Verfahrensfehler Ordnungsamt? ??
Hallo miteinander,
meine frage ist an euch. Meine Freundin hat einen Brief vom Ordnungsamt bekommen, sie soll in der Straße A eine Garage zugeparkt haben. Was nicht sein kann. Wir füllten den Anhörungsbogen aus und fügten hinzu das der PKW seit jahren in der Straße B parkt und das nicht sein kann. Nun kam ein neuer Bescheid mit drei undeutlichen Fotos. Das ist die gleiche Anschuldigungen wie beim ersten nur mit Straße B und da steht noch das der erste Bescheid zurück genommen wurde.
Ist das so erlaubt vom OA?
Ich habe das mal nachgestellt und sah keine Behinderung. Bei einer leicht seitlichen Aufnahme sieht es aus das die Garage blockiert ist.Siehe Bild, da ist genug Platz zum öffnen.
Mfg Henning
Beste Antwort im Thema
Du schreibst so einen groben Unfug und Blödsinn, dass es einem echt graust...und scheinbar merkst du das nicht mal...
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54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von henning.f
Das ist eine Sackgasse und ca. 5 m breit. Ich habe nicht weit davon auch eine eigene Garage und da stehen direkt Autos gegenüber und ich komme auch rein. Platz ist da genug.
Meine frage ist nur dürfen die einfach einen Bescheid von einer Straße mit den gleichen Angaben auf eine andere schreiben.
die Bilder die sie mitgeschickt haben sind nicht vom OA gemacht wurden.
Du kommst in deine Garage rein, weil du einparken kannst. Ich erinnere an die Diskussion der zu engen Parkhäuser. Der Garageninhaber konnte wohl nicht mehr ein, oder raus. Also ist das Knölchen berechtigt.
Das erste Knölchen wurde zurück gezogen. Wenn das zweite in der gesetzlichen Frist bei dir eingetroffen ist, dann ist dies auch gültig.
Zitat:
Original geschrieben von henning.f
Danke für die schon zahlreichen Antworten.
Meine Frage war eigentlich nur, ob das OA einfach so einen Bescheid der mit einer falschen Straße auf eine andere Straße mit der selben Beschuldigung abändern kann.
Ist das ein Fehler vom Amt.... ja oder nein.mfg
Ja, das kann es. Der Bescheid wurde doch zurückgenommen, daher ist er nichtig.
Es wurde ein zweiter erstellt, der richtig, daher nicht nichtig ist.
Ganz einfache Geschichte.
Da leider nur das nachgestellte Foto vorhanden ist, kann keiner hier sagen, ob es eine Behinderung war oder nicht. Wenn aber sich das OA schon einschaltet wird wohl etwas dran sein. Du als Betroffener siehst das in der Regel anders 😉
Zur Frage ob ein falscher Bescheid zurück genommen werden darf, muss man sagen, dass dies sogar gemacht werden muss und natürlich wird ein neuer Bescheid erlassen, wenn dies erforderlich ist.
M.E. findest du dazu etwas im Verwaltungsverfahrensgesetz.
Für die Zukunft:
Zum letzten Tag der Frist antworten ( Eingang bei der Behörde), daß der Vorwurf bestritten wird und nicht mehr!
Dann müssen die weiter reagieren.
Jedenfalls nicht deren falsche Angabe korrigieren, daß die sich in der Örtlichkeit geirrt haben.
Sowas macht dann ggfs. später der Anwalt, wenn man Verkerhrsrechtsschutz hat.
Wo nimmst du nur immer deine superschlauen "Ratschläge" her? 🙄 Hoffentlich haben das auch die neueren User registriert, dass man da besser nicht drauf hören sollte...
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Für die Zukunft:Zum letzten Tag der Frist antworten ( Eingang bei der Behörde), daß der Vorwurf bestritten wird und nicht mehr!
Dann müssen die weiter reagieren.
Was soll denn das bitte für ein Tip sein??? Es ist fast schon ein Befehl erneut falsch zu parken. 😉 Wenn man sich an die Regeln hält, muss die Behörde, und der Verkehrsteilnehmer erst überhaupt nicht reagieren 😛
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Was soll denn das bitte für ein Tip sein???
Ein Autofahrerhassertipp, wenn man eine deutlich höhere Bestrafung über die Erzeugung von Kosten erreichen möchte.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Was soll denn das bitte für ein Tip sein??? Es ist fast schon ein Befehl erneut falsch zu parken. 😉 Wenn man sich an die Regeln hält, muss die Behörde, und der Verkehrsteilnehmer erst überhaupt nicht reagieren 😛Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Für die Zukunft:Zum letzten Tag der Frist antworten ( Eingang bei der Behörde), daß der Vorwurf bestritten wird und nicht mehr!
Dann müssen die weiter reagieren.
Ich bin davon ausgegangen, daß die Angaben des TE zutreffend sind, daß er den Verstoß am vorgeworfenen Ort nicht begangen hat und das von ihm nachgestellte Foto zutreffend ist.
Wenn die Behörde ihm einen falschen Tatort vorwirft, dann ist der gesamte Vorwurf haltlos und unzutreffend. Ein späterer, neuer Bescheid ist, laut ADAC-Auskunft an meine Freundin, wegen Fristüberschreitung von mehr als 3 Monaten, unwirksam.
Niemand ist verpflichtet, sich selber zu belasten, bzw. Irrtümer der Behörde zu seinen Ungunsten zu korrigieren.
Ich kenne keinen Richter, der einen Bescheid für rechtens erklärt, wenn ein falscher Totort vorgeworfen wird. Schließlich müssen die Angaben des OA-Mitarbeiters vollkommen korrekt sein.
Oder wäre es korrekt, wenn, ich übertreibe mal, vorgeworfen wird, man habe in München falsch geparkt, in Wahrheit wurde der Falschparker aber in Augsburg festgestellt? ( Lieber Richter, tut uns leid, der Bearbeiter hat leider die Tatorte verwechsdelt).
Ich hatte in der Vergangeheit schon ein paar Vorwürfe, die sich als unwahr herausstellten. Da wurde jeweils nach Fristablauf gegen den OA-Mitarbeiter Strafanzeige wegen der falschen Angaben erstattet.
Wer eine Anzeige schreibt, muß eben korekte Angaben machen und darf sich nicht mal im Tatort 'irren'. Wird dann, auf Grund der falschen Daten, das Verfahren eingestellt, ist es nicht rechtens, dann die Verfahrenskosten dem Halter aufzuerlegen.
Oder ist es jetzt rechtens, daß man erst einen falschen Vorwurf erhebt, dann diesen wieder zurück zieht, die ganzen Kosten dann aber dem Halter auferlegt?
Falls an dem sein sollte, dann taugt dieses Rechtssystem nichts und gleicht dem einer Diktatur, in der die Staatsorgane immer bestimmen können, was gerade richtig ist.
Du schreibst so einen groben Unfug und Blödsinn, dass es einem echt graust...und scheinbar merkst du das nicht mal...
Nun mal langsam mit den wilden Pferden. Hinsichtlich Verjährungstips und weiteres ist es durchaus ratsam bis zum letzten Tag der Frist zu warten. Außerdem ist es wohl auch richtig, dass ein Vorwurf korrekt sein muss und dass ich als Bürger ihn nicht korrigieren muss.
Aber "Unfug" ist halt schnell geschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Ich hatte in der Vergangeheit schon ein paar Vorwürfe, die sich als unwahr herausstellten. Da wurde jeweils nach Fristablauf gegen den OA-Mitarbeiter Strafanzeige wegen der falschen Angaben erstattet.
😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Wenn die Behörde ihm einen falschen Tatort vorwirft, dann ist der gesamte Vorwurf haltlos und unzutreffend.
Mumpitz,
um mal eine Variante von Unfug zu nennen.
Zitat:
Ich kenne keinen Richter, der einen Bescheid für rechtens erklärt, wenn ein falscher Totort vorgeworfen wird.
Hold und Salesch zu kennen, reicht nicht.
Zitat:
OLG Düsseldorf, 21.07.1999 - 2a Ss (OWi) 197/99 (OWi) 61/99 II
Der Bußgeldbescheid wird nicht durch eine falsche Bezeichnung des Tatorts unwirksam, wenn der tatsächlich gemeinte Tatort unzweifelhaft ist.
Und da gibt es noch ein paar mehr, die das weiter konkretisieren - und nicht im Sinne des "Täters".
Kommt mir so vor, als wäre das hier ein Rechtsberatungsforum, in dem man nur das schreiben darf, was durch das Gesetzbuch und die höchstrichterlichen Urteile abgesegnet ist.
Persönlich erlebtes ist hier scheinbar unerwünscht. Dabei nahm ich an, daß das hier eine Diskussionsplatform ist und kein Jura-Forum.
Einige wollen sich scheinbar nicht vorstellen, oder akzeptieren, was einem in über 40 Jahren täglicher Fahrpraxis so alles passiert.
Ich wünsche denjenigen, die hier so nette Kommentare zu meiner Person abgeben, daß ihnen all das, was mir in dieser Zeit negatives passiert ist, ebenfalls widerfährt, damit sie am eigenen Leib erleben dürfen, was das menschliche Leben einem alles so spendiert.
Doch scheinbar sind das alles nur Glückspilze, die nur auf der Sonnenseite leben und denen, denen es nicht so gut geht, noch kräftig ins Gesicht treten. Diesen 'Glückspilzen' sollte das Schicksal mal kräftig das Bein stellen.
Sorry, aber das mußte, angesichts der andauernden Angriffe, mal gesagt werden.
Nur noch was zum Nachdenken:
Was glauben die 'Glückspilze' wohl, wieso ich für eine 100 %ige Überwachung bin und wieso ich wohl in meinen Fahrzeugen eine 360 Grad Videoaufzeichnung habe, und auch noch die Bänder von 1995 hier habe ...
Damit solche Falschanzeigen generell auf die zurück geworfen werden, die sie verzapfen.
Wer nichts zu verbergen hat, der braucht auch keine Angst vor der Überwachung haben und außerdem erzieht sie auch noch zum korrekten Umgang. Der erste Fahrtenschreiber wurde, u.a. auch aus diesem Grund, in meinen Privat-PKW eingebaut.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Mumpitz,Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Wenn die Behörde ihm einen falschen Tatort vorwirft, dann ist der gesamte Vorwurf haltlos und unzutreffend.um mal eine Variante von Unfug zu nennen.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Hold und Salesch zu kennen, reicht nicht.Zitat:
Ich kenne keinen Richter, der einen Bescheid für rechtens erklärt, wenn ein falscher Totort vorgeworfen wird.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Und da gibt es noch ein paar mehr, die das weiter konkretisieren - und nicht im Sinne des "Täters".Zitat:
OLG Düsseldorf, 21.07.1999 - 2a Ss (OWi) 197/99 (OWi) 61/99 II
Der Bußgeldbescheid wird nicht durch eine falsche Bezeichnung des Tatorts unwirksam, wenn der tatsächlich gemeinte Tatort unzweifelhaft ist.
Wenn du jetzt deine Zitate nicht nur auf die Worte eines Users beziehen würdest sondern auf die des TE, dann macht alles wieder sinn! Im ersten Bescheid wurde eine andere Straße genannt als die, in der das Auto stand. Wenn man nun nicht von einem Rechtschreibfehler ausgeht, ist die Eindeutigkeit vermutlich nicht mehr gegeben.