Verbotsschild: Land- und Forstwirtschaflticher Verkehr Frei

Hallo Forum!

Ich war vergangene Woche beim Geocaching unterwegs und dabei bin ich zum Parken in eine Straße zwischen Wald und Wiese eingefahren. Am Beginn der Straße stand ein Schild: Einfahrt verboten (das runde mit dem roten Rand) und darunter Stand: Land- und Forstwirtschftlicher Verkehr frei. Ich bin die Straße etwa 250m runter gefahren und habe dann rechts in der Einfahrt in eine Wiese geparkt, wo ich niemanden behindert habe. In Sichtweite des Autos habe ich dann nach meinem Cash gesucht. Während dessen ist ein Jäger (dem Auto nach) vorbei gefahren und hat an meinem Auto gehalten. Es sah so aus, als hätte er sich die Autonummer notiert. Nun rechne ich evt. mit einer Anzeige. Was kann mir da passieren? Weiss da wer von euch Bescheid?

Vielen Dank und beste Grüße,
D

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Genau!! was hast du denn um diese Uhrzeit in unserem freien demokratischen Deutschland im Wald gemacht?!? Bist du vielleicht ein Terrorist?

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A) nein, B) es gibt extra Nachcashes, die gehen am Tag gar nicht und umgekehrt …

Genau!! was hast du denn um diese Uhrzeit in unserem freien demokratischen Deutschland im Wald gemacht?!? Bist du vielleicht ein Terrorist?

Also meine GPS Antenne ist nur auf ein "Ziel" getrimmt und da gewinne ich immer den Preis 🙂

1. Wenn du den Herrn gesehen hast, warum hast du ihn nicht einfach kurz angesprochen und die Sache geklärt. Hast dich wohl nicht getraut und machst stattdessen lieber einen Thread auf...🙄

2. Abgesehen davon, dass dein Auto dort nichts zu suchen hatte, vermute ich, dass er sich die Nummer prophylaktisch aufgeschrieben hat, falls illegal abgeladener Müll oder dergleichen auftauchen sollte.

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Der – wer auch immer – ist an uns vorbei gefahren und ist, als er auf unserer Höhe war, nur langsamer gefahren, hat aber nicht angehalten, sonst hätten wir ihm schon erklärt, was wir machen. Er hat dann ja am Auto gehalten und als wir dann hingegangen sind, um die Sache zu klären, ist er weiter gefahren, bevor wir ganz am Auto waren. Wer war da jetz feig? Und … ein Forum ist da, um Treads auf zu machen, oder? Ich hätte auch nachlesen können oder die Polizei oder eine Fahrschule anrufen oder still sitzen und warten, aber dich hat es anscheinend auch unterhalten und zu einer Antwort inspiriert, oder? Vielen Dank. ; )

Zitat:

Original geschrieben von davidseifert


vom 29. August 2011 13:51:37 Uhr
... Während dessen ist ein Jäger (dem Auto nach) vorbei gefahren und hat an meinem Auto gehalten. Es sah so aus, als hätte er sich die Autonummer notiert. Nun rechne ich evt. mit einer Anzeige. ...

Es war wohl recht dunkel und du hast gesehen, was er machte. Da hättest du ja das kurze Stück zu ihm gehen können, um mit ihm zu reden.

Zitat:

Original geschrieben von davidseifert


vom 29. August 2011 22:15:11 Uhr
Der – wer auch immer – ist an uns vorbei gefahren und ist, als er auf unserer Höhe war, nur langsamer gefahren, hat aber nicht angehalten, sonst hätten wir ihm schon erklärt, was wir machen. ...

Muss er euch fragen, was ihr da macht? Wenn ihr zu Mehreren da unterwegs wart, war es auch sehr ratsam, nicht anzuhalten. Er saß schließlich wohl alleine im Auto und kannte euch nicht.

Hast doch nen Führerschein oder?
Wenn da Fahren für die Allgemeinheit verboten ist, dann musst du halt deinem Hobby zu Fuß nach gehen und nicht 250 Meter weit wo fahren wo du nichts mit dem Fahrzeug zu suchen hast.

Ich verstehe die Diskussion auch nicht. Ein Verbot wird doch nicht erst wirksam, wenn man durchs Ignorieren des Verbots jemanden behindert oder stört 😕. An der Stelle will die entsprechende Behörde auf dem Weg einfach keinen anderen Verkehr haben. Also auch nicht den Geocacher, der niemanden stört. End of story.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Jäger, Förster und Co. kannste in die Tonne kloppen, so ein Spezi hat mich mal auf meinem eigenen Weg angemacht was ich da zu suchen hätte. 🙄

...

In die Tonne kloppen?

Da würde ich vorsichtig sein, DIE haben nämlich durchaus eingeschränkte Polizeibefugnisse (als sogenannte Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft - zumindest die Forstaufsicht, beim Jagdaufseher bin ich nicht sicher, man findet je nach Bundesland unterschiedlich starke Auslegungen). Bei Verstößen gegen Umweltgesetzgebung und Aufenthaltsberechtigung (z.B. im Staatsforst) oder Störung der Tierwelt (z. B. durch befahren von gesperrten Wegen oder freilaufende Hunde) kann man da schneller zu einer Anzeige kommen, als es einem lieb ist. Dieser Personenkreis ist u. a. zu Personenkontrollen befugt.

An einem meiner Lieblingsbadeplätze habe ich wie viele andere auch immer hinter dem Verbotsschild geparkt, hat jahrzehntelang niemand gestört. Das Landratsamt hat das dann irgendwann so gehandhabt, den Falschparkern erstmal eine höfliche Ermahnung hinter den Scheibenwischer zu stecken, doch bitte nicht weiterhin im Schutzgebiet zu parken. War direkt überrascht, daß die auch freundlich können. Hab's dann auch nicht weiter ausgereizt und mir einen anderen Parkplatz gesucht.

Zitat
Am Beginn der Straße stand ein Schild: Einfahrt verboten (das runde mit dem roten Rand) und darunter Stand: Land- und Forstwirtschftlicher Verkehr frei. Ich bin die Straße etwa 250m runter gefahren und habe dann rechts in der Einfahrt in eine Wiese geparkt, wo ich niemanden behindert habe.
Ziat ende
Es ist völlig egal ob Behinderung oder nicht.
Auf das Risiko 250 m dort hineingefahren.
Ob 15 €, Anzeige oder sonst was.
Und wenn's - was sicher nicht der Fall ist - 1 Monat Fahrverbot wäre auch gut.
Wenn gar nicht's kommt auch gut.

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht


Da würde ich vorsichtig sein, DIE haben nämlich durchaus eingeschränkte Polizeibefugnisse (als sogenannte Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft - zumindest die Forstaufsicht

Nach Landesgesetzten, das ist nicht in jedem Bundesland so. In NRW holen die Jungs meist gleich die Polizei dazu. Und Anzeige erstatten kann eh jeder, egal ob Hilfssheriff oder nicht.

Und irgendso ein Vogel der mich von meinem eigenen Grund und Boden vertreiben will ... lachhaft. 🙄

Zudem geht es hier nicht um ein Forstgesetz sondern schlicht darum dass der TE in eine Straße verbotswidrig eingefahren ist. Ordnungswidrigkeit nach StVO. Bußgelder siehe Bußgeldkatalog.

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