Verbrieftes Rückgaberecht E-Auto bei VW

VW

Hallo Gemeinde ,

Thema: Verbrieftes Rückgaberecht

bei einer Ballonfinanzierung / 3 Wege Finanzierung war es bisher so geregelt :

Anzahlung

Rate

Schlussrate ( entweder ablösen, weiter Finanzierung oder Rückgaberecht nutzen)

habe bisher bei zwei VW Händler einen iD7 angefragt und beide schließen sich aus dem Verbrieftes Rückgaberecht aus und somit wäre ein E Auto völlig nutzlos .

Anmerkung:

natürlich ist ein Leasing sinnvoll jedoch unter dem Aspekt für einen Gewerbebetrieb und unter Berücksichtigung der 75% Regel bezüglich Abschreibung macht eigentlich eine Finanzierung Sinn jedoch nicht unter Ausschluss des Verbrieftes Rückgaberecht da der Restwert schwer zu kalkulieren sein wird .

hat jemand von euch gleiche Erfahrung gemacht und ist es prinzipiell so bezüglich Ausschluss Verbrieftes Rückgaberecht oder hatte ich bisher nur „Pech“ bei der Auswahl vom Händler!?

6 Antworten

Bei den ID-Modellen erfolgt der Vertrieb (noch) über ein Agenturmodell. Der Händler tritt hier nur als Vermittler für VW auf und erhält eine Provision. Ab 2026 soll das m. W. wieder geändert werden.

Deshalb und natürlich auf Grund der schon angesprochenen unsicheren Wertentwicklung ist es naheliegend, dass der Händler kein Interesse hat, das Auto nach einer Zeit zu bereits jetzt festgelegten Konditionen zu kaufen und das Vermarktungsrisiko allein zu tragen.

Erwartest du wirklich, dass du einseitig von den Abschreibungsmöglichkeiten profitierst und das Restwertriskio des Fahrzeugs jemand anderes für dich trägt?

Sagen wir es mal so : das ein Haken dran sein muss war irgendwo schon meinerseits kalkuliert und klar.

2026 kann ich auch gerne warten da bis 2027 die Abschreibung festgelegt wurde.

möchte hier nur die Erfahrung von anderen lesen .

habe jetzt noch parallel bei Mercedes angefragt mal schauen ob es jeder so handhabt.

Gerade beim verbrieften Rückgaberecht bringt die 75%-Abschreibung doch nur eine Abschreibung, die man später wieder versteuern muß.

Nehmen wir mal an der Rückgabepreis wäre 40 oder 50% unterm Kaufpreis, dann kann man in Summe eben nur diese 40 oder 50% abschreiben.

Schreibt man anfangs gleich 75% ab, muß man die Differenz bei der Abgabe ja wieder versteuern.

Jetzt hast du diese "enorme" Absatzförderungsmaßnahme mit der Realität ziemlich entzaubert. Pöhser Pube er ist ... 👀

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versteuert wird es nach der Abschreibung/Verkauf sowieso egal welche Form gewählt wird . Ob progressiv oder lineare Abschreibung . Einen Unterschied zu den 75% wäre lediglich, das nach 3 Jahren nur noch 10% übrig bleiben und bei der z.B. linearen 50% .

ist aber auch nicht das Thema sondern lediglich geht es um das Verbriefte Rückgaberecht

... aber wenn Du nach 3 Jahren verkaufst, bzw. zurückgibst, dann mußt Du mit der linearen Abschreibung nur die Differenz vom Verkaufserlös zu 50% Buchwert versteuern und bei der degressiven Abschreibung eben die Differenz vom Verkaufserlös zu 10% Buchwert.

Du holst Dir also mit der degressiven Abschreibung nur einen Steuervorteil, den Du danach wieder versteuern mußt.

Wenn der Steuersatz sinken sollte, war es ein gutes Geschäft ... wenn er steigen sollte, ein Griff ins Klo.

Wenn es die Händler nicht machen wollen, hat sich das Thema mit dem verbrieften Rückgaberecht erledigt.

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