Verfahrensfehler Ordnungsamt? ??
Hallo miteinander,
meine frage ist an euch. Meine Freundin hat einen Brief vom Ordnungsamt bekommen, sie soll in der Straße A eine Garage zugeparkt haben. Was nicht sein kann. Wir füllten den Anhörungsbogen aus und fügten hinzu das der PKW seit jahren in der Straße B parkt und das nicht sein kann. Nun kam ein neuer Bescheid mit drei undeutlichen Fotos. Das ist die gleiche Anschuldigungen wie beim ersten nur mit Straße B und da steht noch das der erste Bescheid zurück genommen wurde.
Ist das so erlaubt vom OA?
Ich habe das mal nachgestellt und sah keine Behinderung. Bei einer leicht seitlichen Aufnahme sieht es aus das die Garage blockiert ist.Siehe Bild, da ist genug Platz zum öffnen.
Mfg Henning
Beste Antwort im Thema
Du schreibst so einen groben Unfug und Blödsinn, dass es einem echt graust...und scheinbar merkst du das nicht mal...
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54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Weil es eine Eingabemaske für alle Verstöße gibt, aber nicht alle Eingaben eine für die Tat juristische Relevanz haben, oft genug irgendwelche Zahlen nur für statistische Zwecke benutzt werden.Zitat:
Original geschrieben von MrTall
... MUSS doch entscheidend sein, warum wird das sonst überhaupt dokumentiert?
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Zentraler Drehpunkt ist der Tatvorwurf und wenn der bewiesen ist, dann interessiert der Rest nicht.Zitat:
Aber wenn ich es richtig verstehe, dann muss es angeblich ja nichtmal korrigiert werden, sondern ist trotzdem gültig.
Bei klassischen Verstößen gegen ein Parkverbot gibt es eine Beschilderung mit Beginn des Parkverbots ab der Obstallee 3 und Ende des Parkverbots bei Obstallee 9. Hier ist der Ort schon wichtig, denn die Kirschstr. 5 ist nicht die Obstallee 5 mit Parkverbot. Der Tatvorwurf wird über die Örtlichkeit bewiesen, stimmt die nicht, war es das.
Habe ich ein Foto, wo Dein Wagen zweifelsfrei im Halteverbot steht, zB. Taxistand unter dem Schild klar erkennbar im verbotenen Bereich, dann ist der Tatvorwurf das unzulässige Parken im Bereich eines Taxistands, Beweis über Foto. In welcher Straße das war - unerheblich, es hat keine Auswirkungen auf den Tatvorwurf Taxistand.
Es geht nicht um das lokal begrenzte Parkverbot von etwas vor bis etwas hinter Obstallee 5, sondern um Taxistand, Feuerwehrzufahrt, Behindertenparkplatz, Einfahrt, abgesenkter Bordstein, falsche Fahrbahnseite, ... ein Foto reicht oftmals und die OWI ist zweifelsfrei nachvollziehbar dokumentiert.
Dir wird dann auch nicht vorgeworfen in dem lokalen Parkverbot der Obstallee gestanden zu haben, sondern auf einem Taxistand, in einer Feuerwehrzufahrt, auf einem Behindertenparkplatz, vor einer Einfahrt.
Ob da nun in dem Bußgeldbescheid grüner Opel steht, in Wahrheit aber ein silberner BMW ist - sieht man doch auf den Foto, ... es ist immer situationsabhängig und wenn ein einziges Foto die vorgeworfene OWI "wasserdicht" beweist, dann ist der Rest so unerheblich, dass dies auch daneben sein kann.
Wenn man bei einem anderen Tatvorwurf mehr benötigt, weil das alleinige Foto nicht ausreicht, dann braucht die Bußgeldstelle (oder Staatsanwalt) eben mehr, um das "wasserdicht" zu bekommen, aber es muss nie alles in absoluter Übereinstimmung sein.
Du bist Dir aber schon sicher, mit dem was Du da schreibst, denn wenn dem so wäre gäbe es ja keine fehlerhaften Verwaltungsakte mehr ?
Vielleicht sollte man darüber noch einmal nachdenken ?
Einer fehlerhafter Verwaltungsakt ist nicht unbedingt nichtig, aber dennoch sollte dieser Fehler doch behoben werden, schon alleine wegen der Gerichtsverwertbarkeit, denn ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wenn ein Richter in einem ( ? ) fehlerhaften Verwaltungsakte eine Entscheidung treffen muss, dass diese nicht unbedingt für die Verwaltung spricht und in die Hose gehen kann.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Du bist Dir aber schon sicher, mit dem was Du da schreibst, denn wenn dem so wäre gäbe es ja keine fehlerhaften Verwaltungsakte mehr ?
😕
Natürlich gibt es die, zB. immer dann, wenn an den relevanten Stellen ein Fehler gemacht wurde.
Allerdings sind bei Parkverstößen die zwingenden Notwendigkeiten für eine Rechtmäßigkeit nicht so sonderlich hoch. Bedeutet aber nun nicht, dass die Schwelle nicht doch mal ab und an gerissen wird, zB. wenn ein Beweisfoto aus einem eher ungeschickten Blickwinkel gemacht wurde und der Vorwurf nicht erkennbar wird.
Nur bedeutet ein "formal falsch" nicht gleich die Rechtsunwirksamkeit. Sieht man immer, wenn sich die DIN-5008, die Norm für Briefe geändert wurde und dann massenweise Widersprüche einlaufen, weil die Bescheide durch eine falsche Formatierung im Adressfeld ungültig sein sollen.
Lässt man diese "Sondereffekte" außen vor, dann bleibt eine Quote von etwa 50% bei den Widersprüchen. Rund die Hälfte der widersprochenen Bescheide sind zwar fehlerhaft, aber dennoch rechtswirksam, weil die Anforderungen an den Tatvorwurf eingehalten sind. Und die andere Hälfte der Widersprüche sind berechtigt, weil Fehler an den entscheidenden Stellen gemacht wurden.
Zitat:
Einer fehlerhafter Verwaltungsakt ist nicht unbedingt nichtig, aber dennoch sollte dieser Fehler doch behoben werden,
Sollte ist nicht müssen.
Das ist doch Hintergrund des OLG-Urteils. Hier hat ein Fahrer versucht, einen fehlerhaften Bescheid im Verwaltungsverfahren abzuschießen. Ergebnis: Muss nicht, wenn der Fehler keine Auswirkung hat.
Zitat:
schon alleine wegen der Gerichtsverwertbarkeit, denn ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wenn ein Richter in einem ( ? ) fehlerhaften Verwaltungsakte eine Entscheidung treffen muss, dass diese nicht unbedingt für die Verwaltung spricht und in die Hose gehen kann.
Weil ein Richter kein Profi in seinem Beruf ist und für eine Entscheidung relevante Inhalte von irrelevanten Inhalten abgrenzen kann? Dieses "wer dämlich mit h schreibt, hat den Anspruch auf ein juristisch korrektes Urteil verwirkt".
Hallo,
das die Richter keine oder nicht ausreichende Ahnung haben, da wäre ich vorsichtig. Das Verwaltungsgericht würde sicherlich eine solche Aussage nicht gut heissen. Das sind Profis !!!
Fehlerhafte oder falsche Verwaltungsakte werden dort sehr oft ausgetragen, besonders ja auch die Widersprüche gegen diese.
Ich finde Deine Aussagen hier zu lapidar, sorry ist meine pers. Ansicht und keinesfalls böse gemeint. 😉
Aber es klingt so, als würden zu hauf Fehler in den Verwaltungsentscheidungen sein, was ich so nicht stehen lassen kann.
Von welchem OLG berichtest Du hier ?
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Von welchem OLG berichtest Du hier ?
Glaubst Du ernsthaft, dass ich Dir noch ausführlich Beispiele bringe, wenn anhand Deiner Fragestellung deutlich wird, dass Du meine Beiträge ignorierst, weil die vermutlich nicht in Dein Weltbild passen?
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Glaubst Du ernsthaft, dass ich Dir noch ausführlich Beispiele bringe, wenn anhand Deiner Fragestellung deutlich wird, dass Du meine Beiträge ignorierst, weil die vermutlich nicht in Dein Weltbild passen?Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Von welchem OLG berichtest Du hier ?
Ich würde eigentlich nur gern wissen von welchem OLG Du hier schreibst. Nachlesen kann ich es ggf. selbst. Es werden oft Behauptungen aufgestellt, die nicht unbedingt immer so zutreffen.
Mit keinem Wort habe ich irgendwo geschrieben, dass ein Verwaltungsakt aufgrund von Formfehlern unwirksam ist.
Wenn ich Deine Beiträge ingorieren würde, würde ich ja nicht darauf antworten, oder ? Ist es Dein pers. Weltbild, von dem Du hier sprichst? 😕
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Ich würde eigentlich nur gern wissen von welchem OLG Du hier schreibst.
😕
Wenn Du "OLG" gefunden hast, dann steht direkt daneben welches, Datum der Entscheidung, Verfahrensnummer und der von mir zitierte Leitsatz
Zitat:
Nachlesen kann ich es ggf. selbst.
Du wirst hier nicht viele finden, die sich dieser Meinung anschließen werden.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
😕Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Ich würde eigentlich nur gern wissen von welchem OLG Du hier schreibst.Wenn Du "OLG" gefunden hast, dann steht direkt daneben welches, Datum der Entscheidung, Verfahrensnummer und der von mir zitierte Leitsatz
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Du wirst hier nicht viele finden, die sich dieser Meinung anschließen werden.Zitat:
Nachlesen kann ich es ggf. selbst.
Was glaubst Du, welche Infos so mache sich besorgen können, auch wenn sie nur wenig über die Quelle wissen 😉, aber gern kannst Du mir ja auch alle Infos geben. Von mir aus auch via PN.
Du hast im großen und ganzen ja auch nicht unrecht, drum schrieb ich ja auch zu lapidar, welches ja nur bedeutet " kurz und knapp ". Allerdings meinen viele , dass ein anderer Sinn dahinter steckt. Ich meine es aber nicht so wie andere.
Ich gehe davon aus, dass Du sicherlich auch mehr zu tun hast mit " Verwaltungsakten ", egal aus welcher Sicht. 😉
NAIS =) Glückwunsch
Zitat:
Original geschrieben von henning.f
Mal zur info, verfahren wurde vom OA eingestellt. Ungenaue Beweismaterial.
Glückwunsch!
Hat da jemand vom OA vielleicht bei MT mitgelesen? 😁 😁 😁