mit Anhalteposten.

 

Ich hab die auch am Tattag da stehen sehen, ob es geblitzt hat oder nicht, weiß ich leider nicht mehr. Spielt für das Verfahren ja aber auch keine Rolle.

Zitat:

@ChrisTT06 schrieb am 21. Mai 2018 um 08:38:41 Uhr:

Spielt für das Verfahren ja aber auch keine Rolle.

Wuerde nur ein Rolle spielen, wenn man dich zur Fahrerfeststellung direkt angehalten und befragt haette.

am 21. Mai 2018 um 7:00

Man kann sich wegen 15 € einen beliebig hohen Aufwand machen. Mit einer Überweisung, die weniger als 2 Minuten dauert, wäre die Sache auch erledigt. Kein weiterer Aufwand, man muss sich nicht weiter zur Sache äußern, wer warum und wieso, es bekommt einen Zahlungsvermerk und verschwindet in den Akten.

Man hätte nicht im Internet breittreten müssen, dass man in eine Radar"falle" gefahren ist, die man ohnehin kennt. Irgendwie peinlich, nicht? Und, man müsste nicht 5 Minuten vor dem Schlafengehen und auch 5 Minuten nach dem Aufstehen schon wieder Gedanken daran verschwenden.

Ob verjährt oder nicht, dazu kann und will ich mich nicht äußern.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 21. Mai 2018 um 09:00:36 Uhr:

Ob verjährt oder nicht, dazu kann und will ich mich nicht äußern.

Zusammengefasst: Ich habe nichts zur Fragestellung zu sagen, moechte aber meinen Senf trotzdem dazu abgeben.

Sollte man nochmal ein Blick in den Stickythread werfen. ;)

Der gemeine Mensch muss eine Stunde arbeiten um 15 Euro netto sein eigen nennen zu dürfen.

Eine einmalige Chance den Stundenlohn zu erhöhen ist innerhalb sieben Minuten mitzuteilen, dass der Fall verjährt und somit nichtig ist.

Gruß

PS. Ja, auch ich hätte schon lange gezahlt.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 21. Mai 2018 um 09:11:14 Uhr:

Der gemeine Mensch muss eine Stunde arbeiten um 15 Euro netto sein eigen nennen zu dürfen.

Eine einmalige Chance den Stundenlohn zu erhöhen ist innerhalb sieben Minuten mitzuteilen, dass der Fall verjährt und somit nichtig ist.

Aber bedenke daran, dass vor diesem 7 Minütigen Telefongespräch eine durchschnittliche Warteschleife von 2 Tagen, 6 Stunden, 15 Minuten, und 26 Sekunden einzuplanen ist.

Please hold the Lion.

 

Bei mir würde in so einem Fall das Kharma zuschlagen. Um die kleine Strafe des Knöllchens komme ich drum rum, bekomme aber wenig später ein ganz anderes, was deutlich teurer ist. :D:D:D

Themenstarteram 21. Mai 2018 um 8:34

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 21. Mai 2018 um 09:00:36 Uhr:

Man kann sich wegen 15 € einen beliebig hohen Aufwand machen. Mit einer Überweisung, die weniger als 2 Minuten dauert, wäre die Sache auch erledigt. Kein weiterer Aufwand, man muss sich nicht weiter zur Sache äußern, wer warum und wieso, es bekommt einen Zahlungsvermerk und verschwindet in den Akten.

Man hätte nicht im Internet breittreten müssen, dass man in eine Radar"falle" gefahren ist, die man ohnehin kennt. Irgendwie peinlich, nicht? Und, man müsste nicht 5 Minuten vor dem Schlafengehen und auch 5 Minuten nach dem Aufstehen schon wieder Gedanken daran verschwenden.

Ob verjährt oder nicht, dazu kann und will ich mich nicht äußern.

Mir ist es nicht peinlich mit 6 km/h zu viel von einer mobilen Geschindigkeitskontrolle erfasst worden zu sein, das passiert nun mal, wenn man viel fährt. Dir vielleicht nicht, mir schon alle paar Jahre mal. So what!

Wegen den 15 Euro:

Ich betrachte das Diskutieren, Schreiben und Mitlesen von Themen bei Motor-Talk nicht als Aufwand. Auch die Mail ans Ordnungsamt hat mich weniger als fünf Minuten beschäftigt, der Aufwand hielt sich also gerade noch so in Grenzen. Wenn ich mir dadurch die Zahlung erspare - um so besser, schließlich hat keiner was zu verschenken.

Falls nicht bereitet es mir aber keine schlaflosen Nächte, das liegt eher am Jetlag.

Und für mein Kharma lass ich heute mal das Auto stehen und wandern :-)

Themenstarteram 21. Mai 2018 um 8:42

Zur Ergänzung:

In der Anhörung steht im Kleingedruckten:

Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage LEIVTEC XV3 B

Ist dann wohl eine Infrarot-Messung gewesen.

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