Veraltete StVO ????
Ich lese hier oft, das die Regeln nach denen wir uns alle im Straßenverkehr bewegen sollten, auch StVO genannt, hoffnungslos veraltet, somit nicht mehr zeitgemäß sind.
Wie seht Ihr das ?
Welche Regeln würdet Ihr ändern ?
Welche Regeln würdet ihr streichen ?
Welche Regeln würdet Ihr hinzufügen ?
Sonstige Anregungen ?
Beste Antwort im Thema
Für eine Freigabe des Rechtsüberholens könnte ich mich auch erwärmen, allerdings nur in Verbindung mit einem allgemeinen Tempolimit, da ansonsten die Gefahrenerhöhung nicht akzeptabel ist.
534 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Nein, weiß ich nicht. Du schreibst, dass du oder irgendwer auf der rechten Spur §1 anwenden soll, damit der Auffahrende sich um nichts kümmern muss. In dem Falle hat, wenn überhaupt, nur der Auffahrende §1 zu beachten und sonst niemand.Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Dreh bitte den Spiess nicht wieder um, du weisst genau, was ich damit zum Ausdruck bringen wollte!
mfg trixi1262
Schon wieder ein Irrtum.
Nirgends wurde geschrieben, dass sich der Auffahrende um nichts kümmern muß.
Es ist nur viel angenehmer auf die AB aufzufahren, wenn doch nach
Maßgabe der Verkehrssituationdies von Anderen VT erleichtert wird.
Sobald das Fahrzeug rollt bitte Hirn aktivierenNicht den Egoismus
Wenn du meinst...
Wahrscheinlich seit ihr auch die, die dann am Steuer verwirrt gucken, wenn man keinen Platz macht. 😁
Wie die Frau auf dem Rad, unbeleuchtet auf dem Fußweg unterwegs und dann jamern, wenn man sie nicht am Zebrastreifen fahren läßt😁
Es ist zum Thema Auffahren nun alles gesagt, es wird sich leider niemals bessern. Es gibt immer wieder die Spurwechsler und damit gefährlich Situationen. Egal ob durch die Manöver selber oder weil es der Auffahrende erwartet.
Ich gehe jetzt lieber für morgen einkaufen, mal sehen, wieviele Flachzangen man wieder trifft.😰
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Wenn du meinst...Wahrscheinlich seit ihr auch die, die dann am Steuer verwirrt gucken, wenn man keinen Platz macht. 😁
Wie die Frau auf dem Rad, unbeleuchtet auf dem Fußweg unterwegs und dann jamern, wenn man sie nicht am Zebrastreifen fahren läßt😁
Es ist zum Thema Auffahren nun alles gesagt, es wird sich leider niemals bessern. Es gibt immer wieder die Spurwechsler und damit gefährlich Situationen. Egal ob durch die Manöver selber oder weil es der Auffahrende erwartet.
Ich gehe jetzt lieber für morgen einkaufen, mal sehen, wieviele Flachzangen man wieder trifft.😰
Sagen wir es mal so !
Du siehst mindestens
Einen seltsamen VTund zwar im Rückspiegel !😉
mfg trixi1262
Liebe Leute,
das Thema wurde doch im Thema "Fehlverhalten ????" hier schon lang und breit durchgekaut, muss nun in diesem Thema "Veraltete STVO ????" das ganze von Adam und Eva an nochmal neu aufgegriffen werden?
LG, wbf325i
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Nirgends wurde geschrieben, dass sich der Auffahrende um nichts kümmern muß.
Es ist nur viel angenehmer auf die AB aufzufahren, wenn doch nach Maßgabe der Verkehrssituation dies von Anderen VT erleichtert wird.
Sobald das Fahrzeug rollt bitte Hirn aktivieren Nicht den Egoismus
Ich gebe es auf. Macht die Spur frei, ich mache es nicht.
Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Sagen wir es mal so !
Du siehst mindestens Einen seltsamen VT und zwar im Rückspiegel !😉
mfg trixi1262
Nein, ich habe ganz selten mal Drängler hinter mir und nicht jeden Tag 😛
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Nein, ich habe ganz selten mal Drängler hinter mir und nicht jeden Tag 😛Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Sagen wir es mal so !
Du siehst mindestens Einen seltsamen VT und zwar im Rückspiegel !😉
mfg trixi1262
Man nehme eine LEGO-Kasten !
Der Ein oder andere User baut ein Gebilde zusammen, dann kommst du,nimmst Dieses auseinander
und baust es nach deinem Belieben wieder zusammen !!!😕
So funktionieren Deine Beiträge
mfg trixi1262
Oder anders gesagt, es war ein Kunstwerk im Sinne und du machst was Abstraktes draus !😕
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Der § 1 gilt hier überhaupt nicht sondern der § der besagt, daß der durchgehende Verkehr Vorrang hat. Wer trotzdem meint sich darum nicht zu kümmern wird spätestens beim Unfall sein blaues Wunder erleben.Wenn ich aber z.b. sehe das ein 40 Tonner versucht aufzufahren mache ich, wenn möglich, Platz. Aber nur wenn es möglich ist.
Natürlich gilt §1 auch in diesem Fall ... weil der grundsätzlich immer und überall im Straßenverkehr für jeden Verkehrsteilnehmer gilt, völlig unabhängig von der Situation. Deshalb ist es §1 und nicht §21 ... die Reihenfolge legt hier auch eine Gewichtung fest. Und Gerichte urteilen ebenfalls danach.
Für Sonderfälle gibt es dann die ergänzenden §§ ... z.B. Vorfahrts- und Vorrangregelungen.
Aber auch bei klarer Vorfahrtslage darf man niemals auf seiner Vorfahrt bestehen (die StVO besagt hier, daß Vorfahrt unabhängig von der Beschilderung im Einzelfall immer zu klären ist) ... denn das wäre wiederum ein Verstoß gegen §1.
Was das Auffahren angeht: der fließende Verkehr hat natürlich Vorrang. Der Anstand hingegen gebietet es, dem Auffahrenden das Leben so leicht wie möglich zu machen. Und §1 gilt in der Form auch hier, daß man z.B. neben dem Beschleunigungsstreifen nicht 'mal eben schnell beschleunigt, um den Auffahrenden partout hinter sich zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Man nehme eine LEGO-Kasten !Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Nein, ich habe ganz selten mal Drängler hinter mir und nicht jeden Tag 😛
Der Ein oder andere User baut ein Gebilde zusammen, dann kommst du,nimmst Dieses auseinander
und baust es nach deinem Belieben wieder zusammen !!!😕
So funktionieren Deine Beiträge
mfg trixi1262Oder anders gesagt, es war ein Kunstwerk im Sinne und du machst was Abstraktes draus !😕
Oder anders gefragt:
" Ist das noch Kunst, oder kann es entsorgt werden?" 😁
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Oder anders gefragt:Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Man nehme eine LEGO-Kasten !
Der Ein oder andere User baut ein Gebilde zusammen, dann kommst du,nimmst Dieses auseinander
und baust es nach deinem Belieben wieder zusammen !!!😕
So funktionieren Deine Beiträge
mfg trixi1262Oder anders gesagt, es war ein Kunstwerk im Sinne und du machst was Abstraktes draus !😕
" Ist das noch Kunst, oder kann es entsorgt werden?" 😁
Nun stellt sich die Frage, was sollte entsorgt werden, die Kunst, oder das Abstrakte ???🙂🙂🙂
mfg trixi1262
Ich rufe offiziell dazu auf, sich auf den Grundgedanken des Threads zu konzentrieren. Ich möchte gleichzeitig ebenso offiziell verkünden, dass bei weiterem Bedienen von "Nebenkriegsschauplätzen" wie Tempolimits, Auffahrsituationen oder sonstigen egomanischen Eigenheiten Sanktionen drohen! Ehe dann später gejammert wird. Der Thread ist an einem Punkt angelangt, an dem rigoroses Eingreifen erforderlich scheint
Danke, twindance !
Hoffentlich kommt das auch bei Allen Usern an !🙂
mfg trixi1262 und guten Rutsch ins 2012
Zitat:
Original geschrieben von JeanLuc69
Natürlich gilt §1 auch in diesem Fall ... weil der grundsätzlich immer und überall im Straßenverkehr für jeden Verkehrsteilnehmer gilt, völlig unabhängig von der Situation. Deshalb ist es §1 und nicht §21 ... die Reihenfolge legt hier auch eine Gewichtung fest. Und Gerichte urteilen ebenfalls danach.Für Sonderfälle gibt es dann die ergänzenden §§ ... z.B. Vorfahrts- und Vorrangregelungen.
Aber auch bei klarer Vorfahrtslage darf man niemals auf seiner Vorfahrt bestehen (die StVO besagt hier, daß Vorfahrt unabhängig von der Beschilderung im Einzelfall immer zu klären ist) ... denn das wäre wiederum ein Verstoß gegen §1.
Was das Auffahren angeht: der fließende Verkehr hat natürlich Vorrang. Der Anstand hingegen gebietet es, dem Auffahrenden das Leben so leicht wie möglich zu machen. Und §1 gilt in der Form auch hier, daß man z.B. neben dem Beschleunigungsstreifen nicht 'mal eben schnell beschleunigt, um den Auffahrenden partout hinter sich zu lassen.
Komisch, dass §1 immer nur für einen selber gelten soll.
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Ich rufe offiziell dazu auf, sich auf den Grundgedanken des Threads zu konzentrieren.
Es ist doch alles gesagt worden:
Änderungen:
Rechtsfahrgebot aufheben und dafür auch rechts überholen zulassen
Härte Strafen für Radfahrer
Anhängertempo auf 140 erhöhen, dafür die 100 km/h Regellung streichen
Alle paar Jahre eine Praxis und Theorieprüfung
MPU abschaffen
Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Danke, twindance !
Hoffentlich kommt das auch bei Allen Usern an !🙂
mfg trixi1262 und guten Rutsch ins 2012
Vielen Dank, auch allen MT-Usern einen guten Rutsch!
Hartz4Fahrer - Du lebst gerade gefährlich - nimm diese letzte Warnung als gutgemeinten Rat😉
Der §1 der STVO, ob nun veraltet oder nicht , gilt für Alle Verkehrsteilnehmer
und nicht für einzelne Personen !
mfg trixi1262