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Verhandlung steht an...

Themenstarteram 17. März 2005 um 14:59

Moinsens...

wir ham einen Verkehrsrowdy angezeigt, der uns auf der A39 erst bedrängelte, mit Lichthupe von der linken Spur vertrieb (wir überholten grade), dann vor uns als Lückenspringer immer wieder versuchte rechts zu überholen und wieder vor uns einscherte ohne zu blinken, wodurch ich nur durch Reduzierung meiner Geschwindigkeit eine Kollision vermied. Aufgrund meiner wild gestikullierenden Reaktion bremste er kurz, WÄHREND er in den Rückspiegel schaute und obwohl vor ihm kein Auto oder ähnliches war. Wir waren zu einer Vollbremsung gezwungen (Reifen blockierten) und er fuhr sofort mit über 200 davon (120 erlaubt)... so hab ich das der Polizei geschildert und so hat sichs auch zugetragen. Jetzt steht die Gerichtsverhandlung an.... mit wieviel kann er wohl rechnen? Ich hoffe nur, daß er nicht nur mit ner Geldstrafe davonkommt...

...würd mich halt mal interessieren... ;-)

Ja, ich weiß ich bin sadistisch... aber ich würds ihm gönnen, wenn er den lappen für ein jahr abgeben müsste! :-D

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35 Antworten
am 17. Mai 2005 um 14:51

Zitat:

Original geschrieben von Zoidy

Vielleicht weil ich Augen im Kopf hab und in etwa abschätzen kann, wie schnell in etwa jemand fährt? Ich sagte ja nicht, daß er mit genau 197,5 km/h fuhr!

Also,

120 waren erlaubt, er hat kurz abgebremst auf 100 und du hast stärker abgebremst. Danach braucht ein Touran einige Kilometer Anlauf, um vmax zu erreichen, und selbst der stärkste Touran erreicht maximal 201 km/h laut Schein. Merkst du langsam, wie subjektiv deine Aussagen hier sind? Das hat sich der Richter möglicherweise nämlich auch gedacht und deinen Gegner freigesprochen.

Bei einer derartig dünnen Beweislage geht es i.d.R. immer nach dem Grundsatz "im Zweifelsfall für den Angeklagten" aus.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Bei einer derartig dünnen Beweislage geht es i.d.R. immer nach dem Grundsatz "im Zweifelsfall für den Angeklagten" aus.

Eben das hab ich auch schon geschrieben. Ich glaube der zoidy will das gar nicht annehmen.

Und an die anderen: Bitte nicht nochmal die Sachlage durchkauen. Der Drops ist eh gelutscht (entschieden). Eine von vielen Tausend durchschnittlichen Gerichtsverhandlungen.

am 17. Mai 2005 um 15:54

Es geht ja mehr oder weniger darum das er denkt das der "Gegner" den FS hätte verlieren müssen. Oder eine hohe Geldstrafe bekommt.

Ja das wissen wir. Eben drum versuchen wir ja zu erklären, warum dies evtl. nicht erfolgt ist!

Die erste Antwort lautete daher:

Zitat:

...

Als Richter hat man die Schwierigkeit nicht zu wissen wer die Wahrheit erzählt.

...

Wenn Du keinen neutralen Zeugen hast, die Gegenseite alles abstreitet und womöglich noch Dich beschuldigt, wird es auf eine Einstellung hinauslaufen.

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