Verantwortung des TÜV-Prüfers
Hallo,
wie es jedem bekannt ist, liegt es jedem Sachverständigen in der Verantwortung und Verpflichtung, Fahrzeuge mit Mängeln beim TÜV nicht durchzuwinken. Es heißt, dass er berufliche Konsequenzen bekommt, falls ein Auto mit Mängeln, dem er zu Unrecht TÜV bescheinigt hat, einen Unfall baut.
Doch wird er stets automatisch zur Verantwortung herangezogen, wenn später ein Fahrzeug auf Grund von Mängeln einen Unfall baut? Gilt es wirklich als bewiesen, dass jenes Fahrzeug zum Zeitpunkt des TÜVs Mängel hatte?
Ich meine, dass es auf dieser Welt auch gewitzte Sparfüchse geben müssen, die bei sich im Vorfeld zwecks Erschleichen des TÜVs defekte Teile leihweise und nur vorübergehend ersetzen.
Ich habe z.B. nämlich einen Freund, der ein gleiches Auto fährt wie ich. Wenn ich will, kann ich mir die funktionstüchtigen Teile leihen und ersetzen, um mir den TÜV zu erschleichen. Dann würde ich die geliehenen Teile zurückgeben und erneut die defekten dranmachen. Und im Falle eines Unfalls würde ich den Prüfer beruflich kaputtmachen, nicht wahr?
Beste Antwort im Thema
Bist du krank im Hirn?
46 Antworten
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 13. März 2016 um 11:47:21 Uhr:
Zitat:
Der Opel mit den für meinen Geschmack hässlichen grünen Leuchten wurde letztens von der Polizei angehalten. Dabei wurde festgestellt, das die eben nicht TÜV-konform waren. Und das bei genau dem, bei dem angeblich ohne Abstriche geprüft wird.
[/quote@Knergy
Ich ,nehm mir mal das Recht raus ,und schliesse deine Bildungslücke ,der Omega ist nur mein Profilbild ! Wenn man natürlich hier was zum Besten geben will und sich profilieren möchte ,sollte man sich erst mal informieren !
Zitat:
@Knergy schrieb am 13. März 2016 um 11:38:56 Uhr:
Gewisse Dinge kann man mit etwas Augenmaß abschätzen, danach kommt es aber knüppeldick. Wie erkennt man, ob der Wagen eine Motorwäsche erhalten hat, weil er vielleicht leicht sifft? Und ausgeschlagene Fahrwerksteile erkennt man auf Rüttelbühnen nur, wenn sie wirklich am Ende sind. Erste Anzeichen, das etwas in nährerer Zukunft kaputt geht, findet man so nicht ......
Das meine ich, ein HU Prüfer, soll Mängel aufschreiben die tatsächlich da sind und nicht welche die da sein könnten oder noch kommen.
Wenn der Motor eine Motorwäsche bekommen hat und zum Zeitpunkt der Prüfung trocken ist, dann ist das so. Wenn das Gummilager noch Spielfrei ist, dann ist es i.O.. Ich finde es teilweise unmöglich wenn da ein Prüfer mit Gewalt solange rumhebelt bis er da ein Alterungsriss im Gummi erkennt um es als Mangel aufzuschreiben.🙄, obwohl die Funktion zum Zeitpunkt der Prüfung noch voll gegeben ist und wahrscheinlich auch noch bis zur nächsten HU😛
Da trennen sich in meinen Augen die guten von den übereifrigen Prüfern.
Da finde ich eine Prüfung die rund 1 Stunde geht und ~100 EUR kostet mehr als ausreichend, wie gesagt es geht nur um wirklich sicherheitsrelevante Bauteile, nicht um irgendwelche Zubehörklimbim, aber die Organisationen betreiben ordentlich Lobbyarbeit, wenn es nach ihnen gehen würde, würden die auch noch die Kofferraumbeleuchtung als möglich Mangel überprüfen wollen, könnte man ja bei einem Defekt in der Dunkelheit das Warndreieck nicht finden... Mit dem Thema Sicherheit lässt sich ja alles begründen.😁
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 13. März 2016 um 11:47:21 Uhr:
! Wenn man natürlich hier was zum Besten geben will und sich profilieren möchte ,sollte man sich erst mal informieren !
Ah ja...dann nur folgendes Zitat, damit auch die anderen Leser hier informiert sind und sich ein Bild machen können, in welchem Zusammenhang der Betrag von knergy steht und wer sich hier "profilieren" will...
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 2. März 2016 um 20:57:55 Uhr:
Heute mal ... Verkehrskontrolle ... Dort ,konnte ein fachkundiger ... Beamter feststellen, das die Rückleuchten lackiert sind !
So viel zum Thema, dein Kumpel prüft ohne Abstriche...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 13. März 2016 um 12:04:49 Uhr:
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 13. März 2016 um 11:47:21 Uhr:
! Wenn man natürlich hier was zum Besten geben will und sich profilieren möchte ,sollte man sich erst mal informieren !
Ah ja...dann nur folgendes Zitat, damit auch die anderen Leser hier informiert sind und sich ein Bild machen können, in welchem Zusammenhang der Betrag von knergy steht und wer sich hier "profilieren" will...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 13. März 2016 um 12:04:49 Uhr:
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 2. März 2016 um 20:57:55 Uhr:
Heute mal ... Verkehrskontrolle ... Dort ,konnte ein fachkundiger ... Beamter feststellen, das die Rückleuchten lackiert sind !
So viel zum Thema, dein Kumpel prüft ohne Abstriche...
Nochmals ,dieser bzw. der Opel hat nix mit der Verkehrskontrolle zu tun ! Und die lackierten Rückleuchten ,waren nur übergangsweise verbaut ,weil die anderen noch nicht geliefert werden / wurden !
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Tja, wenn der TÜV-Prüfer nur den ordnungsgemäßen Zustand zum Prüfzeitpunkt feststellen soll, kann man wohl kaum verlangen, das er später bei einem Unfall irgendwie mitschuldig sein soll.
Zitat:
@Knergy schrieb am 13. März 2016 um 11:38:56 Uhr:
.... Und ausgeschlagene Fahrwerksteile erkennt man auf Rüttelbühnen nur, wenn sie wirklich am Ende sind. Erste Anzeichen, das etwas in nährerer Zukunft kaputt geht, findet man so nicht ...
Entscheidend ist der Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung und nicht, ob in naher oder ferner Zukunft irgendwelche Mängel auftreten können.
In erster Linie obliegt es dem Fahrzeughalter das Fahrzeug in Verkehrs- u. Betriebssicheren zustand zu halten.
Rede ich denn hier Bantu? Was an dem einfachen Satz
Zitat:
@twindance schrieb am 13. März 2016 um 00:56:50 Uhr:
ICH MÖCHTE HERZLICH DARUM BITTEN, DEN MÜLL ANDERER THREADS NICHT AUCH HIER ABZULADEN 😉
war denn hier so unverständlich? Hier geht es nicht um das Angiften oder das Verteidigen irgendwelcher gelackten oder sonstgeartet verschönten Rückleuchten. Verstehendes Lesen war Lernziel der ersten Klasse in der Grundschule - zumindest abseits der Vogelhausbauer und Namenstänzer.
Beim nächsten Abdriften gibt´s die Eselsmütze.
Zitat:
@kiaora schrieb am 13. März 2016 um 12:55:07 Uhr:
Zitat:
@Knergy schrieb am 13. März 2016 um 11:38:56 Uhr:
.... Und ausgeschlagene Fahrwerksteile erkennt man auf Rüttelbühnen nur, wenn sie wirklich am Ende sind. Erste Anzeichen, das etwas in nährerer Zukunft kaputt geht, findet man so nicht ...Entscheidend ist der Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung und nicht, ob in naher oder ferner Zukunft irgendwelche Mängel auftreten können.
In erster Linie obliegt es dem Fahrzeughalter das Fahrzeug in Verkehrs- u. Betriebssicheren zustand zu halten.
Nein es ist im "Fließenden Verkehr" der Nutzer. Unabhängig ob der auch der Halter ist.
Zitat:
@fluchti24 schrieb am 13. März 2016 um 19:07:51 Uhr:
Zitat:
@kiaora schrieb am 13. März 2016 um 12:55:07 Uhr:
Entscheidend ist der Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung und nicht, ob in naher oder ferner Zukunft irgendwelche Mängel auftreten können.
In erster Linie obliegt es dem Fahrzeughalter das Fahrzeug in Verkehrs- u. Betriebssicheren zustand zu halten.Nein es ist im "Fließenden Verkehr" der Nutzer. Unabhängig ob der auch der Halter ist.
Ja hast recht - zahlst ein Bier😁
Vielleicht zur Info:
Ein TÜV-Prüfer bekommt Probleme, wenn nach 2 Monaten nach der Prüfung ein Fahrzeug von der Polizei aus dem Verkehr herausgefischt wird und dort beispielsweise erhebliche Durchrostungen bei einer Nachkontrolle festgestellt werden.
Für alle anderen Dinge gibt es unangekündigte Nachkontrollen, die das Fahrzeug abfangen, bevor es den Hof vom TÜV verlässt.
Zitat:
@carbonmtb schrieb am 12. März 2016 um 13:58:39 Uhr:
Klassisches Beispiel:
Während der Sommerzeit hat man verschließene Sommerräder drauf. Um durch den Tüv zu kömmen, tauscht man solche vorübergehend durch Winterräder mit gutem Profil aus.
Volkommen egal.
Du kannst auch die Räder bei deinem Nachbarn ausleihen und damit zur HU fahren, du könntest dir sogar dessen Bremsbeläge leihweise ins Auto schrauben wenn Du möchtest.
Wenn zum Zeitpunkt der Vorstellung alles i.O. ist bekommst Du deine Plakette.
Wenn Du anschließend andere Reifen montierst oder sonstwas am AUto veränderst ist das zu 100% in deiner Verantwortung.
Ein Prüfer begutachtet das Fahrzeug so, wie es ihm vorgestellt wird.
Was Du am Wochenende darauf am Hinterhof damit anstellst interessiert ihn nicht.
Zitat:
@Knergy schrieb am 13. März 2016 um 11:38:56 Uhr:
Gewisse Dinge kann man mit etwas Augenmaß abschätzen, danach kommt es aber knüppeldick. Wie erkennt man, ob der Wagen eine Motorwäsche erhalten hat, weil er vielleicht leicht sifft?
Den Prüfer interessiert auch gar nicht, ob der Wagen eine Motorwäsche erhalten hat oder nicht, solange er zum Zeitpunkt der Prüfung öldicht ist.
Das ist wie bei der Führerscheinprüfung: Entscheidend ist dein Verhalten und deine Regelkenntnis während dieser.
Ob Du die Vorfahrtsregeln vielleicht 6 Wochen später wieder vergessen hat interessiert nicht.
Zitat:
@querys schrieb am 14. März 2016 um 09:08:51 Uhr:
Vielleicht zur Info:
Ein TÜV-Prüfer bekommt Probleme, wenn nach 2 Monaten nach der Prüfung ein Fahrzeug von der Polizei aus dem Verkehr herausgefischt wird und dort beispielsweise erhebliche Durchrostungen bei einer Nachkontrolle festgestellt werden.Für alle anderen Dinge gibt es unangekündigte Nachkontrollen, die das Fahrzeug abfangen, bevor es den Hof vom TÜV verlässt.
Dem TE ging es aber um getauschte Teile, nicht um Durchrostungen. Die lassen sich ja schwerlich tauschen 😉
Naja der Extremfall wäre, dass man die FIN und die Kennzeichen tauscht. Ist aber entsprechend mit Schweißarbeiten verbunden (mal mit mehr oder weniger Aufwand).
Dann könnte man sogar Durchrostungen mit dem Nachbarn tauschen.