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Verantwortung des TÜV-Prüfers

Themenstarteram 12. März 2016 um 12:28

Hallo,

wie es jedem bekannt ist, liegt es jedem Sachverständigen in der Verantwortung und Verpflichtung, Fahrzeuge mit Mängeln beim TÜV nicht durchzuwinken. Es heißt, dass er berufliche Konsequenzen bekommt, falls ein Auto mit Mängeln, dem er zu Unrecht TÜV bescheinigt hat, einen Unfall baut.

Doch wird er stets automatisch zur Verantwortung herangezogen, wenn später ein Fahrzeug auf Grund von Mängeln einen Unfall baut? Gilt es wirklich als bewiesen, dass jenes Fahrzeug zum Zeitpunkt des TÜVs Mängel hatte?

Ich meine, dass es auf dieser Welt auch gewitzte Sparfüchse geben müssen, die bei sich im Vorfeld zwecks Erschleichen des TÜVs defekte Teile leihweise und nur vorübergehend ersetzen.

Ich habe z.B. nämlich einen Freund, der ein gleiches Auto fährt wie ich. Wenn ich will, kann ich mir die funktionstüchtigen Teile leihen und ersetzen, um mir den TÜV zu erschleichen. Dann würde ich die geliehenen Teile zurückgeben und erneut die defekten dranmachen. Und im Falle eines Unfalls würde ich den Prüfer beruflich kaputtmachen, nicht wahr?

Beste Antwort im Thema

Bist du krank im Hirn?

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Themenstarteram 14. März 2016 um 11:53

Zitat:

@fluchti24 schrieb am 13. März 2016 um 22:06:00 Uhr:

Aber erst hach bestandener Hu und Rückbau sämtlicher geliehener Teile. :D

Vorteilhaft wäre ein gleiches Fahrzeug mit selber Farbe etc. (Dublette) als Zweitwagen zu besitzen. Da bräuchte man nicht einen "guten" Kumpel zu haben und dabei wird sich das Problem leichter und schneller lösen.

Noch viel schneller, falls der Prüfer nach Kennzeichentausch die FIN (u.a. in der Nachuntersuchung) nicht überprüft. Und nicht nur zwecks TÜV vorteilhaft, sondern auch im unverschuldeten Schadensfall, um es dabei beweisen zu können, dass man das Fahrzeug tatsächlich repariert hat.:D

Spätestens mit diesem Beitrag erweckt der TE höchstpersönlich den Verdacht, dass es sich hier um einen absoluten "Mir-ist-langweilig"-Thread handelt. Das Forum ist hierfür allerdings nicht die Spielwiese.

-geschlossen-

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