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Velomobile im Straßenverkehr -> rechtliche Situation?!

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 8:13

Mich würde mal interessieren wie Velomobile (diese Seifenkistenartigen Vehikel) im Straßenverkehr rechtlich eigentlich behandelt werden!? Wie Fahrräder? Wo genau müssen bzw. dürfen die eigentlich fahren?

Auf unserem Weg zur Arbeit in die Fahrradhauptstadt Münster treibt schon seit Jahren ein Velomobilfahrer, der aus dem Umland seine 20 Kilometer zur Arbeit zurücklegt sein Unwesen, weil dieser leider eine absolut rücksichtslose, egoistische und unkooperative Fahrweise an den Tag legt :(.

Heute morgen ergab sich wieder die Situation, dass sich vor einer roten Ampel wartende Autos angesammelt hatten. Bei Grünlicht zog der Velomobilfahrer frech und rücksichtslos rechts an den Fahrzeugen vorbei. Keine Ahnung wie die Übersetzung dieser Gefährte ausgelegt ist. Jedenfalls ist der vom Stand weg superschnell in Fahrt, schneller als eine loszuckelnde Autokolonne allemal.

Ebenso hier im Stadtgebiet in Münster. Mal fährt der Experte auf der Straße (45 km/h schafft er schon, von daher bei dichtem Verkehr eigentlich kein Problem). Man trifft ihn aber durchaus auch auf dem Radweg an. Geht so was überhaupt von Rechts wegen? Ich meine sowohl als auch? Darf man als Velomobilfahrer tatsächlich frei wählen wo man fährt?! Kann ich nicht glauben... vor allem nicht bei dem Tempo... :confused:.

Das gleiche gilt für die Versicherungssituation im Schadenfall. Ein Pedelec trägt doch auch ein Versicherungskennzeichen. Der besagte Velomobilfahrer fährt jedenfalls ohne Kennzeichen. Oder ist ein Kennzeichen nicht zwingend erforderlich sondern nur die Versicherungspolice? Bei seiner Harakiri-Fahrweise möchte ich im Schadenfall lieber nicht wissen wie das dann laufen wird, falls das Ding nicht versichert sein sollte... - rechts eine anfahrende PKW-Kolonne überholen ist ganz einfach grob fahrlässig und rücksichtslos. Aus meiner Sicht ist das vollkommen egoistisch und der Situation völlig unangepasst. Man sieht den auch extrem schlecht (vor allem jetzt Morgens früh bei Dunkelheit) weil das Ding ja auch ziemlich flach gebaut ist... gerade die heutigen hoch bauenden Fahrzeuge mit kleinen Heckscheiben erhöhen das Risiko so einen Spezi der sich seine Verkehrsregeln selbst macht, mal zu übersehen enorm...

Wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema

Das kann doch nicht sein! Dass so einer in einer billigen Seifenkiste im Verkehr schneller voran kommt als ich mit meiner Tonne Stahl! Fahrrad-Steuern! Helmpflicht! Kennzeichenpflicht! Hauptsache Radfahrer kaputtregulieren!

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Zitat:

@Astradruide schrieb am 23. November 2021 um 17:51:43 Uhr:

Manch einer müsste mal öfters Versuchen nicht aus seienr Position heraus zu agieren sondern sich mal in die Perspektive und Schwierigkeiten des anderen hineinversetzen.

Das wird kaum je funktionieren, ohne auf dem Fahrersitz bspw. eines Fahrschul-Lkw Platz genommen und eine Kurvenfahrt unter Aufsicht eines dafür berechtigten Fahrlehrers durchgeführt zu haben, wenn es darum geht, anderen am Straßenverkehr teilnehmenden Personen die Sicht eines Lkw-Fahrers, einer Lkw-Fahrerin, zu vermitteln.

Man braucht sich nur an die Zeit zurückerinnern, wo darüber diskutiert worden ist, warum so manche Haltlinie einer Fahrspur an Kreuzungen neben den Haltelinien einer benachbarten Fahrspur zurückgesetzt ist. Auch da konnten sich offenbar nur wenige vorstellen, daß es dem größeren Lenkradius bspw. eines Lkw mit Sattelauflieger geschuldet ist.

Normalerweise hilft es in den meisten Fällen, Sichtkontakt zu suchen, ob direkt oder über die Spiegel. Wenn der mich angesehen hat kann ich auch davon ausgehen, dass ich wirklich wahrgenommen wurde.

Ein LKW hat nunmal ohne Ende tote Winkel, aber allen Assis zum Trotz wird es sich nie ganz vermeiden lassen. So verhalte ich mich übrigens auch, wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin; es nützt mir nichts, wenn auf meinem Grabstein 'er hatte Vorfahrt' steht.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 23. November 2021 um 17:36:14 Uhr:

Zitat:

@xis schrieb am 23. November 2021 um 17:35:03 Uhr:

Ist es ein Problem, denen davonzufahren? Einfach so, weil man es kann?

Ja, falls die dich irgendwann doch noch kriegen. Und mit Recht.

Ich bezweifle das, es sei denn, die fahren S-Pedelecs. Mit dem Rennrad fährt man Kreise selbst um getunte Normal-Pedelecs. Bei geringfügig schlechter Laune fahre ich auch 55-56 km/h in der Ebene - natürlich nicht lange. Bin ja kein Profi. Da müssen die Polizisten wohl trotzdem kleinere Brötchen backen...

Zitat:

@xis schrieb am 23. November 2021 um 20:23:47 Uhr:

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 23. November 2021 um 17:36:14 Uhr:

 

Ja, falls die dich irgendwann doch noch kriegen. Und mit Recht.

Ich bezweifle das, es sei denn, die fahren S-Pedelecs. Mit dem Rennrad fährt man Kreise selbst um getunte Normal-Pedelecs. Bei geringfügig schlechter Laune fahre ich auch 55-56 km/h in der Ebene - natürlich nicht lange. Bin ja kein Profi. Da müssen die Polizisten wohl kleinere Brötchen backen...

Irgendwie habe ich bei dir das Gefühl, du willst unbedingt provozieren. Oder dich und irgendwie alle Radler als solche um Kopf und Kragen schreiben :D :D

Ich fahre völlig normal, halte mich an die Regeln, bin sehr gut sichtbar und beleuchtet (Licht ist Hobby von mir), fahre respektvoll, mache Älteren Platz, nehme mich für jeden, der hilflos ist, zurück.

Aber ich lasse mich nicht gerne verarschen und mag es auch nicht, wenn jemand meint, seine Position ausnutzen zu wollen. Natürlich würde ich halten, für ein Kind, einen Erwachsenen, einen Bettler, einen König oder einen Polizisten, wenn er mich freundlich bittet. Wenn einer blöd kommt, kann ich NOCH blöder - und zwar ziemlich übel. Habe das in der Schule getan, beim Bund, in der Uni (hat einem Professor den Job gekostet), im Normalleben, im Berufsleben oder wenn es dumm käme, auch mit der Polizei.

Aktuell verletze ich mit dem Rad die Radwegpflicht auf einer Teilstrecke von ca. 3 km regelmäßig: zu rumpelig, zu eng an Fußgängern und zu viele Stopps, wo Autos einfach weiter dürfen. Da fahre ich eben mit denen - in deren Tempo übrigens - ca. 30-40 km/h fahren die verkehrsbedingt...

Fahrradpolizisten haben wir nicht. Würde es die geben, und sie verfolgen mich, weil ich nicht auf dem Radweg fahre, würde ich schon schauen, was sie so drauf haben....

Mit dem Auto würde ich SO nicht spielen.

Ich fahre übrigens auch mit dem ca. 8 km/h schnellen Rasentraktor inkl. Anhänger zur Tankstelle. Keinerlei Straßenzulassung. Ich fahre ca. 150 m Privatstraße (nicht eingefriedet), ca. 400 m öffentliche Straße, ca. 50 m Gehweg und von dort in die Tankstelle - und zurück. Aber selbst Polizisten hat es nicht interessiert, als ich mal zufällig dazu kam.... Hier lässt man die Kirche im Dorf. Obiger Radweg ist aber in der Kreisstadt.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 23. Nov. 2021 um 17:6:50 Uhr:

Gibt mittlerweile genug Städte, wo die O-Hüter mit E-Bikes unterwegs sind

Nochmal lesen und auch verstehen. Von Pedelecs war keine Rede.

am 24. November 2021 um 5:51

Entschuldige, wenn ich davon ausgehe, dass "E-Bike" statt Pedelec verwendet wird, wie "Präparieren" statt "vorbereiten" und "Boostern" statt "Auffrischung" usw.

Ich habe auf Youtube so Polizisten auf Pedelecs gesehen, die andere Radfahrer gejagt haben. War nicht sehr beeindruckend... ich glaube aber mich zu erinnern, dass deren Pedelecs bis 30 km/h gingen - natürlich ohne Kennzeichen usw.... Polizei darf das, die muss auch nichts versichern. Staat zahlt immer alles (oder auch nicht).

Wenn ich SICHER wäre, nichts "verbockt" zu haben, und die anfangen würden, mich zu "jagen", würde ich sie ein wenig foppen, wenn ich an dem Tag schlecht gelaunt wäre.

Für den Fall, dass der begriff "E-Bike" richtig verwendet wurde, hat ein Radfahrer da zumindest bezüglich Geschwindigkeit keine Aktien drin - auch ein bis zur Oberkante gedopter Armstrong nicht.

Ich habe nochmal eine Frage, weil ja vor ein paar Tagen hier das Umfahren von roten Ampeln angesprochen wurde.

Gab es nicht vor zwei oder drei Jahren eine Änderung, dass sich Radfahrer nach den Ampeln für den Fahrzeugverkehr zu richten haben und das auch dann wenn sie auf einem straßenbegleitenden Radweg fahren?

Ist für Radfahrer eine eigene Ampel vorgesehen, müssen sie sich daran halten.

Sich die jeweils grüne Ampel auszusuchen, ist dann nicht zulässig.

Ich habe im Fernsehen mal einen gesehen, der über eine rote Fußgängerampel fuhr und meinte er dürfe das, weil die Ampel nur für Fußgänger gilt. Das war halt so eine Drückampel an der so ein Fuß-Wander-Spazierweg eine Straße kreuzt. Da heißt rot doch erstmal prinzipiell "halt! Die Straße nicht überqueren"

Fußgängerampel bedeutet nur, dass der Radfahrer da absteigen und schieben muss, aber nicht dass die Ampel für andere VT als Fußgänger zu ignorieren ist.

@PHIRAOS : ich merke mir das so:

Die Ampeln gelten für die gleiche "bauliche Spur". Fahre ich auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg, der ebenerdig mit der Fahrbahn ist, dann gilt für mich die "Autofahrerampel".

Wenn mein Radweg ein Stück des Gehwegs ist, dann gilt für mich die Fußgänger/Radfahrer-Ampel.

So wie ich es verstanden habe, sollte es die "Kombinationsampeln", wo das Lichtzeichen aus einem Fahrrad, wo ein Fußgänger drüber steht, besteht, nicht mehr geben. Oder solche Ampeln sollen abgeschafft werden, um genau solche Fragen zu vermeiden.

Kann mich auch irren. Da um mich herum keiner auf rote Ampeln zu achten scheint, habe ich auch keine Vergleichsmöglichkeit ;-)

http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

Da steht:

straßenbegleitend:

Radwege sind u. a. nicht straßenbegleitend, wenn sie zu weit, in der Regeln 5 Meter und mehr, von der Hauptfahrbahn entfernt geführt werden. Ein deutliches Indiz dafür, dass der Radweg nicht die Straße begleitet, ist dass er an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte bekommt. Radwege, die weitab von einer parallelen Fahrbahn oder gar völlig unabhängig von Straßen verlaufen sind nicht straßenbegleitend.

Sind Radwege also Starssenbegleitend,was sicher für einen direkt neben der Fahrbahn verlaufenden Radweg gilt,unterliegt das auch den gleichen Vorfahrtsregeln wie die Fahrspur,somit ist auch die rote Ampel verbindlich.

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