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Verhandlung steht an...

Themenstarteram 17. März 2005 um 14:59

Moinsens...

wir ham einen Verkehrsrowdy angezeigt, der uns auf der A39 erst bedrängelte, mit Lichthupe von der linken Spur vertrieb (wir überholten grade), dann vor uns als Lückenspringer immer wieder versuchte rechts zu überholen und wieder vor uns einscherte ohne zu blinken, wodurch ich nur durch Reduzierung meiner Geschwindigkeit eine Kollision vermied. Aufgrund meiner wild gestikullierenden Reaktion bremste er kurz, WÄHREND er in den Rückspiegel schaute und obwohl vor ihm kein Auto oder ähnliches war. Wir waren zu einer Vollbremsung gezwungen (Reifen blockierten) und er fuhr sofort mit über 200 davon (120 erlaubt)... so hab ich das der Polizei geschildert und so hat sichs auch zugetragen. Jetzt steht die Gerichtsverhandlung an.... mit wieviel kann er wohl rechnen? Ich hoffe nur, daß er nicht nur mit ner Geldstrafe davonkommt...

...würd mich halt mal interessieren... ;-)

Ja, ich weiß ich bin sadistisch... aber ich würds ihm gönnen, wenn er den lappen für ein jahr abgeben müsste! :-D

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35 Antworten

Normal sind solche Vorfälle Gott sei Dank nicht, zum Streiten gehören meistens zwei.

Als Richter hat man die Schwierigkeit nicht zu wissen wer die Wahrheit erzählt.

Ja nach Zeugensituation ist zwischen Einstellung und heftiger Strafe (§ 315c STGB) alles drin.

Wenn Du keinen neutralen Zeugen hast, die Gegenseite alles abstreitet und womöglich noch Dich beschuldigt, wird es auf eine Einstellung hinauslaufen.

Kleiner Scherz am Rande:

90er Golf II GT - tiefer, lauter, schwarzer könnte Vorurteile nähren ... ;)

War der andere ein Manta? ;) ;)

Mein Praxistipp:

Solche Typen einfach ziehen lassen.

Schont die eigenen Nerven und ist weniger gefährlich.

am 17. März 2005 um 15:17

Schreib dann mal bitte, wie es ausging.

Themenstarteram 17. März 2005 um 15:49

@ Joscha: klar!

@ cruiser: Zum Zeitpunkt des Vorfalls hatten wir nen Astra Caravan und der andere war n Touran! ;)

Naja, ich hatte nur meine Freundin bei mir nebendran, aber das zählt vor Gericht wohl wenig... da nicht neutral. Wollen wir hoffen, daß doch noch ein neutraler Zeuge auftaucht... waren ja genug Autofahrer da, die das gesehen hatten. Aber die zu finden... puh... naja, ich schreib nach der verhandlung wies ausging

am 17. März 2005 um 16:59

Wie sollen denn noch andere, neutrale Zeugen auftauchen?

Wenn du nicht die Autonr. von möglichen Zeugen angegeben hast oder ihn nicht noch jemand anders angezeigt hat, gibts doch eigentlich überhaupt keine Möglichkeit, das noch Zeugen auftauchen.

Eigentlich hast du wenig Chancen, im Normalfall erstattet der andere Gegenanzeige, mit der Aussage das nicht du von ihm sondern er von dir bedrängt wurde. Dann wird das ganze normalerweise vom Staatsanwalt eingestellt.

Komisch das dein Fall vor Gericht geht, daraus schließe ich, das doch irgendein Beweismittel vorliegt. Vielleicht wurde er mit 200 geblitzt... :)

Zitat:

Original geschrieben von A4junkie

Komisch das dein Fall vor Gericht geht, daraus schließe ich, das doch irgendein Beweismittel vorliegt. Vielleicht wurde er mit 200 geblitzt...

...oder sein Vorstrafenregister weist einschlägige Einträge auf....

am 17. März 2005 um 21:45

Der Typ muß nur Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt haben und schon geht es vor Gericht.

am 18. März 2005 um 8:53

Zitat:

Original geschrieben von Caddy1991

Der Typ muß nur Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt haben und schon geht es vor Gericht.

Gegen welchen Strafbefehl?

am 18. März 2005 um 9:23

Nötigung. Darauf Führerscheinentzug, Geldbuße oder gar Freiheitsstrafe.

Gruß

Ercan

Dieser Thread nützt doch NIEMANDEM und mir ist auch nicht verständlich, wieso man wochen-/monatelang ohne Wissen um eine mögliche Bestrafung ausgehalten hat, jetzt aber kurz vor der Verhandlung hier nachfragt?!?

Inwiefern der Richter die Geschichte glaubt und die Zeugen für glaubhaft hält, kann HIER schließlich NIEMAND beurteilen.

Also kann hier NICHTS herumkommen, was die Neugierde des Threaderöffners befriedigen könnte!

Zitat:

Original geschrieben von A4junkie

Gegen welchen Strafbefehl?

Gegen den, der möglicherweise gegen ihn erlassen wurde???

Auch wenn das Verfahren wohl eingestellt wird Finde ich das Anzeigen eines solchen Vorfalls gut.

Ich habe nichts gegen zügige Fahrweise und `knappe` Manöver.

Zu `nem kleinen Rennen gehören mindestens zwei.

ABER

Bewusst jemanden auszubremsen ist das allerletze.

Wenn man Unbeteiligte gefährdet hört der Spass auf.

So eine Aktion kann auf einer Autobahn ganz schnell mehrere Tote fordern.

Es gibt für nichts Schöneres als mich an kleine tiefe Polos, Golfs o.ä. dranzuhängen, nach dem die mich an irgend einer aberwitzigen Stelle auf `ner Landstrasse überholt haben.

Meinem Wagen sieht man nur von vorne an das kein Rentner drinsitz :)

Zum Thema zurück:

Beim nächsten Mal auch andere Kennzeichen notieren von Fahrzeugen die das Geschehen mitbekommen haben könnten.

Hoffe doch auf eine Statusmeldung wie die Verhandlung ausging.

am 30. März 2005 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von boah ey ! ;-)

Gegen den, der möglicherweise gegen ihn erlassen wurde???

Und wo soll der herkommen???

 

 

Also wenn er euch mit der Lichthupe von der linke Spur vetrieb, dann kann aber neben euch kein Auto gefahren sein.

am 2. April 2005 um 18:57

....kennt Ihr das Hornberger Schiessen ???

Genau so wirds ausgehen.

 

eg49

Zitat:

Original geschrieben von eduardgeorg49

....kennt Ihr das Hornberger Schiessen ???

Wer kennt das nicht...? :D

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