Velomobile im Straßenverkehr -> rechtliche Situation?!
Mich würde mal interessieren wie Velomobile (diese Seifenkistenartigen Vehikel) im Straßenverkehr rechtlich eigentlich behandelt werden!? Wie Fahrräder? Wo genau müssen bzw. dürfen die eigentlich fahren?
Auf unserem Weg zur Arbeit in die Fahrradhauptstadt Münster treibt schon seit Jahren ein Velomobilfahrer, der aus dem Umland seine 20 Kilometer zur Arbeit zurücklegt sein Unwesen, weil dieser leider eine absolut rücksichtslose, egoistische und unkooperative Fahrweise an den Tag legt 🙁.
Heute morgen ergab sich wieder die Situation, dass sich vor einer roten Ampel wartende Autos angesammelt hatten. Bei Grünlicht zog der Velomobilfahrer frech und rücksichtslos rechts an den Fahrzeugen vorbei. Keine Ahnung wie die Übersetzung dieser Gefährte ausgelegt ist. Jedenfalls ist der vom Stand weg superschnell in Fahrt, schneller als eine loszuckelnde Autokolonne allemal.
Ebenso hier im Stadtgebiet in Münster. Mal fährt der Experte auf der Straße (45 km/h schafft er schon, von daher bei dichtem Verkehr eigentlich kein Problem). Man trifft ihn aber durchaus auch auf dem Radweg an. Geht so was überhaupt von Rechts wegen? Ich meine sowohl als auch? Darf man als Velomobilfahrer tatsächlich frei wählen wo man fährt?! Kann ich nicht glauben... vor allem nicht bei dem Tempo... 😕.
Das gleiche gilt für die Versicherungssituation im Schadenfall. Ein Pedelec trägt doch auch ein Versicherungskennzeichen. Der besagte Velomobilfahrer fährt jedenfalls ohne Kennzeichen. Oder ist ein Kennzeichen nicht zwingend erforderlich sondern nur die Versicherungspolice? Bei seiner Harakiri-Fahrweise möchte ich im Schadenfall lieber nicht wissen wie das dann laufen wird, falls das Ding nicht versichert sein sollte... - rechts eine anfahrende PKW-Kolonne überholen ist ganz einfach grob fahrlässig und rücksichtslos. Aus meiner Sicht ist das vollkommen egoistisch und der Situation völlig unangepasst. Man sieht den auch extrem schlecht (vor allem jetzt Morgens früh bei Dunkelheit) weil das Ding ja auch ziemlich flach gebaut ist... gerade die heutigen hoch bauenden Fahrzeuge mit kleinen Heckscheiben erhöhen das Risiko so einen Spezi der sich seine Verkehrsregeln selbst macht, mal zu übersehen enorm...
Wie seht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Das kann doch nicht sein! Dass so einer in einer billigen Seifenkiste im Verkehr schneller voran kommt als ich mit meiner Tonne Stahl! Fahrrad-Steuern! Helmpflicht! Kennzeichenpflicht! Hauptsache Radfahrer kaputtregulieren!
204 Antworten
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 22. November 2021 um 11:25:47 Uhr:
Fährt ja keiner mit Absicht unter einen LKW,und kein LKW Fahrer überfährt absichtlich einen Radfahrer.
Manchmal ist es aber wirklich dümmstes Verhalten was zum Unfall führt,von allen Spezies.Mir kommen auch oft genug Radfahrer mit Kopfhörern,Handy in der Hand,freihändig fahrend entgegen.
Genauso wie PKW`s die genau vor meiner Nase die Tür aufreißen oder direkt vor mir aus der Parklücke sausen etc.Für Fehlverhalten ist nur einer verantwortlich,und das ist nicht die Verkehrsführung.
Richtig, ich denke auch, es ist keine Absicht - von beiden Seiten.
Es ist aber einfach schade, das der LKW-Fahrer immer die Arschkarte bekommt.
Ich versuche in jeder Art unverletzt durch den Verkehr zu kommen, egal mit was ich unterwegs bin. Das erfordert aber ganz einfach meine Aufmerksamkeit. Natürlich bin ich im PKW einigermaßen geschützt. Aber eben auf dem Rad bzw zu Fuß nicht. Ich kann nicht einfach blind über die Kreuzung brettern, trotz das ich grün habe. Mit dem PKW ist es vllt ein Blechschaden. Mit Rad oder zu Fuß spiele ich danach eventl. ein paar Etagen höher Harfe.
Gruß Jörg.
Warum klappt das eigentlich in den Niederlander weitaus besser. Dort herrscht unter Fahrradfahrern fast schon Anarchie, trotzdem regt sich kaum ein Autofahrer auf. Außen den Deutschen vielleicht.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 22. November 2021 um 11:51:27 Uhr:
Warum klappt das eigentlich in den Niederlander weitaus besser. Dort herrscht unter Fahrradfahrern fast schon Anarchie, trotzdem regt sich kaum ein Autofahrer auf. Außen den Deutschen vielleicht.
Ich fürchte, das stimmt so nicht. Ich kenne genug Niederländer, die die "Fietsen-Anarchisten" am liebsten erschlagen würden und ihre Drahtesel in der Nordsee versenken.
Was habe ich heute beim lesen des Threads gelernt: "Meine" Fehler sind keine Verstöße, an Regeln muss sich nur der andere halten und wenn der was falsch macht darf es ruhig teuer werden.
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Ich habe die Radfahrer lieber vor mir wo ich sie sehe, als hinter mir im toten Winkel. Ich halte immer genug Abstand, die Radfahrer so gut wie nie.
Wie hier schon erwähnt wurde: die "erhöhte Gehwegbenutzungsgebühr" war auch vor den jetzigen 55,- Euro nicht niedrig. Weil Fahrräder eben nüscht auf dem Gehweg, sondern auf der Fahrbahn zu suchen haben.
Ich gehe davon aus, dass man in Zukunft bei Gehwegen, die dafür viel zu schmal sind oder wo es Radwege oder breite Straßen gibt, mehr Verwarngelder verteilen wird. Und noch mehr bei Geisterradlern, denn die können echt gefährlich werden (1x Radler mit 20km/h in richtiger Richtung plus 1x Radler mit 20km/h aus falscher Richtung = 40km/h Kollisionsgeschwindigkeit = 2 Schwerverletzte).
Ich finde es falsch, bei einem durch Faulheit oder Vorsatz generierten Fehlverhalten im Straßenverkehr die Regeln grundsätzlich in Frage zu stellen, statt das eigene Verhalten zu reflektieren. Wer mit Absicht die Regeln verbiegt, damit es einem passt, muss damit rechnen, dass er/sie auf andere trifft, die die Regeln ebenfalls speziell interpretieren. Wobei das "Treffen" auch wortwörtlich passieren kann. Aua.
Zitat:
@Hueh-Brid schrieb am 23. November 2021 um 13:58:51 Uhr:
(...)
Ich finde es falsch, bei einem durch Faulheit oder Vorsatz generierten Fehlverhalten im Straßenverkehr die Regeln grundsätzlich in Frage zu stellen, statt das eigene Verhalten zu reflektieren. Wer mit Absicht die Regeln verbiegt, damit es einem passt, muss damit rechnen, dass er/sie auf andere trifft, die die Regeln ebenfalls speziell interpretieren. (...)
Eben. Denn damit hebelst du den Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr vollständig aus. Weil eben keiner mehr darauf vertrauen darf, dass sich andere (ebenfalls) regelkonform benehmen. Nur: Dann kann man die Regeln auch gleich abschaffen.
Zitat:
@Hueh-Brid schrieb am 23. November 2021 um 13:58:51 Uhr:
...
Ich gehe davon aus, dass man in Zukunft bei Gehwegen, die dafür viel zu schmal sind oder wo es Radwege oder breite Straßen gibt, mehr Verwarngelder verteilen wird. Und noch mehr bei Geisterradlern, denn die können echt gefährlich werden (1x Radler mit 20km/h in richtiger Richtung plus 1x Radler mit 20km/h aus falscher Richtung = 40km/h Kollisionsgeschwindigkeit = 2 Schwerverletzte).
...
Wer soll die Verwarngelder verteilen? Die Überwachung der Fahrradwege bzw. Fusswege erfolgt doch nach dem Zufallsprinzip, wie schon seit Jahren.
ich persönlich habe noch NIE gesehen, dass ein Fahrradfahrer aufgrund Fehlverhaltens von der Polizei angehalten und verwarnt wurde. Da muss beim Überfahren der roten Ampel schon die Rennleitung daneben stehen, und selbst dann ist das Risiko gering.
Und das dürfte auch ein Grund sein, warum Fahrradfaher die Verkehrregeln anders auslegen, als ein Autofahrer. Und will ich mich noch nicht mal 100%ig ausschließen.
Gibt mittlerweile genug Städte, wo die O-Hüter mit E-Bikes unterwegs sind, teilweise sogar mit Partylicht und der passenden Musik dazu. Wird halt noch etwas dauern bis es wirkt, aber das Antidot ist auf dem Markt. 😉
Zitat:
@xis schrieb am 23. November 2021 um 17:35:03 Uhr:
Ist es ein Problem, denen davonzufahren? Einfach so, weil man es kann?
Ja, falls die dich irgendwann doch noch kriegen. Und mit Recht.
Zitat:
@Hueh-Brid schrieb am 23. November 2021 um 13:58:51 Uhr:
Wie hier schon erwähnt wurde: die "erhöhte Gehwegbenutzungsgebühr" war auch vor den jetzigen 55,- Euro nicht niedrig. Weil Fahrräder eben nüscht auf dem Gehweg, sondern auf der Fahrbahn zu suchen haben.
Wahrscheinlich werden die meisten Rennleiter bei nicht zu schmalem weg und nur knapp Schritttempo nicht reagiern oder eine kleine Verwarnung/Ermahnung aussprechen, was auch bei kurzen Stücken akzeptabel wäre.
Entscheidend ist schlicht das es keine Dauernutzung ist und wirklich mit absoluter Vorraussicht passiert. Wichtig ist somit das man die krassen Ausreißer auch mal "schmerzlich" trifft.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 22. November 2021 um 11:25:47 Uhr:
Naja,ganz so einfach ist es ja nicht.
Natürlich kann man keinen LKW übersehen,aber die Fälle die oft in den Medien auftauchen zeigen ein Unfallbild bei dem man selbst als Radfahrer in dem Augenblich nicht mehr reagieren kann weil die Situation unvermittelt kommt.
Fährt ja keiner mit Absicht unter einen LKW,und kein LKW Fahrer überfährt absichtlich einen Radfahrer.
Manchmal ist es aber wirklich dümmstes Verhalten was zum Unfall führt,von allen Spezies.
So z.B. auf den letzten Metern noch einen langsamen LKW/PKW überholen ... würde ich pauschal nichtmal machen wenn ich auf einem separatem Radweg/Spur unterwegs bin und eine Straße kreuze ... den da zählt für mich der Blickkontakt (bzw. die Sichteinschränkung) und das hohe Überraschungsmoment das dadurch auftreten kann.
Manch einer müsste mal öfters Versuchen nicht aus seienr Position heraus zu agieren sondern sich mal in die Perspektive und Schwierigkeiten des anderen hineinversetzen.