Veci beim Händler, aber Brief fehlt
Hallo,
nach dem vielen Ärger mit dem VW bin ich ja wieder zu Opel gewechselt - nu fangen die an ebenfals an meinen Nerven so ganz leicht zu zupfen! :-)
Eigentlich meinte der Verkäufer bei meinem FOH, daß der Veci in der ersten Märzwoche kommen müßte. Nun haben sie ihn endlich diese Woche am Dienstag beim FOH vom Transporter geladen - und da steht er nun. Es ist noch kein Brief da! :-(
Die schaffenes tatsächlich ein ganzes Auto schneller zu bauen, als ein bedrucktes Stück DIN 5 Papier.
Habt ihr auch schon solche Erfahrungen gemacht, oder hab nur ich wieder mal das riesen Glück gepachtet.
Das blöde is nämlich, daß beim alten Auto im Februar die HU fällig wurde. Will also nicht mit abgelaufener HU ewig rumfahren.
Beste Antwort im Thema
Das ganze geht so :
Das OPEL-Werk liefert zum OPEL-Händler => OPEL-Händler bezahlt an OPEL-Werk.
Hat das Werk die Zahlung auf dem Konto, oder eine Bankbestätigung geht der Brief zum OPEL-Händler.
Durch die zahlreichen Insolvenzen von OPEL-Flachbetrieben ( manche nennen es natürliche Auslese ) in den letzten Jahren, sichert sich das Werk verstärkt ab.
Wenn DEIN Händler schnell das Geld überweist ist der Brief RUCKZUCK da.
mfg
Omega-OPA
23 Antworten
Zitat:
Wäre interessant zu wissen, wann der TÜV bei Dir fällig war.
liest du hier:
Zitat:
Der Astra hat am 30.12. keinen Tüv bekommen
🙂
also zum 31.12.2007
Zitat:
Nach Vorlage Deines Prüfberichtes mit Datum ist der Vorfall geklärt
du vergißt da das schwächste Glied: das ausführende Organ... das Ordnugnsamt macht ja kein Rundschreiben... Die Politessen, oder die Rennleitung haben fleißig weiter dran getickert..
Ps.: bezahlt hab ich natürlich nicht (müssen)
Zitat:
Original geschrieben von mavFG
liest du hier:Zitat:
Wäre interessant zu wissen, wann der TÜV bei Dir fällig war.
Zitat:
Original geschrieben von mavFG
🙂Zitat:
Der Astra hat am 30.12. keinen Tüv bekommen
also zum 31.12.2007
Ich verstehe das so, Du warst am 30.12 beim TÜV, das hat aber nichts mit der Fälligkeit zu tun. Diese steht entweder im Schein (wenn der vorherige Prüfer das einstempelt), auf alle Fälle geht das aus der Plakette hervor. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Du bei Fälligkeit Dezember im Januar schon so eine Latte Strafzettel sammelst. Rechtlich gibt es erst nach zweimonatiger Überziehung erste Ordnungsgelder.
siehe HierZitat:
dass Du bei Fälligkeit Dezember im Januar schon so eine Latte Strafzettel sammelst. Rechtlich gibt es erst nach zweimonatiger Überziehung erste Ordnungsgelder.
von Strafzetteln war auch keine Rede.. Ich hab ein Ticket dran gehabt, dass der Tüv abgelaufen ist. Mehr nicht..
Und glaub mir, ich weiß sehr wohl, wann der Tüv fällig war..🙂
Übrigens ist der Link nicht ganz korrekt.. Statt 6 Wochen, bekam ich nur 4 Wochen Zeit zur Mängelbeseitigung.
Im übrigen wird das zu sehr OT. Und dem TS helfen tut´s auch nicht wirklich..
Wenn man erst mehrere Monate nach Überschreiten ein Ticket bekommt, kann das aber auch daran liegen, dass man bisher nicht bei einer Kontrolle aufgefallen ist.
Ich würde darauf jedenfalls nicht vertrauen, sondern notfalls in die Tasche greifen und den TÜV nachholen. Es dient ja auch der Sicherheit.
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Hey, der TE wollte lediglich Klarheit, ob er evtl. ein Bußgeld o.ä. zahlen muss, falls sein Neuer nicht zeitnah zur Verfügung steht. Und laut geltenden Recht wird es erst nach zweimonatiger Überziehung heikel und geht ins Geld. Und da die Zulassung im März mehr als wahrscheinlich ist, würde ich keinen Cent mehr in den Alten stecken, es entsteht dadurch auch kein Risiko.
Wo steht das mit dem geltenden Recht ?
Uns hatte man früher eingebleut, dass man den TÜV keinesfalls überziehen darf. Wurde da was geändert ?
Habe gerade das hier gefunden:
Wie lange darf ich den TÜV überziehen?
Bei nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen:
* Zwei bis vier Monate : € 15,--
* Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
* Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Bei überzogenem TÜV unter zwei Monaten liegt es im Ermessen der Polizeibeamten, ein Bussgeld zu verhängen, darf das aber bereits am ersten Tag der Überschreitung.
Ich habe auch schon gehört, dass man von der Polizei sozusagen eine Galgenfrist von wenigen Tagen bekommt, wo man die Gelegenheit hat, zum TÜV zu fahren.
Im Übrigen besteht auch die Gefahr, dass einen die Versicherung in Regress nimmt, wenn man mit abgelaufenem TÜV in einen Unfall verwickelt ist.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Im Übrigen besteht auch die Gefahr, dass einen die Versicherung in Regress nimmt, wenn man mit abgelaufenem TÜV in einen Unfall verwickelt ist.
Das mit der Polizei scheint wirklich nicht das Problem zu sein, wie ich hier herauslese. Probleme könnte es also nur im evtl. Schadensfall mit der Versicherung geben. Werde morgen mal beim FOH anrufen - entweder den Veci, oder nen Leihwagen, oder noch nen TÜV auf den Alten. Werde ihm mal diese 3 Optionen anbieten. Schließlich war ihm bei Kauf bekannt, daß beim Alten die HU im Februar abläuft.
Irgendwie entstehen hier Halbwahrheiten.🙄
Es gibt kein Ermessen über die Strafbarkeit sondern feste Regeln. Ab zwei Monaten beginnt die Ordnungswidrigkeit, nicht eher. Zum Versicherungsschutz, dieser bleibt weiterhin bestehen. Allerdings ist jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet, egal mit gültigem oder abgelaufenen TÜV, vor Antritt der Fahrt die Verkehrstüchtigkeit zu prüfen. Im Klartext, wer z.B. mit abgefahrenen Reifen, ob mit oder ohne TÜV, einen Unfall verursacht wird seinen Schaden nur schwer reguliert bekommen.
Kommen wir doch mal zurück zum Thema Fahrzeugbrief! 😉 Ich habe bei meinem neuen Gebrauchten Signum bereits die Durchsicht machen lassen, habe die Scheiben hinten tönen lassen, TÜV / AU neu ...
... und warte seit einer Woche auf den Brief, damit ich den Wagen zulassen kann. Grund hier: Das Fahrzeug war ein Leasingfahrzeug, der Brief bei der CC Bank und mein Opel Händler erwies sich irgendwie unfähig, den Brief auch termingerecht zu organisieren. Ich habe jeden Tag in der letzten Woche, angerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt, und jeden Tag hieß es, der Brief wurde von der Bank verschickt. Am Freitag erfuhr ich dann, dass der Bank leider ein Fehler unterlaufen sei und der Brief immer noch bei der Bank liegt. Nun, neue Woche, neues Glück. Mal sehen, was morgen schief geht.
Mein altes Auto habe ich letzte Woche verkauft, ich bin also eigentlich Fußgänger (wenn es nicht Frau gäbe).