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Verfahren Führerschein Klasse 2 ab 50 Jahre ?

Themenstarteram 11. Mai 2014 um 15:01

Hallo, ein Bekannter wird im Juni 50 Jahre. Er hat seit 25 Jahre den alten Führerschein 2.

Nun herrschen vielen Meinungen, dass der Führerschein abläuft und "umgeschreiben" werden muss.

Da zu ist auch eine ärztliche Untersuchung notwendig.

Hat das schon jemand mal gemacht und mit welchen Kosten ist da zu rechnen?

Muß das Umschreiben zwingend noch vor dem 50. Lebensjahr gemacht werden oder geht es auch hinterher? - Falls ja, sind damit Nachteile verbunden?

Beste Antwort im Thema
am 11. Mai 2014 um 17:16

Aaaaaaaalso,

Beim umschreiben des Führerscheins wird man zunächst mal mit einer Flut an Führerscheinklassen konfrontiert:

7,5t = C1, mit Anhänger C1E, diese Klasse bleibt, falls man den "alten 3er" besitzt bis an das Lebensende gültig, ohne irgendeine Gesundheitsuntersuchung.

Anders sieht das aus mit der Klasse 2 (C/CE). Diese muss man ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig verlängern, und zwar durch einen Antrag bei deiner Führerscheinstelle zusammen mit einem augenärztlichen Test und einem Gesundheitszeugnis, am besten direkt Vordrucke vom Amt (wenn die gut sind gibt's die im Internet). Die Kosten dafür varieren je nach region relativ stark, ich empfehle den Gang zum Arbeitsmediziner, da kost beides zusammen so ca, 40 € (Berlin). Sonst Augenarzt runde 80€, Hausarzt müsste das eigentlich umsonst machen(im Zuge einer allgemeinen Untersuchung.

Und dann halten die vom Amt nochmal die Hand auf und wollen auch nochmal so um die 50 € sehen.

Falls du den Lappen nicht sofort umschreibst passiert erstmal gar nichts, der Besitzstand bleibt erhalten ABER je nach Gutdünken des örtlichen Sachbearbeiters ist es denkbar das du nach einer gewissen Zeitspanne(2-3 Jahre) wenn "Zweifel bestehen dass du die Fähigkeiten noch besitzt" die Prüfungen nochmal machen musst .Das ist natürlich nen teuer Spaß :eek: . Das ist aber regional wirklich unterschiedlich, auch hier gilt meist, desto weiter südlich desto nerviger das Amt.

M.F.G

Der Altmetallfanatiker

P.S. CE79 ist nun wirklich ne ganz andere Geschichte, das ist sone Sonderklasse weil man mit dem Dreier mehr fahren durfte als mit C1E , solche Fake-Sattelzüge und allerlei andere Unikate um die Gesetzeslücken zu füllen ;) Das hat aber mit dem echten CE gar nichts zu tun....

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Ok.

Vielen Dank für eure kompetente Aufklärung!

Schönen Abend noch und guten Rutsch ins neue Jahr!

am 1. Januar 2021 um 13:09

Zitat:

@gast356 schrieb am 30. Dezember 2020 um 17:37:36 Uhr:

....Vorsicht, diese genannten 125,-€ für die Augen- und allgemeinärztliche Untersuchung sind keinesfalls fest geschrieben.

....

alleine das augenärztliche Gutachten (nach Anlage 6 FEV) kostet oft schon 100,- bis 120,- Euro und die und allgemeinärztliche Untersuchung kommt noch hinzu;

nur weil für die meisten Menschen beim Arzt alles "umsonst", nämlich über die Chipkarte der GKV läuft, ist da oft eine falsche Vorstellung von den Kosten entstanden...

die völlig falsche Äusserung von Seite 1 (altmetallfanatiker) der "Hausarzt müsste das eigentlich umsonst machen (im Zuge einer allgemeinen Untersuchung)" kann man so auch nicht stehen lassen;

die arbeitsmedizinischen Dienstleister bieten ein Komplettpaket an, dass meistens ausreichend ist - gibt es bei den Sehtests Probleme wird eine augenärztliche Zusatzuntersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung erforderlich, d.h. zusätzliche Kosten, weshalb viele lieber gleich zum Augenarzt gehen....

am 1. Januar 2021 um 13:29

...richtig, wobei das immer auch auf die Situation ankommt... muß man damit rechnen, dass es zu Komplikationen kommt ist es ne anderen Ausgangslage, als z.B. bei einem gesundheitlich top fitten jungen Kerl.

Das mit der Untersuchung auf Krankenkassenkarte sehe ich auch so, wobei es mich ich aber auch nicht wundern würde, wenn das verneinzelt -langjähriger Stammpatient mit bedonderem Verhältnis zum Arzt- so läuft.

Letztens hab ich z.B. so andeutungsweise in der Unterhaltung zweier Leute auch was von speziellen Modulen, die nur Geld aber keine (Frei-)Zeit kosten gehört...

Hängt halt auch immer ein wenig vom Verhandlungsgeschick ab... ich hab z.B. mal mit dem Sachbearbeiter der Führerscheinstelle verhandelt, als ich 2009 den Antrag für den Motorradführerschein (Klasse A(direkt)) dort gestellt hab.

Statt nem akutellen Sehtest hab ich mein 2007 für den C/CE erstelltes augenärztliches Gutachten mitgenommen... erst wollte er es nicht akzeptieren, aber als ich drauf hingewiesen hab, dass ich zukünftig doch sowieso alle 5 Jahre und das nächste mal schon 2012 ne entsprechende Untersuchung wegen dem C/CE machen muß wars in Ordnung. ;)

am 1. Januar 2021 um 13:39

das augenärztliche Gutachten ist immer 2 Jahre gültig - da kann man dann bei ein paar Monaten auch mal ein Auge zudrücken.... :D

vielleicht warst Du sogar noch in der Frist - dann wäre es sowieso Dein Recht gewesen

am 12. Januar 2021 um 9:48

Demnächst werde ich 55.

Habe Klasse 2, den ich aber neigentlich nicht brauche.

Bin Landwirt, also sollte normalerweise Klasse T ausreichen-

Falls aber doch mal eine Fahrt ohne landwirtschaftlichen Zweck vorkommen sollte, wäre es schön auch weiterhin den LKW-Führerschein zu haben.

 

Was ratet ihr mir?

Reicht dir denn nicht "L"? Dann müsstest du nichts unternehmen.

am 12. Januar 2021 um 10:18

L reicht nicht. Es muss mindestens T sein.

Aber gelegentlich kommt ja doch ein nicht-landwirtschaftlicher Transport vor.

Muss ich mit meinem rosa Lappen tatsächlich nichts unternehmen?

Kann ich den 2er noch retten, oder ist der mit knapp 55 sowieso schon wertlos?

am 12. Januar 2021 um 10:23

L ist egal, weil T bleibt ja normalerweise auch erhalten... jepp, bei T ist unten kein Ablaufdatum eingetragen.

Aber @Hannes2021, was soll man raten... dein Klasse 2 Führerschein ist bereits seit 5 Jahren abgelaufen d.h. wenn du heute mit diesen Führerschein angehalten wirst bekommste ne Anzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Und verlängert wirst du den bei -geschätzt- 95% der Führerscheinstellen auch nicht mehr so ohne weiteres bekommen... denn da hat sich eine Frist von etwa 2 Jahren eingebürgert.

Um den Klasse2 bzw. jetzt C / CE wieder zu aktivieren bräuchtest du zumindest die ärztliche und augenärztliche Untersuchung (Kosten... ca. ab 125,-€ aufwärts je nach Anbieter) und es würde vermutlich eine neue Fahrprüfung verlangt werden.

Und jetzt kommts noch drauf an was du mit dem C/CE fahren willst... fällt das nicht unter die in §1 Absatz 2 und 3 im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz aufgelisteten Ausnahmen, dann brauchste zusätzlich auch noch die Schlüsselzahl "95" d.h. 5 Schulungsmodule á 7 Stunden = 35 Stunden Weiterqualifizierung (Kosten ca. 5 x 75,- bis 105,-€)

Zitat:

@Hannes2021 schrieb am 12. Januar 2021 um 11:18:29 Uhr:

Kann ich den 2er noch retten, oder ist der mit knapp 55 sowieso schon wertlos?

Es gibt eine Frist mit der man den wiederbeleben kann ( glaub 10 Jahre aber nicht darauf festnageln 2 Jahre), und mit T darfst auch keinen LKW fahren, auch nicht für landwirtschaftliche Zwecke.

Ob du den behalten willst muß du selber wissen, muss halt alle 2 5 Jahre zum Augenarzt ab 50 Jahre.

Gruß Metalhead

am 12. Januar 2021 um 10:29

...nein, nein, nein... nicht alle 2 Jahre, alle 5 Jahre... 2 Jahre darf der Schein abgelaufen sein um ihn wieder anstandslos zu verlängern (keine 10 Jahre!)

Hab gerade eben bei unserer Führerscheinstelle nachgesehen. Bei uns wird der Antrag auf Verlängerung auch bis zu 5 Jahre nach dem Ablaufen der Fahrerlaubnis akzeptiert. Ich werde Ende des Monats 50 und bin gerade dabei, die Untersuchungen machen zu lassen für meinen CE79.

Schön ist, dass ich derzeit weder für ein Passfoto noch für die Beantragung das Haus verlassen muss, man darf die Dokumente postalisch einreichen.

Ist aber ein ziemlicher Zirkus und ich denke, mit 55 werde ich das nicht abermals machen. Ich brauche den CE79 eigentlich nie.... aber was man hat...

Zitat:

@gast356 schrieb am 12. Januar 2021 um 11:23:32 Uhr:

... denn da hat sich eine Frist von etwa 2 Jahren eingebürgert.

Du hast recht, ist aber wohl auch schon ermessenssache:

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Wird dann möglicherweise eine Fahrprüfung nötig.

Gruß Metalhead

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 12. Januar 2021 um 11:31:16 Uhr:

Ich brauche den CE79 eigentlich nie.... aber was man hat...

So würde ich das auch handhaben.

Gruß Metalhead

am 12. Januar 2021 um 10:38

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Januar 2021 um 11:32:00 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 12. Januar 2021 um 11:23:32 Uhr:

... denn da hat sich eine Frist von etwa 2 Jahren eingebürgert.

Du hast recht, ist aber wohl auch schon ermessenssache:

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Wird dann möglicherweise eine Fahrprüfung nötig.

Gruß Metalhead

...richtig, wegen der 2 Jahre da war ich mal auf Modulschulungen wo das Thema aufkam... von ca. 10 Leuten aus verschiedenen Landkreisen / zuständigen Gemeinden war vielleicht einer oder zwei dabei, dessen Führerscheinstelle bei mehr als 2 Jahren noch so ohne weiteres migespielt hat...

Aber das ist auch schon wieder 2 oder 3 Jahre her... vermutlich wird es immer seltener auf eine entsprechende Führerscheinstelle zu treffen, die das mit 2 Jahren noch nicht mitbekommen habt bzw. deren Ermessen weiterhin einen längeren Zeitraum hergibt.

 

@SpyderRyder ...warum nur CE79? Wenn du Klasse 2 bzw. C/CE hattest wird doch der komplett verlängert oder hattest du nur nen Klasse 3 und willst zusätzlich zum C1 (bis 7,5to.) + E (Anhänger mit 4,5 Tonnen, also bis zu einem Gesamtzuggewicht 12 Tonnen) weiterhin den Teil bis zu einem Gesamtzugewicht von 18,75Tonnen erhalten?

Da hat die Verlängerung quasi nur den Vorteil statt nem 4,5 Tonnen Anhänger weiterhin nen 11,25Tonnen-Anhänger an den 7,5 Tonner kuppeln zu dürfen. (wenn das Zugfahrzeug paßt und dafür ausgelegt ist)

@Hannes2021 : Deine aus Alt-Klasse 3 hervorgehende Fahrerlaubnis C1E bleibt ja unabhängig einer augenärztl. Testung oder allg. Gesundheitsprüfung bestehen. Sind bis zu 12 Tonnen zul. Gesamtgewicht eines Lastzugs unzureichend für Deine Zwecke?

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