Verfahrensfehler Ordnungsamt? ??
Hallo miteinander,
meine frage ist an euch. Meine Freundin hat einen Brief vom Ordnungsamt bekommen, sie soll in der Straße A eine Garage zugeparkt haben. Was nicht sein kann. Wir füllten den Anhörungsbogen aus und fügten hinzu das der PKW seit jahren in der Straße B parkt und das nicht sein kann. Nun kam ein neuer Bescheid mit drei undeutlichen Fotos. Das ist die gleiche Anschuldigungen wie beim ersten nur mit Straße B und da steht noch das der erste Bescheid zurück genommen wurde.
Ist das so erlaubt vom OA?
Ich habe das mal nachgestellt und sah keine Behinderung. Bei einer leicht seitlichen Aufnahme sieht es aus das die Garage blockiert ist.Siehe Bild, da ist genug Platz zum öffnen.
Mfg Henning
Beste Antwort im Thema
Du schreibst so einen groben Unfug und Blödsinn, dass es einem echt graust...und scheinbar merkst du das nicht mal...
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54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Mumpitz,Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Wenn die Behörde ihm einen falschen Tatort vorwirft, dann ist der gesamte Vorwurf haltlos und unzutreffend.um mal eine Variante von Unfug zu nennen.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Hold und Salesch zu kennen, reicht nicht.Zitat:
Ich kenne keinen Richter, der einen Bescheid für rechtens erklärt, wenn ein falscher Totort vorgeworfen wird.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Und da gibt es noch ein paar mehr, die das weiter konkretisieren - und nicht im Sinne des "Täters".Zitat:
OLG Düsseldorf, 21.07.1999 - 2a Ss (OWi) 197/99 (OWi) 61/99 II
Der Bußgeldbescheid wird nicht durch eine falsche Bezeichnung des Tatorts unwirksam, wenn der tatsächlich gemeinte Tatort unzweifelhaft ist.
Man sollte dieses Urteil genauer lesen. Außerdem wäre es interessant zu wissen, wie das andere Gerichte sehen und ob es dazu eines des BGH gibt.
Beim TE ist klar, daß er selber angegeben hat, daß er am anderen Ort parkte und, so wie es ausschaut, dort die Garage ist.
Mein Hinweis bezog sich aber auf andere Fälle in der Zukunft, wenn falsche Vorwürfe erhoben werden, wie auch ein falscher Tatort.
Genau in solchem Fall sollte man alles ausnutzen, was einem selber nutzt und sich nicht selber belasten, indem man z.B. den Tatort korrigiert.
Das hebt aber nicht das auf, was ich immer wieder gesagt habe, nämlich daß man sich an die Vorschriften halten soll, selbst wenn sie einem nicht gefallen.
Unser Rechtssystem gibt dem Bürger viele Möglichkeiten in die Hand, dagegen vorzugehen, bzw. für Besserung zu sorgen.
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
..., ist die Eindeutigkeit vermutlich nicht mehr gegeben.
Die Nennung war für den Beschuldigten so eindeutig, dass hier sogar die Situation an der richtigen Stelle nach gespielt und fotografisch dokumentiert werden konnte.
Dass Du Zweifel konstruierst, kannst Du ja gern machen, aber die verlangte Eindeutigkeit war doch vollständig gegeben.
Gibt halt "schlaue" Menschen, die wissen, dass sie vor 3 Wochen eigentlich in Straße X und nicht in Straße Y geparkt haben. Und es gibt "dumme und vergessliche" Menschen, wie mich, die wissen nicht wo Straße X liegt und schon garnicht wo sie vor 3 Wochen geparkt haben.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Mein Hinweis bezog sich aber auf andere Fälle in der Zukunft, wenn falsche Vorwürfe erhoben werden, wie auch ein falscher Tatort.
Du hast das immer noch nicht verstanden, ein falscher Tatort ist nicht gleich ein falscher Vorwurf.
Zitat:
Genau in solchem Fall sollte man alles ausnutzen, was einem selber nutzt und sich nicht selber belasten, indem man z.B. den Tatort korrigiert.
Es nutzt doch in diesem Falle nichts, sondern verteuert die Sache nur.
Zitat:
Unser Rechtssystem gibt dem Bürger viele Möglichkeiten in die Hand, ...
... auch die Möglichkeit, tief in das Klo greifen zu können. Das hier ist so eine Situation, wo man sich unter Ausnutzung aller einem gegebenen Rechte ein richtig großes Loch in das eigene Knie schießt.
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Und es gibt "dumme und vergessliche" Menschen, wie mich, ...
... die der Meinung sind, dass Dummheit vor Strafe schützt.
Die Entscheidung, ob das zuzuordnen ist oder nicht, trifft weder Du noch der Beschuldigte, sondern immer der Richter - und würde der Dich in der Urteilsbegründung als dumm bezeichnen, wäre das doch auch wieder nicht richtig 😉
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Und es gibt "... vergessliche" Menschen, wie mich, ...
Und nebenbei zu dem "vergesslich" angemerkt, vielleicht sollte man den Tatvorwurf nicht vergessen:
Der Tatvorwurf lautet unzulässiges, weil behinderndes Parken vor einer Garagenzufahrt und ist mit mehreren? Fotos dokumentiert. Hier ist doch das wie und nicht das wo entscheidend, oder ist die Örtlichkeit für die Tat erheblich, weil es reichlich Straßen gibt, in denen man behindernd vor einer Garageneinfahrt parken darf?
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Persönlich erlebtes ist hier scheinbar unerwünscht. Dabei nahm ich an, daß das hier eine Diskussionsplatform ist und kein Jura-Forum.
Einige wollen sich scheinbar nicht vorstellen, oder akzeptieren, was einem in über 40 Jahren täglicher Fahrpraxis so alles passiert.
Du bist nicht der einzige mit solche einer langen Fahrpraxis, aber scheinbar der einzige, der ständig irgendwelche Erlebnisse negativer Art hat. Komisch.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Ich wünsche denjenigen, die hier so nette Kommentare zu meiner Person abgeben, daß ihnen all das, was mir in dieser Zeit negatives passiert ist, ebenfalls widerfährt, damit sie am eigenen Leib erleben dürfen, was das menschliche Leben einem alles so spendiert.
Wenn sich all das Negative auf den Straßenverkehr bezieht, und darum gehts hier ja, dann sollte man mal sein eigenes Handeln überdenken oder in sich gehen und sich fragen, ob man an Verfolgungswahn leidet.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Was glauben die 'Glückspilze' wohl, wieso ich für eine 100 %ige Überwachung bin und wieso ich wohl in meinen Fahrzeugen eine 360 Grad Videoaufzeichnung habe, und auch noch die Bänder von 1995 hier habe ...
Damit solche Falschanzeigen generell auf die zurück geworfen werden, die sie verzapfen.
Endlich ist er da, der Hinweis auf die Dash-Cam. Hatte das schon vermißt.
Kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter mich schuldig spricht, wenn mir vorgeworfen wird, dass ich in der "Blumenstraße 20" eine Garage zugeparkt haben soll und die Beweisfotos eindeutig belegen, dass das Auto nicht in der Blumenstraße 20 stand.
Sonst würde Papa Staat bald anfangen zu sagen: "Sie sind da vor ca 2 Wochen irgendwo in Deutschland zu schnell gefahren - wir haben da auch Kameraaufnahmen aus Österreich, die das belegen"
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter mich schuldig spricht, wenn mir vorgeworfen wird, dass ich in der "Blumenstraße 20" eine Garage zugeparkt haben soll und die Beweisfotos eindeutig belegen, dass das Auto nicht in der Blumenstraße 20 stand.
Absolut richtig,
kein Richter verurteilt Dich, weil Du in der Blumenstraße 20 falsch geparkt hast, sondern weil Du falsch geparkt hast.
Einfach mal die Rechtsfolge mit §§ und Tatbestandsnummer in dem Bescheid lesen und mit was der vorgeworfene Tatbestand etwas zu tun hat, ob es da um Blumenstraße 20 oder einem falschen Parken geht und ob die Beweisfotos das rechtssicher dokumentieren.
Zitat:
Sonst würde Papa Staat bald anfangen zu sagen: "Sie sind da vor ca 2 Wochen irgendwo in Deutschland zu schnell gefahren - wir haben da auch Kameraaufnahmen aus Österreich, die das belegen"
Sicherlich gaaaanz zuuufällig als Beispiel einen Geschwindigkeitsverstoß gewählt, weil Geschwindigkeitslimits nun so überhaupt nichts mit dem Örtlichkeit ihrer Anordnung zu tun haben.
Du hast doch an Deinem Beispiel selbst gemerkt, dass es bestimmte Dinge gibt, die relevant für den Tatvorwurf sind und daher stimmen müssen - und Dinge, die für die Tat überhaupt keine Rolle spielen und auch fehlen oder komplett falsch sein können, ohne etwas an dem Vorwurf zu verändern.
Da man nirgends behindernd vor einer Zufahrt stehen darf, ist es relevant, ob eine Behinderung vorgelegen hat - aber völlig egal, in welcher Straße das war und ob der OA-Mitarbeiter bei der Verstoßdokumentation auch seine Dienstmütze getragen hatte.
Sorry aber ich glaube das auch hier mal wieder nicht. Dass die Kleidung damit so viel zu tun hat wie der Geschwindigkeitsverstoß gestehe ich dir zwar gern zu, aber trotzdem.
Der OA MA könnte ja schon blanko Beispielstr. Drölf ausfüllen und nur noch ein Foto machen. Das Zitat sagte doch der Ort muss nicht richtig gekennzeichnet sein, somal verständlich ist WO es war. Also ob da jetzt Goethestr. 10 oder Göthestr. 10 steht macht keinen Unterschied.
Aber ob Blumenstraße oder Felsenallee da steht MUSS doch entscheidend sein, warum wird das sonst überhaupt dokumentiert?
Vlt passt ja der Vergleich mit einem Diebstahl.
Eine Fotoaufnahme vom Einbrecher allein reicht doch mit Sicherheit auch nicht aus, wenn ich nicht sagen kann wo er eingebrochen ist.
Soll heißen A bricht in X ein und wird fotografiert. Dann ist das doch nicht rechtens wenn ihm nachher vorgeworfen wird in Y eingebrochen zu sein. Selbst wenn X und Y den selben Besitzer hat.
Ganz schön heiß, sorry warm draußen .................
Das sind korrigierbare Fehler.
Vielleicht ist das die Parallelstraße. Vielleicht ändert sich der Straßenname im Verlauf. Vielleicht hat man sich verschrieben. Hallstraße und Hailstraße...
Das ist korrigierbar, was denn sonst.
Oder die "cleanen" Fahrzeuge. Wenn da steht "Ford" aber es ist nen Polo... Korrigierbar.
Seit es Digitalkameras günstig gibt sogar sehr leicht korrigierbar.
klar ist es korrigierbar, das habe ich ja nie bestritten. Aber wenn ich es richtig verstehe, dann muss es angeblich ja nichtmal korrigiert werden, sondern ist trotzdem gültig. Und das kann ich mir nicht vorstellen.
Und mithelfen, dass es richtig gestellet wird muss ich schon 3x nicht.
Tja, was könnte da helfen, vielleicht das Verwaltungsverfahrensgesetz ?
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwvfg/gesamt.pdf
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
... MUSS doch entscheidend sein, warum wird das sonst überhaupt dokumentiert?
Weil es eine Eingabemaske für alle Verstöße gibt, aber nicht alle Eingaben eine für die Tat juristische Relevanz haben, oft genug irgendwelche Zahlen nur für statistische Zwecke benutzt werden.
Zitat:
Aber wenn ich es richtig verstehe, dann muss es angeblich ja nichtmal korrigiert werden, sondern ist trotzdem gültig.
Zentraler Drehpunkt ist der Tatvorwurf und wenn der bewiesen ist, dann interessiert der Rest nicht.
Bei klassischen Verstößen gegen ein Parkverbot gibt es eine Beschilderung mit Beginn des Parkverbots ab der Obstallee 3 und Ende des Parkverbots bei Obstallee 9. Hier ist der Ort schon wichtig, denn die Kirschstr. 5 ist nicht die Obstallee 5 mit Parkverbot. Der Tatvorwurf wird über die Örtlichkeit bewiesen, stimmt die nicht, war es das.
Habe ich ein Foto, wo Dein Wagen zweifelsfrei im Halteverbot steht, zB. Taxistand unter dem Schild klar erkennbar im verbotenen Bereich, dann ist der Tatvorwurf das unzulässige Parken im Bereich eines Taxistands, Beweis über Foto. In welcher Straße das war - unerheblich, es hat keine Auswirkungen auf den Tatvorwurf Taxistand.
Es geht nicht um das lokal begrenzte Parkverbot von etwas vor bis etwas hinter Obstallee 5, sondern um Taxistand, Feuerwehrzufahrt, Behindertenparkplatz, Einfahrt, abgesenkter Bordstein, falsche Fahrbahnseite, ... ein Foto reicht oftmals und die OWI ist zweifelsfrei nachvollziehbar dokumentiert.
Dir wird dann auch nicht vorgeworfen in dem lokalen Parkverbot der Obstallee gestanden zu haben, sondern auf einem Taxistand, in einer Feuerwehrzufahrt, auf einem Behindertenparkplatz, vor einer Einfahrt.
Ob da nun in dem Bußgeldbescheid grüner Opel steht, in Wahrheit aber ein silberner BMW ist - sieht man doch auf den Foto, ... es ist immer situationsabhängig und wenn ein einziges Foto die vorgeworfene OWI "wasserdicht" beweist, dann ist der Rest so unerheblich, dass dies auch daneben sein kann.
Wenn man bei einem anderen Tatvorwurf mehr benötigt, weil das alleinige Foto nicht ausreicht, dann braucht die Bußgeldstelle (oder Staatsanwalt) eben mehr, um das "wasserdicht" zu bekommen, aber es muss nie alles in absoluter Übereinstimmung sein.