Verbot von vorderen Kennzeichenhaltern?

Auch wenn es mich nicht selber betrifft (benutze keine Kennzeichenhalter) bin ich gerade über die Thematik gestolpert, dass u.a. BMW die Montage der vorderen Kennzeichenhalter aus versicherungstechnischen Gründen ablehnt und bezieht sich hierbei auf die Zulassungsvorschrift "74/483 EWG"

Zitat:

Auszug BMW:
Auswirkung: Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.

Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: "Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen".

Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler.

Betroffene Fahrzeuge: Alle Modelle.

Vorgehensweise: Kein Verbau separater Kennzeichenunterlagen am vorderen Stoßfänger.

Wenn ich diese EWG-Verordnung richtig lese steht unter Punkt 2.7.5 "folgende Vorsprünge sind

nicht

zu berücksichtigen...

Anbauten an den Stoßstangen

..."

Dazu würde ich die Kennzeichenhalter zählen, oder?

War da ein übereifriger Paragraphenreiter bei BMW am Werk?

Gruß Martin

Beste Antwort im Thema

Kennzeichen darf man nicht knicken 😁

40 weitere Antworten
40 Antworten

Das alles könnte also erklären, warum seit 3 Wochen ein nigelnagelneuer 5er-BMW in unserem Dorf das vordere Nummernschild innen auf der Beifahrerseite hinter der Windschutzscheibe liegen hat ... er darf es lt. BMW ja nicht montieren 😁 😁 😁

Zitat:

jedoch kann es in dem Maße, wie die Form des Fz es erfordert, im Vergleich zur Senkrechten um einen Winkel von nicht mehr als 30° geneigt sein, wenn die die ZulassungsNr tragende Vorderseite nach oben gedreht ist,

Siehe Anhang? Dürfte die 30 Grad knapp verfehlt haben 😁😁😁

12144018-1475719116070595-1766311886-n

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 23. Oktober 2015 um 15:18:27 Uhr:



Zitat:

jedoch kann es in dem Maße, wie die Form des Fz es erfordert, im Vergleich zur Senkrechten um einen Winkel von nicht mehr als 30° geneigt sein, wenn die die ZulassungsNr tragende Vorderseite nach oben gedreht ist,

Siehe Anhang? Dürfte die 30 Grad knapp verfehlt haben 😁😁😁

Die Stelle, an der das Kennzeichen angebracht ist, ist durchaus als unüblich zu bezeichnen.

Selbstklebende Kennzeichen in einem ähnlichen Neigungswinkel fahren aber durchaus völlig legal hier rum. Ich sehe das häufiger mal bei den ersten Modellen des Mazda MX5, da pappen die Dinger (in wie gesagt ähnlichem Neigungswinkel) gerne mal auf der Motorhaube.

Klebekennzeichen sind sicher einiges, aber nicht legal.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Oktober 2015 um 16:25:13 Uhr:


Klebekennzeichen sind sicher einiges, aber inzwischen nicht mehr legal.

Hi @Tecci6N

ich habe das mal etwas ergänzt, da es nach einer älteren Regelung wohl doch mal möglich war, ist aber schon einige Jahre her. Eventuell gibt es da Bestandsschutz?

Die einzige (nicht legale) Möglichkeit, die mir gerade einfällt, wäre es, das vordere Kennzeichen im Kofferraum mitzuführen und zu behaupten, es wäre gerade abgefallen. Dazu sollte man aber zumindest die Möglichkeit vorgesehen haben, es überhaupt irgendwie befestigen zu können.

Gruß,
Frank

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 23. Oktober 2015 um 16:52:58 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Oktober 2015 um 16:25:13 Uhr:


Klebekennzeichen sind sicher einiges, aber inzwischen nicht mehr legal.
Hi @Tecci6N

ich habe das mal etwas ergänzt, da es nach einer älteren Regelung wohl doch mal möglich war, ist aber schon einige Jahre her. Eventuell gibt es da Bestandsschutz?

Ja, die Ergänzungen machen so Sinn. Aber Bestandsschutz gibt es da keinen. Ausnahmegenehmigungen übrigens auch nicht (mehr).

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Oktober 2015 um 16:25:13 Uhr:


Klebekennzeichen sind sicher einiges, aber nicht legal.

Auch für Jaguar E-Type?

Zahn

Für alle!

So ist es.

Vielen Dank.

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 23. Oktober 2015 um 16:52:58 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Oktober 2015 um 16:25:13 Uhr:


Klebekennzeichen sind sicher einiges, aber inzwischen nicht mehr legal.
Hi @Tecci6N

ich habe das mal etwas ergänzt, da es nach einer älteren Regelung wohl doch mal möglich war, ist aber schon einige Jahre her. Eventuell gibt es da Bestandsschutz?

Die einzige (nicht legale) Möglichkeit, die mir gerade einfällt, wäre es, das vordere Kennzeichen im Kofferraum mitzuführen und zu behaupten, es wäre gerade abgefallen. Dazu sollte man aber zumindest die Möglichkeit vorgesehen haben, es überhaupt irgendwie befestigen zu können.
Gruß,
Frank

Moin,

vielleicht Eletro-statisch, bei dem Kunststoffkram.

ordentlich reiben, und
hält doch

schönen Gruß

Zitat:

@testmal schrieb am 25. Oktober 2015 um 00:21:01 Uhr:


ordentlich reiben, und
hält doch
Das kann aber auch leicht ins Gegenteil umschlagen.
Elektrisch

Am besten schafft man die vorderen Kennzeichen ab.

Fußgängerschutz somit erreichbar
Die Optik wird nicht versaut
Bei ettlichen Fahrzeugen muss man nicht überlegen wie sie montiert werden können
Blitzen kann man auch von hinten 😉

mich wundert das noch keiner mit saugnäpfen von porsche kommt. ^^

https://www.youtube.com/watch?v=CguhdH-gXEU.

spass beiseite.

wie wäre es mit haltern die aus 2 kurzen teilen sind
solche hier?
http://www.gutschild.de/.../kennzeichen-halter-rahmenlos-01.jpg

Zitat:

@Himeno schrieb am 25. Oktober 2015 um 23:53:44 Uhr:


mich wundert das noch keiner mit saugnäpfen von porsche kommt. ^^

https://www.youtube.com/watch?v=CguhdH-gXEU.

spass beiseite.

wie wäre es mit haltern die aus 2 kurzen teilen sind
solche hier?
http://www.gutschild.de/out/pictures/master/product/1/kennzeichen-halter-rahmenlos-01.jpg

Moin,

leider kommt da nix 😕

Deine Antwort
Ähnliche Themen