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Vergleichsangebot von VW nach Einigung mit vzbv

VW
Themenstarteram 28. Februar 2020 um 18:15

Hi zusammen,

was haltet ihr vom heute vorgestellten Vergleich?

Eine Frage die mich besonders beschäftigt ist, wer jetzt mit einem Angebot von VW rechnen kann.

Ich kenne einige Leute(mich eingeschlossen) , die ihr Fahrzeug mit dem EA189-Motor in den letzten 4 Jahren verkaufen mussten und da natürlich einen erheblichen Verlust hinnehmen mussten. Die Gründe sind so vielfältig wie die Lebensgeschichten. Familienzuwachs, Dienstwagen bekommen und und und.

Bin sich dass das keine Einzelfälle sind.

Auf der VW Homepage und bei Autobild steht, das man aktuell Eigentümer des Fahrzeugs sein muss. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale steht nichts dazu.

https://www.vzbv.de/.../...w-erzielen-vergleich-fuer-betrogene-kaeufer

Unter dem Punkt "Für ein Zustandekommen des Vergleiches bzw. eine Vergleichsannahme müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:" beschreibt der vzbv sogar, dass für den Vergleich der Nachweis auch über eine Kopie des Kaufvertrags möglich ist, wenn vom Fahrzeugbrief keine Kopie mehr vorliegt. Was ja zumindest nahelegt, dass man das Fahrzeug nichtmehr besitzen muss.

Alle, die ihr Auto seit 2016 mit erheblichen Verlusten verkauft haben oder verkaufen mussten von einer Entschädigung auszuschließen geht nach meiner Einschätzung an der Lebenswirklichkeit vieler Menschen vorbei. Das wäre meiner Ansicht nach von VW mal wieder ein Zeichen, dass man sich versucht aus der Verantwortung zu stehlen und auch seitens des vzbv kein Ruhmesblatt, einem Vergleich zuzustimmen der einen nicht unerheblichen Teil der betroffenen ausschließt.

Wie ist eure Einschätzung dazu?

Habt ihr noch andere Quellen die hierzu eine Aussage treffen?

Welche Motive könnten dahinter stecken, diese Gruppe von Betroffenen auszuschließen, falls dem so ist? Immerhin haben Leute, die ihr Auto zwischenzeitlich verkaufen mussten einen echten finanziellen Nachteil erlitten und nicht nur einen "theoretischen" Wertverlust der Noch-Besitzer.

Gruß und schönen Abend

Beste Antwort im Thema
am 3. Mai 2020 um 18:39

Zitat:

@hildesheimer01 schrieb am 3. Mai 2020 um 17:14:59 Uhr:

Kann man solchen Ausführungen denn Glauben schenken?

Nein.

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Die Motive ? Billig aus der Nummer raus zu kommen. Wer sein Auto schon verkauft hat ist nach der Meinung von VW vielleicht vor Gericht schlechter gestellt ? Also schaut VW einfach mal wer von denen wirklich klagt und die Vorschusskosten auf sich nimmt.

Ich habe mein Auto Auch vor kurzem verkauft. Allerdings nach dem Eintrag in das Register. Ich denke mal, dass das nichts ausmachen wird und man die Entschädigung trotzdem bekommt. Nur weil man einen defekten Gegenstand nicht mehr besitzt, hat man ja trotzdem den Schaden gehabt. Selbst wenn nicht wäre jede Klage ein 100% Erfolg. Ich glaube das weiß auch VW. Und bei so einer wichtigen Frage würde VZBV auch etwas schreiben, wenn man das Fahrzeug nicht mehr besitzt.

Themenstarteram 29. Februar 2020 um 21:28

Zitat:

@Maflix schrieb am 29. Februar 2020 um 16:54:06 Uhr:

Ich habe mein Auto Auch vor kurzem verkauft. Allerdings nach dem Eintrag in das Register. Ich denke mal, dass das nichts ausmachen wird und man die Entschädigung trotzdem bekommt. Nur weil man einen defekten Gegenstand nicht mehr besitzt, hat man ja trotzdem den Schaden gehabt. Selbst wenn nicht wäre jede Klage ein 100% Erfolg. Ich glaube das weiß auch VW. Und bei so einer wichtigen Frage würde VZBV auch etwas schreiben, wenn man das Fahrzeug nicht mehr besitzt.

Hi Maflix,

danke für dein Feedback, sehe ich genauso, deshalb hab ich das Thema gestartet.

entscheidend sollte nach meiner Ansicht sein, ob man zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der manipulierten Software Eigentümer des Fahrzeugs war. Denn in diesem Moment hat das Fahrzeug den Wertverlust und damit der Eigentümer den Schaden erlitten.

Ich bin gespannt was die nächsten Wochen bringen, spätestens Ende März sollte zu dieser Frage Klarheit herrschen.

Falls es in der Zwischenzeit irgendwo eine offizielle Info gibt immer her damit, ich halte auch die Augen offen.

Gruß und schönen Abend.

Ich habe meinen Polo letztes Jahr auch nach meinem Eintrag ins Klageregister verkauft. Und dabei musste ich natürlich erhebliche Abstriche beim Verkaufspreis machen.

Hat vielleicht irgendwer noch etwas dazu gelesen, ob auch die ehemaligen Besitzer eines Schummel-VWs vom Vergleichsangebot profitieren?

Zitat:

(...)entscheidend sollte nach meiner Ansicht sein, ob man zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der manipulierten Software Eigentümer des Fahrzeugs war. Denn in diesem Moment hat das Fahrzeug den Wertverlust und damit der Eigentümer den Schaden erlitten.

Genau daran scheiden sich ja die Geister.

Sucht man nach einer Evidenz, so kommt man zum Ergebnis, das der flächendeckend Zusammenbruch der Restwerte der Dieselfotte eben nicht nach Bekanntwerden der Thematik selbst und auch nicht im Folgejahr eintrat.

Dem Eigentümer ist ein Schaden erst im Laufe von Q4/2017 entstanden, als nachweislich massive Wertverluste bei gebrauchten Dieseln verzeichnet werden konnten.

Analog zu diesem Zeitraum wurden die ersten folgeschweren Fahrverbote durch so manchen Abmahnverein erzwungen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Mit industriefreundlichen Grüßen!

Themenstarteram 1. März 2020 um 20:19

Zitat:

@Daniela_Wolf schrieb am 1. März 2020 um 15:23:51 Uhr:

Zitat:

(...)entscheidend sollte nach meiner Ansicht sein, ob man zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der manipulierten Software Eigentümer des Fahrzeugs war. Denn in diesem Moment hat das Fahrzeug den Wertverlust und damit der Eigentümer den Schaden erlitten.

Genau daran scheiden sich ja die Geister.

Sucht man nach einer Evidenz, so kommt man zum Ergebnis, das der flächendeckend Zusammenbruch der Restwerte der Dieselfotte eben nicht nach Bekanntwerden der Thematik selbst und auch nicht im Folgejahr eintrat.

Dem Eigentümer ist ein Schaden erst im Laufe von Q4/2017 entstanden, als nachweislich massive Wertverluste bei gebrauchten Dieseln verzeichnet werden konnten.

Analog zu diesem Zeitraum wurden die ersten folgeschweren Fahrverbote durch so manchen Abmahnverein erzwungen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Mit industriefreundlichen Grüßen!

Hi,

Danke für die Schilderung deiner Einschätzung. Demnach kommt es darauf an, wann jeder Betroffene sein Fahrzeug verkauft hat.

Auf welche Statistik/Datenquelle bezieht sich dein Verweis auf Q4/2017? Hast du evtl. einen Link o. Ä?

Wobei man an dieser Stelle sicher differenzieren muss, ob es sich um einen Wertverlust im allgemeinen für Dieselfahrzeuge handelt, hervorgerufen durch umweltpolitische Maßnahmen wie Fahrverbot, oder einen Wertverlust der sich konkret auf Fahrzeuge mit Dieselmotor der Baureihe EA189.

VW hat die Internetseite https://vergleich.volkswagen.de/de.html jetzt angepasst. Man muss jetzt nicht mehr der aktuelle Halter des Fahrzeuges sein.

Unter vzbv.de Pressemitteilung steht das jetzt auch ...

Nachweis Fahrzeugbrief bzw. Kaufvertrag

"... Die Verbraucher müssen aktuell nicht Eigentümer des Fahrzeugs sein."

Themenstarteram 4. März 2020 um 13:16

Hallo zusammen,

Genau so ist es

https://...sterfeststellungsklagen.de/vw/faq-vergleich#voraussetzungen

Es steht explizit beschrieben dass man nichtmehr Eigentümer sein muss.

Hallo,

 

hat einer von euch schon eine Rückmeldung von VW bekommen bzgl. der Annahme des Vergleichsangebots? Bis zum 20.04. wäre Zeit.

Hab irgendwo gelesen, VW verschickt die Mails erst am 20.4. abends ob angenommen

Zitat:

Hab irgendwo gelesen, VW verschickt die Mails erst am 20.4. abends ob angenommen

Haben wir denn dann noch die Chance Einspruch einzulegen oder bspw. Unterlagen nachzureichen, wenn diese unvollständig waren o.ä.?

Sie hatten meine Daten zurückgewiesen zwischenzeitlich und ich konnte diese korrigiert einreichen. Ich hatte den Kaufvertrag anstelle des Fahrzeugbriefs hoch geladen, was in der Standardeinstellung nicht erlaubt war.

Denke mal, wenn du keine Mail bekommst ist die Eingabe wahrscheinlich richtig.

Jetzt warte ich auf den 20.4. ...

am 14. April 2020 um 13:36

So ist es.

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