Verbrenner (MHEV): Frage zu Vorklimatisierung und Warmlaufenlassen

Die neuen 48V MHEV von Stellantis (ehemalige PSA Kernmarken) bieten die Möglichkeit einer Vorklimatisierung des Innenraums auf eine fest eingestellte Temperatur von 21C. Im Handbuch heißt es dazu:

Zitat:

Die vordefinierte Klimatisierung kann nur beginnen, wenn alle Türen verriegelt, Fenster und Motorhaube geschlossen sind.
Die vordefinierte Klimatisierung startet den Motor des Benzinfahrzeugs.
Die vordefinierte Klimatisierung ist auf einen Zyklus von 20 min beschränkt. Ein zweiter Zyklus kann nur durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug gefahren ist.

Die 48V MHEV haben keinen elektrischen Klimakompressor, deshalb ist rein technisch nachvollziehbar, warum der Verbrennungsmotor laufen muss.

Fragen: Wo ist aber der Unterschied zum "normalen" Warmlaufenlassen? Gibt es bei Nutzung der Vorklimatisierung auch ein Bußgeld?
Rein technisch dürfte es keinen Unterschied machen, da in beiden Fällen der Verbrennungsmotor im Stand läuft und entweder heizt oder kühlt.

Gibt es Erfahrungen dazu? Gibt es solch eine Funktion auch bei anderen Fahrzeugen?

Bitte eine sachliche Diskussion führen!

64 Antworten

Ich denke, dass auch Stellantis nicht über dem deutschen Gesetz steht.

Jeder kann sein Fahrzeug vorklimatisieren, indem er den Motor startet und im Stand laufen lässt.

Das ist in Deutschland verboten, ausgenommen für kurze Zeit, wenn die Inbetriebnahme es erfordert, z. B. bei LKW mit Druckluftbremse.

https://www.adac.de/.../

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 23. November 2024 um 13:44:12 Uhr:


Dieser Paragraph greift hier nicht, da es für die Vorklimatisierung technisch nötig ist, daß der Verbrennungsmotor läuft.

also zieht auch der komische Paragraph mit der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht, wenn es technisch nötig ist, den Partikelfilter freizubrennen? Darf ich dann ca. 20 Minuten mit 120km/h durch die geschlossene Ortschaft fahren, weil das steht ja so im Handbuch?

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 23. November 2024 um 10:34:15 Uhr:


Wundert mich, dass das zugelassen ist.Fernstart können Amis auch, ist hier aber still zu legen.

Es gilt die übliche, unübersichtliche deutsche Gesetzeslage, mit der schon viele auf die Nase gefallen sind. Man darf es verkaufen und auch verbauen, aber nicht benutzen. Ich erinnere an den Verkauf von Himmelslaternen und den Brand des Krefelder Affenhauses.

Bei freundlichen Fahrzeugherstellern steht im Handbuch, dass diese Funktion nicht in allen Ländern erlaubt ist. Leider fehlt dieser Hinweis bei einigen Herstellern. Ist die Vorklimatisierung im Sommer oder die Vorwärmung im Winter technisch nicht notwendig, darf man sie hierzulande nicht nutzen. In der Regel handelt es sich nur um eine Komfortfunktion und ist daher technisch nicht erforderlich. Nutzt man die Funktion jedoch in einem anderen Land, kann die Rechtslage anders aussehen.

Ob man vor Gericht das Argument ausdiskutieren möchte, dass es der Verkehrssicherheit dient, muss jeder für sich entscheiden. Eventuell gibt es inzwischen Urteile, in denen dieses Argument thematisiert wurde. Hier auf Motor-Talk wurde das Thema in den letzten Jahren schon oft diskutiert. Es hat bisher nichts gebracht, die Vorteile hier aufzulisten. Die Gesetzeslage hat sich dadurch jedenfalls nicht geändert.

Vorklimatisierung in diesem Sinn ist eben technisch nicht nötig, also laut stvo verboten.

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Ich sehe es so:
Deutsche Vorschriften in der StVO sind nicht Bestandteil der Typgenehmigung.
Genauso wenig, wie 80km/h innerorts zu fahren, obwohl nur 50km/h zulässig sind.

Der Fz.Führer ist hier in der Pflicht, die VO einzuhalten.

Beispiel: Theoretisch wäre ja auch der private Grund und Boden nicht Sachgebiet der StVO.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. November 2024 um 11:31:30 Uhr:



Ein Vergleich mit einer Standheizung ist übrigens nicht passend.

Warum eigentlich nicht?

Wenn die 6kW 30min läuft, willst du nicht Wissen, was da ungefiltert aus der Brennkammer kommt.
(es riecht ja auch fürchterlich).

Ich könnte ja auch anders argumetieren:
Der Verbrennungsmotor hat ja einen fürchterlichen Wirkungsgrad, weil die meiste Energie in WÄRME umgewandelt wird. Das nützt mir ja...

Ist nicht vielleicht der Motor effizienter*, da der auch nur 10min laufen muss, mit gefilterten Abgasen, um den Motor/Innenraum zu erwärmen?

*- Voraussetzung moderner Motor, mit motornahem Kat.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 23. November 2024 um 15:08:12 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. November 2024 um 11:31:30 Uhr:



Ein Vergleich mit einer Standheizung ist übrigens nicht passend.

Wenn die 6kW 30min läuft, willst du nicht Wissen, was da ungefiltert aus der Brennkammer kommt.
(es riecht ja auch fürchterlich).

In einer Erlaubt/Verboten-Diskussion machen Argumente keinen Sinn – sie ändern die Gesetzeslage nicht. 😉
Eine Standheizung ist erlaubt, das Laufenlassen des Motors hingegen verboten.

Man kann jedoch diskutieren, warum man sich nicht an die (veralteten) Gesetze hält und eine Strafe akzeptiert – aber das ist ein anderes Thema. Das Gesetz stammt sogar noch aus einer Zeit, in der Fahrzeuge noch nicht mit bleifreiem Benzin betrieben wurden.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 23. November 2024 um 13:44:12 Uhr:



Zitat:

@Handschweiß schrieb am 23. November 2024 um 10:23:30 Uhr:


StVO § 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot:
"(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen..."

Dieser Paragraph greift hier nicht, da es für die Vorklimatisierung technisch nötig ist, daß der Verbrennungsmotor läuft.

Solange es auch andere Möglichkeiten zur Vorklimatimatisierung gibt, ist das Laufen des Fahrzeugmotors

unnötig

!

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 23. November 2024 um 15:04:32 Uhr:


Ich sehe es so:
Deutsche Vorschriften in der StVO sind nicht Bestandteil der Typgenehmigung.

Du bringst da grundlegende Dinge durcheinander: Typgenehmigung/StVZO sind BAU-Vorschriften; die StVO ist eine VERHALTENS-Vorschrift.

Also geht es in einem Fall, was/wie gebaut sein darf/muß, im anderen darum, ob und wie ich es benutzen darf.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 23. November 2024 um 15:04:32 Uhr:


Beispiel: Theoretisch wäre ja auch der private Grund und Boden nicht Sachgebiet der StVO.

Auch falsch. Die Gültigkeit der StVO richtet sich nie nach Eigentumsverhältnissen, sondern danach, ob es "öffentlicher Verkehrsraum" ist. Also danach, ob es jedermann zugänglich ist, oder nur einem bestimmten, definierten Personenkreis, z.B. Werksgelände mit Zaun und Pförtnerhäuschen/Schranke.

Bitte keine allgemeinen Diskussionen.

Zitat:

Das ist in Deutschland verboten, ausgenommen für kurze Zeit, wenn die Inbetriebnahme es erfordert, z. B. bei LKW mit Druckluftbremse.

https://www.adac.de/.../

Nö, da geht es um den Motor. Hier soll ja der Innenraum gewärmt werden.

Zitat:

@nogel schrieb am 23. Nov. 2024 um 15:52:35 Uhr:


@MZ-ES-Freak schrieb am 23. November 2024 um 15:04:32 Uhr:
Ich sehe es so:
Deutsche Vorschriften in der StVO sind nicht Bestandteil der Typgenehmigung.

Du bringst da grundlegende Dinge durcheinander: Typgenehmigung/StVZO sind BAU-Vorschriften; die StVO ist eine VERHALTENS-Vorschrift.

Also geht es in einem Fall, was/wie gebaut sein darf/muß, im anderen darum, ob und wie ich es benutzen darf.

Nö genau das habe ich beschrieben, und bringe nichts durcheinander.

Zitat:

@nogel schrieb am 23. Nov. 2024 um 15:52:35 Uhr:


Auch falsch. Die Gültigkeit der StVO richtet sich nie nach Eigentumsverhältnissen, sondern danach, ob es "öffentlicher Verkehrsraum" ist.

Das weiß ich doch, ich habe es nur für jedermann verständlich geschrieben, ohne auf detaillierte Verordnungsinhalte einzugehen.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 23. November 2024 um 16:24:45 Uhr:



Zitat:

Das ist in Deutschland verboten, ausgenommen für kurze Zeit, wenn die Inbetriebnahme es erfordert, z. B. bei LKW mit Druckluftbremse.

https://www.adac.de/.../

Nö, da geht es um den Motor. Hier soll ja der Innenraum gewärmt werden.

.. oder gekühlt, da der te was von Klimakompressor im Startpost erwähnt hat...

Wohl alles wieder wie mit meinem Lieblingsbeispiel der Laufblinker .. kommt so eine (neue)Funktion vom Hersteller ist es irgendwie ok und kaum einer wird was dagegen machen ... bastelt sich das einer selbst zusammen/macht seinen Motor manuell an und lässt den Wagen im Stand laufen, damit die Klima den Wagen vorkühlt... ... voll böse und muss mit Bußgeld bestraft werden...

https://www.motor-talk.de/.../...wirklich-schaedlich-t7014962.html?...

Zitat:

@tartra schrieb am 23. November 2024 um 17:38:59 Uhr:


Wohl alles wieder wie mit meinem Lieblingsbeispiel der Laufblinker .. kommt so eine (neue)Funktion vom Hersteller ist es irgendwie ok und kaum einer wird was dagegen machen ... bastelt sich das einer selbst zusammen/macht seinen Motor manuell an und lässt den Wagen im Stand laufen, damit die Klima den Wagen vorkühlt... ... voll böse und muss mit Bußgeld bestraft werden...

Du musst in deinem Beispiel die Reihenfolge beachten, um das Problem zu erkennen. Die LED-Laufblinker wurden neu entwickelt, geprüft und zugelassen. Auch eine "Bastelarbeit" könnte nach einer Prüfung zugelassen werden, wenn sie den deutschen Vorschriften entspricht. Als Vergleich eignen sich besser die H4- und H7-LED-Leuchtmittel, die vom Hersteller für die jeweiligen Scheinwerfer geprüft werden müssen

Würde ein Hersteller den Motor auf seine Funktion als Standheizung oder zur Klimatisierung des Innenraums während des Parkvorgangs prüfen, könnte diese ebenfalls zugelassen werden. Dies wurde jedoch bisher nicht gemacht – möglicherweise, um Kosten zu sparen. Wie man hier im Forum nachlesen kann, interessiert es einige Leute nicht, ob es erlaubt ist. Die Funktion ist vorhanden und wird genutzt. Der Einbau und der Verkauf sind erlaubt, daher kann sich der Hersteller die Prüfungskosten sparen. Er könnte sogar die hierzulande nicht erlaubte Funktion legal in einem deutschen Werbeprojekt aufführen.

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