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Verhalten beim Linksabbiegen aus "unechter" Einbahnstraße?

Themenstarteram 31. Juli 2016 um 12:34

Hallo Leute,

mal wieder eine Frage, die mir auf dem Herzen liegt...

Begriffsklärung: Während eine "echte" Einbahnstraße am Beginn mit Zeichen 253 oder 220 beschildert ist und nur in einer Richtung befahren werden darf, ist bei einer "unechten" nur die Einfahrt an einem Ende verboten.

Ein Beispiel aus einer märkischen Kleinstadt:

http://www.staedte-fotos.de/.../...-am-markt-nordseite-blick-26807.jpg

https://www.google.de/.../...0465b5e5ca0!8m2!3d52.8850042!4d12.4625952

Für den Ortsunkundigen ist das eine ganz normale Straße, er wird zum Linksabbiegen sicher rechts bleiben. Ein Ortskundiger weiß aber, daß aus der Gegenrichtung das VZ 267 steht, also Einfahrt verboten (hinter dem Bäumchen links und auf der Rückseite von VZ205, ohne ZZ "Radfahrer frei" o.ä.).

Wie ordnet man sich zum Linksabbiegen richtig ein, rechts oder links? Wie macht Ihr das?

Danke.

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34 Antworten
am 31. Juli 2016 um 15:31

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 31. Juli 2016 um 17:26:37 Uhr:

Nur mal zum Verständnis.

Wenn ich also an der Stelle links herausfahre, von wo man nicht in diese Straße einfahren darf, dann ist es doch egal, ob ich ganz rechts bleibe, mich in der Mitte oder ganz Links einordne. Theoretisch und normalerweise ja auch praktisch, kann ich doch niemanden behindern, weil mir ja keiner, in die Straße einbiegend, entgegenkommen kann.

Du mußt nur aufpassen, dass du bevor du dich links einordnest nicht mit jemanden zusammenstößt,

der in der anderen Richtung unterwegs ist. :D

Gruß Frank,

alles nicht so einfach. ;)

am 31. Juli 2016 um 15:38

Gibt es überhaupt irgendwo Einbahnstrasse, die so stark befahren sind, dass ein Links einsortieren am Ende den Verkehrsfluss merklich verbessert?

Zitat:

Du mußt nur aufpassen, dass du bevor du dich links einordnest nicht mit jemanden zusammenstößt,

der in der anderen Richtung unterwegs ist. :D

Sortierst du dich schon am Anfang der Straße fürs Linksabbiegen ein? :D

Ich kann mir folgende nicht ganz unriskante Situation vorstellen:

Mehrere Fahrzeuge möchten am Ende aus der "unechten Einbahnstraße" herausfahren. Die Einheimischen ordnen sich dabei gewohnheitsmäßig wie folgt ein: rechts die Rechtsabbieger und links die Linksabbieger. Das klappt auch soweit ganz gut.

Nun kommt aber ein Orstunkundiger, der links abbiegen will und sich rechts hinstellt (die Straße ist schmal, er lässt Platz für Einbiegende [die es nicht geben kann, aber das weiß er ja nicht]). Dahinter kommt ein Einheimischer angefahren, der ebenfalls links abiegen will und den Blinker des anderen nicht wahrnimmt oder gar bewusst ignoriert, es gibt ja solche Schlauberger. Der erste fährt dummerweise in dem Augenblick los, als der zweite links an ihm vorbeiwill.

am 31. Juli 2016 um 16:13

Ist doch dann wieder ein Thema für einen Thread hier.

Gruß Frank,

"Linksabbieger rammt Linksabbieger. Wer ist Schuld?" ;)

Öhm. :cool:

am 31. Juli 2016 um 16:21

Und es kann noch den Fall geben, dass sich am Ende der Straße private Ausfahrten befinden. Will dort jetzt jemand heraus entgegen der Richtung derjenigen, die sich links einordnen, kann es dies nicht tun, weil ja die linke Spur blockiert ist.

(Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.)

Es gäbe an der Stelle (Kreuzung am Ende, nicht private Ausfahrt), wenn's kracht, tatsächlich einen großen Unterschied bei echter und bei unechter Einbahnstraße.

Die o. g. Art des Einordnens ist am Ende echter Einbahnstraßen korrekt, hier würde der rechte Linksabbieger die Schuld bekommen (falsch eingeordnet). Im anderen Fall - unechte Einbahnstraße - der linke, vermutlich wegen gefährlichen Überholens.

Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Ich habe keine unechte Einbahnstraße in meiner Umgebung; an dieser Stelle in Wusterhausen/Dosse würde ich wohl auch rechts stehen zum Linksabbiegen. Und dabei dann besonders auf "schlaue Einheimische" aufpassen.

Hier in der Nähe gibt es (jetzt löse ich hoffentlich keine Verwirrung aus) das genaue Gegenteil, nämlich eine echte Einbahnstraße, deren Beginn (Zeichen 220) leicht übersehen wird. Sie mündet in eine Kreuzung. Ich muss da oft durch und links abbiegen. Es passiert nicht selten, dass Auswärtige rechts stehen zum Linksabbiegen. Ich stelle mich dann auf der linken Seite schräg dahinter und lasse den guten Mann oder die gute Frau vor mir raus.

Mei Gott, nun tut mal nicht so, als würde man in solchen Straßen die letzten 50m mit 50 Sachen und mehr, sich dann stark abbremsend, nach links einsortieren.

 

Zitat:

Und es kann noch den Fall geben, dass sich am Ende der Straße private Ausfahrten befinden. Will dort jetzt jemand heraus entgegen der Richtung derjenigen, die sich links einordnen, kann es dies nicht tun, weil ja die linke Spur blockiert ist.

Nun ja. Wenn er bei einer echten Einbahnstraße in die gleiche Richtung, wie der sich dort befindliche Linksabbieger rausfährt, muss er genauso warten, bis dieser wieder weg ist.

Da wird es ja bestimmt kein so hohes Verkehrsaufkommen geben, das ein solches Szenario ein permanentes Ärgernis mitsichbringt.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 31. Juli 2016 um 18:37:48 Uhr:

Mei Gott

Du darfst mich weiterhin gern mit "Erwachsener" anreden.

Ich kenne eine sog. "unechte" Einbahnstraße, da ist die Einfahrt an der einen Seite nur für KFZ gesperrt. Radler dürfen durch. Die würde man dann mit links einordnen zum links abbiegen behindern/blockieren.

mfg

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 31. Juli 2016 um 17:15:51 Uhr:

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 31. Juli 2016 um 16:14:57 Uhr:

 

Oh mein Gott :rolleyes:

Ich geh jetzt Autowaschen, tschüss !

Du, ich habe eine ganz normale Frage gestellt weil ich diese unechte Einbahnstraße nicht kenne und noch nicht gesehen habe, da kann man doch eine vernünftige Antwort erwarten,scheinbar kannst du das nicht und deshalb musst du am Sonntag jetzt Autos waschen??? :D:D:D

Du hättest doch nur den Startpost lesen müssen und schon hätte sich deine Frage erübrigt.

PS: Auto ist jetzt wieder sauber :)

Themenstarteram 31. Juli 2016 um 18:52

[...]

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 31. Juli 2016 um 17:10:21 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 31. Juli 2016 um 16:19:11 Uhr:

 

Es fehlt also das Einbahnstraßenschild und man darf in beide Richtungen fahren, wenden, rückwärtsfahren.

Dann handelt es sich um eine ganz normale Straße welche vielleicht ein wenig schmaler ist.

Ja, eine normale in beiden Richtungen befahrbare Straße. Hat aber nichts mit der Breite zu tun. Und nochmal: das Einfahren ist an einem Ende verboten, wie bei einer "echten"...

Weiterhin gibt es noch die "umgekehrte oder falsche unechte Einbahnstraße":D:D:D, dort ist die Ausfahrt an einem Ende verboten:

https://www.google.de/.../...ygA26TspytCgaw!2e0!7i13312!8i6656!6m1!1e1

Die ist aber am anderen Ende mit VZ357 beschildert.

Aber darauf war meine Frage nicht gerichtet.;)

Themenstarteram 31. Juli 2016 um 19:02

Zitat:

@reox schrieb am 31. Juli 2016 um 19:01:32 Uhr:

Ich kenne eine sog. "unechte" Einbahnstraße, da ist die Einfahrt an der einen Seite nur für KFZ gesperrt. Radler dürfen durch. Die würde man dann mit links einordnen zum links abbiegen behindern/blockieren.

mfg

Ist in meinem Beispiel nicht so. Oder besser gesagt, beim letzten Mal war es noch nicht so... Sowas wird immer mehr in Wohngebieten eingerichtet, um Schleichverkehr zu verhindern.

Ich ordne mich aber nächstes Mal wieder Mitte/Rechts ein, dank dieses Forums bin ich ja jetzt wieder schlauer als die Einheimischen ;)

Themenstarteram 31. Juli 2016 um 19:43

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 31. Juli 2016 um 18:27:57 Uhr:

[...] Es passiert nicht selten, dass Auswärtige rechts stehen zum Linksabbiegen. [...]

Das ist hier Standard, zum Linksabbiegen rechts einordnen. Hier sind es aber die Einheimischen und es geht wohl darum, keine Rechtsabbieger vorbeizulassen. Bewußt oder unbewußt.

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