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Verbandkasten - Verfalldatum

Hackfleisch hat ein Datum „zu verbrauchen bis xx xx xx“,
Joghurt hat ein Datum für die „Mindesthaltbarkeit“,
Medikamente haben ein Datum „verwendbar bis: xx xx xx“,
der Verbandkasten hat ein „Verfalldatum“.

Ich muss mit meinem Auto im Januar zur HU und habe festgestellt, dass der Verbandkasten das „Verfalldatum 2011-06“ trägt. Er ist fünf Jahre alt, originalverpackt und ungeöffnet.
Mir widerstrebt es, das Teil einfach wegzuwerfen, auch wenn es bei Aldi gerade ein Angebot für 5,99 Euro gibt.

Wer darf dieses Datum verlängern / ändern? Wer ist in der Lage festzustellen, ob der Inhalt noch gebrauchsfähig ist und der DIN entspricht?
Darf ein Apotheker das Datum nach Prüfung des Inhaltes ändern?

Was macht ihr mit alten Verbandkästen?

Gruß k2

Beste Antwort im Thema

Ich geh alle 5 Jahre zu Karneval als Mumie.

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Heute 20:15 auf ARTE , Kaufen für die Müllhalde , sehr empfehlenswert!

@AGENT1:
Dein Post ist zwar OT, aber diese Sendung sollten sich wirklich möglichst Viele ansehen!

FAQ: Erste-Hilfe-Kasten, Verbandkasten, Sanikasten - Verfalldatum

Nach §35h StVZO muss ein Verbandkasten in Pkws (auch als Pkw zugelassene Quads!), Lkws und Bussen (bei mehr als 22 Fahrgastplätzen sogar zwei) mitgeführt werden.
Zitat
Die Inhaltsteile eines Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164

1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
8 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
3 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
2 Verbandtücher, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
2 Mullbinden, DIN 61631-MB-6, 6 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
3 Mullbinden, DIN 61631-MB-8, 8 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre

Bei Motorrädern, Krankenfahrstühlen und LoF brauchen keine Verbandkästen mitgeführt werden (bei letzteren müssen jedoch ggf. die Vorschriften der Unfallversicherungsträger beachtet werden).

Wer ohne diesen Verbandkasten bzw. wenn er unvollständig oder beschädigt ist losfährt, riskiert nach B.Kat.-Nr. 206 ein Verwarngeld von 5€ (Busfahrer 15€) auf den Halter des Fahrzeuges kommen nach B.Kat.-Nr. 207 sogar 10€ (Busbesitzer 25€) zu.

Seit einiger Zeit werden diese Verbandkästen mit einem "Verfalldatum" versehen welches seinen Ursprung wohl im Medizinproduktgesetz haben dürfte. Allerdings ist dieses Gesetz für die StVZO völlig irrelevant, da im Gesetzestext nur auf die DIN-Norm 13164 verwiesen wird welche nur das Material (s.o.) sowie die Kriterien für den Kasten selbst vorschreibt. Auch die DIN-Normen der einzelnen Inhaltsteile schreiben kein Verfalldatum vor. In ihnen wird ferner nur die Menge, Größe und Verpackung festgelegt.
Desweiteren hatten Verbandkästen vor dem Jahre 1989 kein Verfalldatum und sind auch jetzt noch gültig, wenn sie entsprechend der DIN 13164 nachgerüstet wurden.

Es bleibt also festzuhalten:

Ein überschrittenes oder gar ein nicht vorhandenes Verfalldatum kann demzufolge kein Grund für eine Verwarnung sein, da hier jegliche Rechtsgrundlage fehlt.

einfachste lösung für das verfallsdatum: Photoshop😁

Zitat:

Original geschrieben von Smart-ok


[...] Bei Motorrädern, Krankenfahrstühlen und LoF brauchen keine Verbandkästen mitgeführt werden (bei letzteren müssen jedoch ggf. die Vorschriften der Unfallversicherungsträger beachtet werden). [...]

Ergänzend die Situation in Österreich - und was der deutsche Motorradfahrer beachten muss:

www.ybrfreun.de - Verbandkasten

Habe mir damals die Mühe gemacht die beiden DIN-Normen für die Verbandkästen zu vergleichen (DIN 13164 und DIN 13167). Ist als übersichtliche Tabelle auf der Seite zu finden.

Grüße, Martin

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