Verhalten im Kreisverkehr

Hallo,

im Bild sieht man einen Kreisverkehr, beide Spuren sind durch Mittelflächen baulich getrennt und es gibt keine Zebrastreifen.
Oft genug mache ich beim Rausfahren eine Vollbremsung, weil Fußgänger und Radfahrer einfach über die Straße wechseln. (die blauen Pfeile, also direkt im Ausfahrbereich)

Wie sieht es da rechtlich aus? Ich bin der Meinung: kein Zebrastreifen, also für Fußgänger wie das normale überqueren einer Straße, das Fahrzeug hat Vorrang und der Fußgänger muss warten.

http://data.motor-talk.de/.../kreis-2748577076790462547.jpg

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Wenn du den Kreisverkehr verlässt, musst du rechts blinken, weil du dann Rechtsabbieger bist.
Als Rechtsabbieger bist du wartepflichtig.

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


ach so Hügel sind schon schön. Außerdem dienen die der Sicherheit man kann nicht so schnell einfahren sondern muß aufpassen. Und es gibt kein faktisches links vor rechts. (wenn der Geradeausfahrer ungebremst reinknallt).

Jaja, das ist die Devise auch bei Autobahnauffahrten und Einmündungen in bevorrechtigte Bundesstraßen... man soll am besten anhalten, jdenfalls aber langsam fahren, und ja nicht durch besondere Übersichtlichkeit dazu verleitet werden, beschleunigt einzufahren. Nette Idee, nur leider raffen das ganz viele nicht, und wenns dann kracht, dann richtig.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Noch schöner ist natürlich wenn bei der Eröffnung irgendein Kunstwerk mit Spitzen dort steht. 😁
Vorsichtig fahren durch Todesdrohung...

Oder Kupferkessel oder Glaskunst (mehrere Meter hoch) oder ganze Lokomotiven.

Genau: Die Entfernung von Kunst (oder Wunst, je nachdem...) von den Mitten der Kreisel soll die Verkehrssicherheit heben. Meine Güte. Wer gegen so ein Kunstwerk knallt, der hat den Darwin Award völlig verdient errungen. Und komm mir bloß nicht schon wieder einer mit irgend einem an den Haaren herbeigezogenen alternativen, beliebig unwahrscheinlichen Kausalverlauf, à la

"Es könnte auch dein Kind sein, das bei einem unverschuldeten Kreiselunfall durchs geöffnete Schiebedach fliegt und an dem Kunstwerk zerschellt"

. 🙄😁

Zitat:

Original geschrieben von Florian333



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Mich wundert es immer wieder welch unsinnige Fragen hier gestellt werden, gehe ich doch davon aus das alle TE eine DEUTSCHE Fahrlizenz (Führerschein) besitzen und die nicht in China oder Mexiko erworben haben
Wer so dick aufträgt, der sollte dann die Rechtslage wenigstens kennen. Deine Schilderungen zu den angeblichen Regeln am Kreisverkehr sind aber leider völlig falsch.

Zitat:

Original geschrieben von Florian333



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Übrigens, MEINE Fahrlizenz ist 45 Jahre alt!
Allerhöchste Zeit, um sich mal wieder um die aktuellen Regeln zu kümmern.

Ohhhhhhh ein jener Kundiger, der mir jeden Tag vor die Motorhaube kommt und seine eigene StVO hat.

Vielleicht hast du zufällig den Beitrag bei VOX am Sonntag gesehen. Da wurden zufällig Fahrlizenzinhaber heraus gefischt und gebeten eine Fahrstunde zu machen. Eine Frau mit über 20 Jahren, ein Mann mit über 16 Jahren und ein junger Mann mit fast frischer Fahrlizenz. Einzig der junge Mann stieg (fast) Fehlerfrei aus dem Fahrschulwagen. Sein Fehler, er hätte fast eine Fußgängerin überfahren 😁 Kann ja mal passieren nöscht? Auch wenn es anders ausschaut behaupte ICH im Gegensatz zu manch anderem Schreiber 😎 NICHT der perfekte Autofahrer zu sein. Allerdings habe ich genug Fahrpraxis um die Fehler jüngerer Fahrer auszubügeln ... 🙄 Hälst DU an jedem STOP Schild, auch wenn weit und breit niemand zu sehen ist? Kennst du den GRÜNEN Abbiegepfeil und weißt wie du dich da verhalten musst? Musst du bei vorgeschriebener Fahrtrichtung z.B. LINKS blinken? Habsch gerade falsch beantwortet, obwohl ich das mal gelernt habe. Würdest DU heute eine Fahrprüfung OHNE Fehler bestehen? GLÜCKWUNSCH! Ansonsten wäre ich damit vorsichtiger auf Leute zu zeigen, die länger Auto fahren als du Lebensjahre vorweisen kannst!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Ansonsten wäre ich damit vorsichtiger auf Leute zu zeigen, die länger Auto fahren als du Lebensjahre vorweisen kannst!

Die Lebensjahre sollten dich gelehrt haben, dass man auch mal eingestehen darf, wenn man zu dick aufgetragen hat 🙂

Wieviele Runden darf man eigentlich drehen im Kreisel, bevor's zu §30 StVO
"Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten" wird ?
(man fährt ja schließlich im Kreis . . . ;-) )

Denn dieser Kreisverkehr hier lädt (zumindest den Vinyl-Fan) ja geradezu zum "mehrfach-Kreiseln" ein :
https://www.musikexpress.de/.../
Fährt man den dann eigentlich mit 33 1/3 oder 45 rpm ? 😕
(78 rpm wär garantiert zuviel, wahrscheinlich sind auch 45 rpm zuviel ;-) )

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Also, wenn das Runden pro Monat sind, sehe ich auch bei 78 RPM kein Problem. (Wenn man die auf den Monat verteilt, klar.)

Ansonsten: Kommt auf die Frage "unnütz" an. Wer ortsfremd ist und sich orientieren muss, wird schadlos auch 1- 2 komplette Runden fahren dürfen.

Kreiseln nur zum Spaß wäre nach meinem Ermessen so ungefähr ab der dritten Runde nicht mehr akzeptabel.

Ach ich dachte schon eher an rp"Minute", sonst macht das ja eher wenig Freude ;-)
Aber der da oben ist ja eh in der Schweiz (außerhalb deutscher StVO §30).
Und hierzulande heißt es ja
1. "Unnützes Hin- und Herfahren" (geht im Kreisverkehr ja irgendwie gar nicht, ist ja nur eine Richtung . . . nur eben bissl endlos . . .) und
2. "...ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten"

...man könnt' also "außerhalb" durchaus mal 2 rechte Reifen runterrubbeln ?
(sofern man keinen unnötig behindert natürlich, is klar und bei 1,6mm Restprofil aufhört 😁 )

Zitat:

Fährt man den dann eigentlich mit 33 1/3 oder 45 rpm ? 😕

(78 rpm wär garantiert zuviel, wahrscheinlich sind auch 45 rpm zuviel

versuchs mal mit 16 2/3 😉

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 10. Juli 2013 um 14:21:30 Uhr:


Wenn du den Kreisverkehr verlässt, musst du rechts blinken, weil du dann Rechtsabbieger bist.
Als Rechtsabbieger bist du wartepflichtig.

Aber nicht, wenn bspw. der Radfahrer auf eigenem Radweg ein "Vorfahrt beachten" - Schild vor die Nase gesetzt bekam; ist hier üblich.

Aber sicherlich dann bei einem deutlich vom Kreisverkehr abgesetzten Radweg. Der also nicht unmittelbar außen anschließt.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 31. Mai 2019 um 23:22:30 Uhr:


Aber sicherlich dann bei einem deutlich vom Kreisverkehr abgesetzten Radweg. Der also nicht unmittelbar außen anschließt.

Ist unterschiedlich; es sind aber nahezu keine Radwege, die den Kreis komplett umschließen. Aber dort, wo sie baulich nur mit einem schmalen Rasenstreifen zwischen der Fahrspur von Kfz. getrennt sind, stehen diese "Vofahrt-beachten"- Schilder ebenfalls. Die wurden irgendwann mal nach Inbetriebnahme der Kreisverkehre hier alle nachträglich aufgestellt; wobei das wiederum manche Kfz.-Lenker irritiert, da sie ja vor der Einfahrt in den Kreisverkehr eh warten müssten und dann auf dem Radweg stehen würden, wenn sie nicht schon gleich vor dem Radweg stehen bleiben.

Übrigens, daß Thema ist aus 2013, aber offenbar trotzdem aktuell.

Aber trotzdem sollte man schon schauen, wenn man selbst in den Kreisverkehr reinfährt, ob da auch ein Radfahrer in unmittelbarer Nähe ist, mit dem man sich beim Rausfahren in die Quere kommen könnte. Sprich Verhaltensweisen des anderen VTs beobachten.
Hilft in manchen Fällen viel stärker einen Unfall zu vermeiden als nur stur nach StVO zu fahren.

Zitat:

Übrigens, daß Thema ist aus 2013, aber offenbar trotzdem aktuell.

Und zwar so lange wie den Kreisverkehr geben wird. 😉

Schön dargestellt als Zusammenfassung: https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../verkehrsregeln-kreisverkehr.php
Weil oben mal gefragt wurde: ich halte auch an jedem STOP- Schild auch wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer von einer Seite zu sehen ist :-) außer die überraschten Gesichter im Rückspiegel...
und ich lerne auch immer wieder Führerscheininhaber kennen, die meinen "rechts-vor-links" gilt immer, auch bei untergeordneten Straßen ("verkehrsberuhigter Bereich"/ Spielstraße)...

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