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Verbrieftes Rückgaberecht

Themenstarteram 15. Oktober 2019 um 19:23

Hallo zusammen,

obwohl seit Ende Juli 2019 mein AH weiß, dass ich vom verbrieften Rückgaberecht eines in 2016 finanzierten A4 2.0 TDI Avant Gebrauch machen wollte (Rückgabe Ende Sept), kam heute die Information, dass dem Vertrag nicht entsprochen werden kann, weil an dem Wagen Unfallschäden vorhanden sind, welche ich angeblich verschwiegen hätte und das Auto so nicht mehr “in einen dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Zustand” sich befindet. Beide Blechschäden wurden in einer (anderen) Audivertragswerkstatt tadellos instand gesetzt und wurden bei Rücknahme mit einer Wertminderung berücksichtigt und die entsprechenden Gutachten übergeben.

Das Kfz wurde Anfang Sept durch die Dekra des AH bewertet und bis auf ein paar Kleinigkeiten nichts beanstandet, was mit den Minderkilometern hätte verrechnet werden können. Nun hat der Verkäufer nach Rücksprache mit der GF, mir mitgeteilt, dass die Schlußrate nicht auf die Audibank überwiesen wird und mich zu einem Gespräch eingeladen.

Dieses Verhalten des AH ist höchst suspekt und ich werde die Rechtsberatung aufsuchen, allerdings stellt sich mir die Frage, ob das Masche ist oder reine Verzweiflung? Gut, die Schlußrate liegt wahrscheinlich höher als der jetzige Marktwert für einen Diesel, aber das ist man doch selber Schuld?! Ich habe natürlich bereits ein neues Kfz geleast und bin fassungslos über diese Vorgehensweise.

Danke us Gruß

Z

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Es findet sich jedoch des öfteren der Hinweis im verbrieften Rückgaberecht, dass dieses nur bei unfallfreiem Fahrzeug gilt. Daher wäre es wichtig zu wissen, was genau im verbrieften Rückgaberecht mit dem Händler vereinbart worden ist.

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Die Wertminderung von den beiden Schäden, wer hat sie bekommen?

Das ist die Kernfrage, um deren Beantwortung der TO sich ganz offensichtlich herummogelt. Er hat (vorsätzlich oder nicht) dem AH den Schaden verschwiegen und sie haben es bemerkt. Fazit: dumm gelaufen....

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