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Verbrieftes Rückgaberecht

Hallo zusammen,

obwohl seit Ende Juli 2019 mein AH weiß, dass ich vom verbrieften Rückgaberecht eines in 2016 finanzierten A4 2.0 TDI Avant Gebrauch machen wollte (Rückgabe Ende Sept), kam heute die Information, dass dem Vertrag nicht entsprochen werden kann, weil an dem Wagen Unfallschäden vorhanden sind, welche ich angeblich verschwiegen hätte und das Auto so nicht mehr “in einen dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Zustand” sich befindet. Beide Blechschäden wurden in einer (anderen) Audivertragswerkstatt tadellos instand gesetzt und wurden bei Rücknahme mit einer Wertminderung berücksichtigt und die entsprechenden Gutachten übergeben.

Das Kfz wurde Anfang Sept durch die Dekra des AH bewertet und bis auf ein paar Kleinigkeiten nichts beanstandet, was mit den Minderkilometern hätte verrechnet werden können. Nun hat der Verkäufer nach Rücksprache mit der GF, mir mitgeteilt, dass die Schlußrate nicht auf die Audibank überwiesen wird und mich zu einem Gespräch eingeladen.

Dieses Verhalten des AH ist höchst suspekt und ich werde die Rechtsberatung aufsuchen, allerdings stellt sich mir die Frage, ob das Masche ist oder reine Verzweiflung? Gut, die Schlußrate liegt wahrscheinlich höher als der jetzige Marktwert für einen Diesel, aber das ist man doch selber Schuld?! Ich habe natürlich bereits ein neues Kfz geleast und bin fassungslos über diese Vorgehensweise.

Danke us Gruß
Z

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Es findet sich jedoch des öfteren der Hinweis im verbrieften Rückgaberecht, dass dieses nur bei unfallfreiem Fahrzeug gilt. Daher wäre es wichtig zu wissen, was genau im verbrieften Rückgaberecht mit dem Händler vereinbart worden ist.

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Wurde die finanzierende Bank von den Unfällen in Kenntnis gesetzt und wer hat die ggf. bei HP Schäden anfallende Wertminderung erhalten?

Die Frage ist doch nicht, ob Unfallschäden vorhanden sind oder nicht, sondern ob du den Schaden verschwiegen oder der finanzierenden Bank gemeldet hast...

Und mir stellt sich auch die Frage, wer bei einem HP-Schaden (Fremdverschulden) die Wertminderung kassiert hat.

Dann wird ein Stiefel draus....

Hm, was hat die Bank denn damit zu tun? Das verbriefte Rückgaberecht gilt zw dem AH und dem Käufer. Es wurde frühzeitig ein Wertgutachten seitens des AH erstellt und die Gutachten der Unfallschäden mit überreicht. Es gab bis heute auch keine Beanstandung, nur jetzt wo die Schlußrate überwiesen werden soll, steht da plötzlich im Raum, dass ich mich nicht korrekt verhalten haben soll. Des Weiteren steht wohl alles (jede Reparatur, Service etc.) bei Service Online von Audi jederzeit zur Verfügung.... das hat mir mein neuer AH mitgeteilt... normalerweise schaut man da als AH rein, wenn ein Gebrauchtwagen “angekauft” wird.

Ein vorschriftsmäßig reparierter Unfall mindert den vertraglich garantierten Rückkaufwert genau um die im Gutachten ausgewiesene Wertminderung. Punkt.

Die Rücknahmegarantie wird davon nicht betroffen. Und da der Vertrag mit der Bank besteht, kann nur die Bank einen evtl. verschwiegenen Schaden mokieren, nicht aber der Händler.

PS: Davon sollte auch was in den Verträgen stehen...

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Zitat:

@zipfll schrieb am 16. Oktober 2019 um 00:01:21 Uhr:


Hm, was hat die Bank denn damit zu tun? Das verbriefte Rückgaberecht gilt zw dem AH und dem Käufer. Es wurde frühzeitig ein Wertgutachten seitens des AH erstellt und die Gutachten der Unfallschäden mit überreicht. Es gab bis heute auch keine Beanstandung, nur jetzt wo die Schlußrate überwiesen werden soll, steht da plötzlich im Raum, dass ich mich nicht korrekt verhalten haben soll. Des Weiteren steht wohl alles (jede Reparatur, Service etc.) bei Service Online von Audi jederzeit zur Verfügung.... das hat mir mein neuer AH mitgeteilt... normalerweise schaut man da als AH rein, wenn ein Gebrauchtwagen “angekauft” wird.

Dann ist ja alles bestens...

Zitat:

@civic0307 schrieb am 16. Oktober 2019 um 06:48:14 Uhr:


Ein vorschriftsmäßig reparierter Unfall mindert den vertraglich garantierten Rückkaufwert genau um die im Gutachten ausgewiesene Wertminderung. Punkt.

Die Rücknahmegarantie wird davon nicht betroffen. Und da der Vertrag mit der Bank besteht, kann nur die Bank einen evtl. verschwiegenen Schaden mokieren, nicht aber der Händler.

PS: Davon sollte auch was in den Verträgen stehen...

Das verbriefte Rückgaberecht besteht wie oben schon erwähnt grundsätzlich zwischen Darlehensnehmer und Autohaus, nicht mit der Bank!
Das merkt man bspw. dann wenn das Autohaus zwischenzeitlich nicht mehr da ist wegen Insolvenz!

Es findet sich jedoch des öfteren der Hinweis im verbrieften Rückgaberecht, dass dieses nur bei unfallfreiem Fahrzeug gilt. Daher wäre es wichtig zu wissen, was genau im verbrieften Rückgaberecht mit dem Händler vereinbart worden ist.

Hast du von Autohaus bei der Rückgabe des Fahrzeugs irgendein Schriftstück bekommen, wo die Rücknahme des Fahrzeugs bestätigt wird und idealerweise was drin steht von wegen Schlussrate der Finanzierung von AH beglichen wird?

Wenn nicht, könnte das AH sogar gewinnen und müsste nur Summe x zahlen und der Rest der Schlussrate bleibt bei dir hängen. Die Schlussrate wurde sicher ohne Unfallschäden kalkuliert. Das Verbriefte Rückgaberecht baut auf dieser auf.
Die Schlussrate ist zwar noch komplett offen, aber der Zustand des Fahrzeugs entspricht nicht mehr der Vereinbarung.

Zitat:

@zipfll schrieb am 16. Oktober 2019 um 00:01:21 Uhr:


... Das verbriefte Rückgaberecht gilt zw dem AH und dem Käufer. ...

und was steht da GENAU drin?

im Wortlaut an Klauseln/Bedingungen/usw.???

Das würde mich auch mal interessieren. Hab so ein Finanzierungsmodell noch nie gewählt und kenne diese Art von Vereinbarungen nicht. @zipfl, kannst du das mal hier einstellen mit geschwärzten personenbezogenen DAten?

Das AH stößt sich an der Klausel „Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Einbauten sowie Lackierungen und Beschriftungen an dem Fahrzeug sind mit der Firma im Voraus abzustimmen...“

Ich hatte an dem Wagen einen kleineren HF- und Kasko Schaden und habe diesen in einer anderen Vertragswerkstatt als das ursprüngliche AH reparieren lassen und wusste auch nichts davon, dass hier Mitteilungspflichtig bin. Bis vor 3 Tagen hat mich niemand darüber informiert, dass die Rückgabe dann nicht möglich ist, obwohl ich bereits Ende Juli das AH darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass ich vom verbrieften Rückgaberecht Gebrauch machen möchte..

Ich habe bereits einen Anwalt engagiert.... worst case ist, dass ich auf dem Auto sitzen bleibe und den massiven Wertverlust des A4 Diesels selber tragen darf.

Wie gesagt, wenn das so vereinbart und von dir unterschrieben wurde, dann hast du ein Problem. Da wird auch ein Anwalt nichts an der Sachlage ändern können.

Zitat:

@hydrou schrieb am 18. Oktober 2019 um 18:07:13 Uhr:


Wie gesagt, wenn das so vereinbart und von dir unterschrieben wurde, dann hast du ein Problem. Da wird auch ein Anwalt nichts an der Sachlage ändern können.

Ausser eine saftige Honorarrechnung zu schreiben. Das schreit ja förmlich nach Vergleich und der ist Anwalts Liebling.

Zitat:

@zipfll schrieb am 18. Oktober 2019 um 17:23:20 Uhr:


... Bis vor 3 Tagen hat mich niemand darüber informiert, dass die Rückgabe dann nicht möglich ist, obwohl ich bereits Ende Juli das AH darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass ich vom verbrieften Rückgaberecht Gebrauch machen möchte..

und seit wann ist das Autohaus darüber informiert, dass der Wagen einen nicht von ihnen selbst reparierten Unfallschaden hatte???

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