Verchromte Griffschalen an "nicht Memory" Sitzen platzen ab

Mercedes E-Klasse C207

Hallo Leute,
wie meine Freundin vorgestern schmerzlich feststellen musste, platzt an der Griffschale zum Hervorklappen der vorderen Sitze der dort angebrachte Chrom ab. Dies ist ein Kunststoffteil welches einfach nur verchromt wurde. Folge war leider eine lange Schnittwunde über die Finger.
Ist das schon öfter vorgekommen?
Habe jetzt vor, diese Kunststoffteile durch Aluteile zu ersetzen. Schade, dass an solchen Stellen produktionstechnisch gespart wird.

So far... :-(

Beste Antwort im Thema

Sag mal liest du die Beiträge derer die Du zitierst und so leichtfertig verunglimpfst oder provozierst du einfach mal gern inhaltlos in einen Thread?

1. das Fahrzeug von fidelll auf den sich dein Kommentar bezog ist BJ 4/'11, also 3 Jahre 2Monate, keine 4.

2. er hat die ausgesprochen ungroßzügige Anschlussgarantie (ich übrigens auch)!

Des Weiteren würde ich (und wohl so manch Anderer auch) allemal auf die Idee kommen mich bei MB über ein Bauteil zu beschweren, wenn sonstige aus der Familie, Freunde oder ich Schnittverletzungen an einem Griff, der nur mit einem gewissen Kraftaufwand bedient werden kann, davon tragen.

Dass MB in ihrem Sparwahn der Materialien hier (wieder mal) am falschen Ende angefangen hat Kosten zusammenzustreichen ist ganz klar deren Verschulden, von daher spielt weder die Garantie, noch eine Verlängerung dieser, oder das Alter eines Wagens einer aktuellen Baureihe eine Rolle, sondern einfach nur die Tatsache dass ein Bauteil eine Verletzungsgefahr darstellt, und dies kann nicht im Interesse von MB sein mit sowas ihre Kunden zu verprellen!

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Hallo zusammen!
Das gleiche Problem hatte ich auch- und fand es mal wieder zum Kopfschütteln, wie dermaßen minderwertiges Material in ein Auto dieser Preisklasse eingesetzt wird.
Man sollte meinen, daß es eine Entwicklungsabteilung für die Sitze gibt, in der auch fähige Produktdesigner sitzen- fähig bedeutet hier, daß sie zumindest eine dunkle Ahnung haben, was "Haptik" bedeutet.

Sei's drum, muß halt der Kunde ran und das geradebiegen, was MB versemmelt hat.
Meine Lösung war schwarze 3D- Klebefolie; 0,3 qm bei den Amazonen für knapp 10,- gekauft. Zurechtgeschnitten, angehalten und mit dem Fön flexibel gemacht. Dann rumgeschlagen, glattgezogen, Falten rausgerubbelt... fertig.
Positiver Nebeneffekt: Das in meinen Augen altbacken wirkende Chrom wird ein wenig aufgepeppt.
Was mir nicht so gut gelungen ist, war das mit den Falten auf der Innenseite; da muß ich nochmal drübergehen. Vielleicht mache ich mir dann die Arbeit und mache die Griffe zum Bekleben ab, hier musste es aber schnell gehen ;-)

Habe schnell mal ein paar Bilder gemacht:

(und wo ich mit der Folie schonmal dabei war und meine Frau den Fön ein paar Minuten entbehren konnte, noch ein wenig rumgespielt: Diese grottige Zierleiste über dem Nummernschild und zum Spaß auch noch meinen Autoschlüssel beklebt ;-)

Echt gut geworden!! Aber bei mir muss es alles irgendwo übereinstimmen, sprich Interieurteile in Carbon bzw. Heckspoiler & Diffusor in Carbon, damit alles einheitlich ist. Ist halt ein Tick von mir, genauso wie alles symetrisch sein muss. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Mjaaaay


Echt gut geworden!! Aber bei mir muss es alles irgendwo übereinstimmen, sprich Interieurteile in Carbon bzw. Heckspoiler & Diffusor in Carbon, damit alles einheitlich ist. Ist halt ein Tick von mir, genauso wie alles symetrisch sein muss. 🙂

So seit gestern habe ich das Problem auch bei mir entdeckt. BJ 2009 22 tkm gekauft mit JS Garantie im Okt. 2013 in der NL Mannheim. Haben den Verkäufer angeschrieben wie Problem gelöst wird bzw. wer wie die Kosten übernimmt. Neben der JS Garantie gibt es ja noch die Sachmängelhaftung für die der Verkaufende Betrieb verpflichtet ist. Bei Sachmängelhaftung muss die NL beweisen das der Beginn der Chromablösung bei Fahrzeugübergabe noch nicht da gewesen ist. Die gilt für die ersten sechs Monate. Dannach muss ich beweisen das es schon da war. Da beide diesen Beweis nicht führen können müsste die NL den Griff auf deren Kosten wechseln.
Bin mal gespannt wie die Sache ausgeht.

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Bisher ist mein letzter Stand 50% Mercedes / 50% Ich selbst - Das würde sich für Fahrer- und Beifahrerseite auf ca. 140€ belaufen. Für mich einfach nur lächerlich und ungebreifbar wieso solche Imageprobleme nicht behoben werden.
Audi- und BMW - Fahrer aus meinem Bekanntenkreis lachen mich förmlich aus und es ist wirklich peinlich 🙄

Zitat:

Original geschrieben von kekses


Bei Sachmängelhaftung muss die NL beweisen das der Beginn der Chromablösung bei Fahrzeugübergabe noch nicht da gewesen ist. Die gilt für die ersten sechs Monate. Dannach muss ich beweisen das es schon da war. Da beide diesen Beweis nicht führen können müsste die NL den Griff auf deren Kosten wechseln.
Bin mal gespannt wie die Sache ausgeht.

Das ist leider nicht richtig. Zunächst musst

Du

beweisen, dass ein Sachmangel überhaupt vorliegt. Sachmangel meint gem. § 434 Abs. 1 BGB:

a) Abweichung der Beschaffenheit von der vereinbarten Beschaffenheit (da Ihr bzgl. der Griffschalen wohl nix vereinbart habt, scheidet diese Variante aus).

b) Wenn sich die Sache nicht für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (auch hier werdet Ihr nicht vereinbart haben - scheidet aus!) und schließlich

jetzt geht es ans Eingemachte:

c) Ein Sachmangel liegt nicht vor, wenn die Sache sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Problem: Den Mist mit den Griffschalen haben alle - ergo ist es bei Sachen gleicher Art üblich - und Du als Käufer musst den Mist auch noch erwarten! Der Defekt scheidet unter Umständen also als "Sachmangel" aus. Bleibt nur der Rückgriff auf die MB 100 und Kulanz 🙁.

Bei einem gebrauchten Gegenstand (Auto) ünterliegt der Händler der Sachmangelhaftung für ein Jahr.
Seit 2001 ist dies gesetztlich geregelt. Darin wurde auch §476 " Beweislastumkehr" geregelt um die Sache verbraucherfreundlicher zu machen. Damit muss der HÄNDLER beweisen, dass der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nocht nicht existent war.

Zitat:

Original geschrieben von kekses


Bei einem gebrauchten Gegenstand (Auto) ünterliegt der Händler der Sachmangelhaftung für ein Jahr.
Seit 2001 ist dies gesetztlich geregelt. Darin wurde auch §476 " Beweislastumkehr" geregelt um die Sache verbraucherfreundlicher zu machen. Damit muss der HÄNDLER beweisen, dass der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nocht nicht existent war.

Das ist richtig. Aber Du musst dem Händler erst mal beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt! Die Beweislastumkehr bezieht sich nur in zeitlicher Hinsicht.

Bestreitet also der Verkäufer, dass es sich um einen Mangel handelt, müsstest Du ihm das Gegenteil beweisen. Das wird Dir nicht gelingen (es sei denn es gab vertragliche Regelungen), da alle Fahrzeuge dieser Art dieses Problem haben. Damit greift mglw. die dritte Variante, wann eine Sache Mangelfrei ist - es liegt kein Sachmangel im Sinne des Gesetzgebers vor!

Der Wortlaut des Gesetzes:

Zitat:

§ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Das ist eine böse Falle des Gesetzgebers, der schon so mancher 210er Käufer aufgesessen ist. Eine Rostreklamation beim Verkäufer schlug nämlich (zu Recht) zumeist fehl!

Ein Griff an dem man sich bei sachgerechter Benutzung Schnittwunden zuzieht ist ein eindeutiger Sachmangel. Die Chromablösung ist ein schleichender Prozess der bei der Herstellung in diesem Fall der Verchromung beginnt. Ob es sich bei dem Problem um ein Verfahrensfehler beim Verchromer, oder um ein konstruktives Problem handelt weis nur Mercedes selbst.

Des weiteren sind nicht alle Fahrzeuge dieser Art davon betroffen.

Zitat:

Original geschrieben von kekses


Ein Griff an dem man sich bei sachgerechter Benutzung Schnittwunden zuzieht ist ein eindeutiger Sachmangel.

Sachmangel ist die Abweichung des Istzustands vom Sollzustand (im juristischen Sinne). Der Sollzustand wird vom Gesetz (siehe Zitat oben) definiert.

Problematisch wird es, wenn eine Häufung solcher Dinge bei einem bestimmten Fahrzeugtyp vorkommen. Wenn Du natürlich sagst, dass nicht alle davon betroffen sind, bist Du fein raus, keine Frage. Wenn aber Mercedes nachweisen kann, dass z.B. der Zulieferer XY da Mist geliefert hat und alle so aussehen, bist Du sofort in dem Dilemma drin.

Ich wünsche Dir viel Glück bei Deinem Vorgehen - ich glaube auch nicht, dass Mercedes wegen der paar Euro einen Streit riskiert. Allerdings sollte doch aufgezeigt werden, dass das Thema Gewährleistung sehr komplex ist und der Satz "ist ein eindeutiger Sachmangel" einem besser im Halse stecken bleiben sollte.

Das Problem hatte ich auch, wurde auf Kulanz getauscht.

So heute hat die NL nach Rücksprache mit dem Verkäufer entschieden, dass die gesamten Kosten für den Umbau und den Griff von der NL übernommen werden. Mercedes gewährt keine Kulanz.
Also wenn Ihr aus dem Gewährleistungszeitraum (6 Monate) nach dem Gebrauchtkauf raus seit, gibt es nichts. Griff soll 30.- € kosten.

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.



Zitat:

Original geschrieben von kekses


Bei Sachmängelhaftung muss die NL beweisen das der Beginn der Chromablösung bei Fahrzeugübergabe noch nicht da gewesen ist. Die gilt für die ersten sechs Monate. Dannach muss ich beweisen das es schon da war. Da beide diesen Beweis nicht führen können müsste die NL den Griff auf deren Kosten wechseln.
Bin mal gespannt wie die Sache ausgeht.
Das ist leider nicht richtig. Zunächst musst Du beweisen, dass ein Sachmangel überhaupt vorliegt. Sachmangel meint gem. § 434 Abs. 1 BGB:
a) Abweichung der Beschaffenheit von der vereinbarten Beschaffenheit (da Ihr bzgl. der Griffschalen wohl nix vereinbart habt, scheidet diese Variante aus).
b) Wenn sich die Sache nicht für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (auch hier werdet Ihr nicht vereinbart haben - scheidet aus!) und schließlich

jetzt geht es ans Eingemachte:

c) Ein Sachmangel liegt nicht vor, wenn die Sache sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Problem: Den Mist mit den Griffschalen haben alle - ergo ist es bei Sachen gleicher Art üblich - und Du als Käufer musst den Mist auch noch erwarten! Der Defekt scheidet unter Umständen also als "Sachmangel" aus. Bleibt nur der Rückgriff auf die MB 100 und Kulanz 🙁.

"Sachen gleicher Art" meint nicht - eben diese - Griffschalen.. sondern allgemein Griffschalen.. und es ist eben nicht ueblich dass man sich an Griffschalen schneidet..

Deine Interpretation der Norm wuerde dem Gesetzeszweck widersprechen da fehlerhafte massenproduktionen nicht umfasst waeren

Sind sie auch nicht. Siehe Urteile zum Rost beim W210.

Damit wiesen die Karlsruher Richter die Klage eines Autobesitzers ab, der im Februar 2002 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 280 T gekauft und knapp ein Jahr später Rost an der Heckklappe entdeckt hatte. Die Kosten für die Beseitigung in Höhe von 2000 Euro wollte er nun von Daimler ersetzt haben. Diese Forderung wies der Konzern zurück. Er gewährt zwar für alle seit dem 24. Oktober 1998 ausgelieferten Wagen der Marke Mercedes eine 30 Jahre lang gültige "mobilo-life-Garantie" gegen Durchrostung von innen nach außen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Wagen ab dem fünften Jahr nach Auslieferung alle zwei Jahre in einer Mercedes-Benz-Werkstatt gewartet wurde. An diese Vorgabe hatte sich der Kläger jedoch nicht gehalten.In seiner Rechtsauffassung hatte ihn zunächst das Landgericht Braunschweig bestätigt. Die dortigen Richter sahen die Einschränkung der Garantie als unwirksam an, weil der Autokäufer dadurch unangemessen benachteiligt werde.
?.......

Meinst du das Urteil.. wenn nicht.. waerst du vllt so nett mir einen Link oder ein Aktenzeichen zukommen zu lassen ?

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