Vandalismus während Reparatur bei der Werkstatt - Werkstatt stellt sich quer

Hallo erstmal,
ich fahre einen E36 Compact als Zweitwagen Baujahr 1999. Der Wagen wird jedes Jahr ca. 3000-4000 KM gefahren und hauptsächlich in der Garage geparkt. Da ich Probleme mit der Schaltung hatte und es Geräusche beim Betätigen der Kupplung gab, habe ich es für sinnvoll erachtet, die Kupplung erneuern zu lassen.

Online habe ich eine Werkstatt gefunden, die zwar 100 KM von mir entfernt ist, aber es vor meiner Haustür abholt und nach Reparatur auch zurückbringt. Material wird von mir besorgt und bezahlt, lediglich die Lohnkosten sollten von der Werkstatt in Rechnung gestellt werden. Es wurde ein Termin zur Abholung genannt und die Reparatur sollte innerhalb von drei Tagen erfolgt, als auch mir das Fahrzeug zurückgebracht werden. Die Kupplung wurde auch soweit erneuert.

Einen Tag vor der Rücklieferung jedoch wurde ich vom Werkstattinhaber angerufen, dass das Fahrzeug "draußen auf dem Firmengelände" mit dem Boden gleichgemacht wurde. Daraufhin wurden mir Fotos von dem Ganzen zugeschickt, wo zu sehen war, dass die Windschutzscheibe, beide Außenspiegel und der Heckscheibenwischerarm nicht mehr zu gebrauchen sind bzw. mutwillig zerstört wurden. Die Polizei war auch da und der Vorfall ist auch aktenkundig.

Das Fahrzeug wurde mir in dem Zustand nach dem Vandalismus zurückgeliefert und bei mir zu Hause abgestellt. Mit der Werkstatt habe ich mich darauf geeinigt, dass die komplette Reparatur von denen übernommen wird und sie die Windschutzscheibe inkl. allen anfallenden Materialien, beide Außenspiegel in Wagenfarbe und den Heckscheibenwischerarm bis zum 16.03.2018 vor meiner Haustür durchführen werden. Ich bekam erstmal keine Antwort und habe bis Montag, 19.03.2018 abgewartet.

Der Werkstatt habe ich geschrieben, dass vereinbart war, der Wagen solle bis zum 16.03.2018 vor meiner Haustür repariert werden. Am Ende habe ich der Werkstatt die Frist gegeben, die Instandsetzung solle bis zum 23.03.2018 erfolgen, worauf die Werkstatt antwortete, dass der Wagen auf jeden Fall bis zur oben genannten Frist vollständig und fachmännisch repariert wird.

Die Frist ist gestern verstrichen und seitdem geht die Werkstatt nicht ans Telefon, drückt auch bei anderen Nummern weg und antwortet nicht auf Whatsapp-Nachrichten, obwohl alle Nachrichten gelesen werden.

Kurzum : Die Werkstatt hält nicht ihr Wort und weigert sich, die vereinbarte Instandsetzung vorzunehmen.

Meine Fragen wären :
-Die Obhutspflicht liegt bei der Werkstatt und das Ganze ist während des Werkstattaufenthalts passiert. Während das Fahrzeug bei der Werkstatt ist, trägt diese die Verantwortung, dass keine Schäden o.Ä. passieren und haftet ggf. dafür. Die Werkstatt hat keine Betriebshaftpflicht, die sowas abdeckt, sodass der Werkstattinhaber wie mit ihm schriftlich vereinbart, kostenlos den Schaden repariert. Da sich dieser nicht mehr meldet und sich quer stellt, könnte ich den Schaden bei einer anderen Werkstatt beheben lassen und die Werkstatt dafür aufkommen lassen ?
-Vereinbart wurde, dass es bis zum 16.03.2018 erledigt wird, wobei die erste Frist nicht eingehalten wurde. Auch wurde mein vorgeschlagener Reparaturtermin bis zum 23.03.2018 erstmal von der Werkstatt so als machbar verbindlich bestätigt, jedoch kam es zu keiner Instandsetzung. Steht mir Nutzungsausfall zu ?
-Eine andere Werkstatt hat mir einen Kostenvoranschlag in Höhe von 1740 € inkl. Mwst. erstellt. Könnte ich dies fiktiv abrechnen und nach Mwst. Abzug ca. 1400 € kassieren, wovon ich den Wagen auf eigene Faust bei einer anderen Werkstatt reparieren lasse ?

Danke

Beste Antwort im Thema

Das Ganze wurde außergerichtlich geklärt und bekam von der Werkstatt die vollen Reparaturkosten + 100 € Tankgutschein.

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Für mich ein Fall für den Anwalt.

Ohne Anwalt würde ich da auch nichts machen.

Hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung.

".....Online habe ich eine Werkstatt gefunden, die zwar 100 KM von mir entfernt ist, aber es vor meiner Haustür abholt und nach Reparatur auch zurückbringt. Material wird von mir besorgt und bezahlt, lediglich die Lohnkosten sollten von der Werkstatt in Rechnung gestellt werden....."

Da wären bei mir Aber schon alle Lampen angegangen 😮 😮 ...
Und dazu keine vernünftige Betriebshaftplicht -Versicherung. ... 😰

Wenn da auch noch andere Fahrzeuge platt gemacht wurden, dann hast du wohl ein Problem. .. . .

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 24. März 2018 um 17:25:16 Uhr:


Und dazu keine vernünftige Betriebshaftplicht -Versicherung. ... ??

Na sowas kann man einem Unternehmen ja nunmal leider nicht ansehen.

Meine Tendenz: Die Werkstatt hat der Reparatur innerhalb Frist X zugesagt. Hat man das irgendwie schriftlich? Dass die Reparatur kommentarlos nicht erfolgt ist, kommt einer Verweigerung gleich. Man könnte jetzt also eine Reparatur vornehmen und der Werkstatt in Rechnung stellen. Zur Not muss man das halt einklagen. Jetzt ist man aber bei einem E36 wohl schnell im Bereich des wirtsch. Totalschaden. Da sollte man ohne Anwalt wirklich vorsichtig sein. Nachher bleibt man auf dem Schaden (teilweise) sitzen.

Über allem würde ich die grundsätzliche Frage stellen, ob die Werkstatt überhaupt für den Schaden haftbar zu machen ist, Oder ob man lediglich an den Vandalen herantreten kann.

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Die Werkstatt haftet nur, wenn sie ihre Obhutspflicht verletzt hat. Ob sie diese verletzt hat, kann man im ersten Schritt schon mal selbst prüfen..

http://docplayer.org/4688407-Obhutspflichten-in-der-kfz-werkstatt.html

O.

Mal ehrlich. Was kann die Werke dafür das das Auto ramponiert wurde? Brauch jetzt jedes autohaus ein Elektrozaun? Wenn das Auto Auf der Straße vor der Tür ramponiert wurde, verklagste ja auch nicht die Stadt..

Wäre ja n zu schön wenn die Werke dafür haften muss. Dann stell ich jedes mal mein Auto bei der Werke ab und lass es beschädigen und kassier dann richtig ab 😁

Die Frontscheibe könnte unter eine TK-Vers. fallen. Der Rest eher nicht. Der E36 ist kein Exot. Da wird sich schon was beim Verwerter finden. Eine Haftung der "Werkstatt" halte ich nur dann für durchsetzbar, wenn man die entsprechende Zusage nachweisen kann. Also eher nicht. 😉

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 24. März 2018 um 18:54:25 Uhr:


Mal ehrlich. Was kann die Werke dafür das das Auto ramponiert wurde? Brauch jetzt jedes autohaus ein Elektrozaun? Wenn das Auto Auf der Straße vor der Tür ramponiert wurde, verklagste ja auch nicht die Stadt..

Wäre ja n zu schön wenn die Werke dafür haften muss. Dann stell ich jedes mal mein Auto bei der Werke ab und lass es beschädigen und kassier dann richtig ab 😁

Die Rechtslage ist ein wenig komplexer, als Du es Dir in Deinem Köpfchen zusammen reimst.

Was muss denn ein autohaus unternehmen um ein Auto von den Kunden zu schützen? Das geht garnicht und keine Werkstatt macht sowas die stehen alle auf unverschlossenen Grund.

Und in der Regel hat ein Unternehmer für so etwas eine Versicherung.
Meiner Meinung ist die Obliegenheitsverletzung schon gar nicht mehr zu prüfen, da die Werkstatt sich geäußert hat. Hauptsache, man hat Belege in der Hand.
Nur noch mit Anwalt. Allein schon beim Thema Fristsetzung etc. kann man viel falsch machen.

Zitat:

@guruhu schrieb am 24. März 2018 um 17:32:40 Uhr:



Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 24. März 2018 um 17:25:16 Uhr:


Und dazu keine vernünftige Betriebshaftplicht -Versicherung. ... ??

Na sowas kann man einem Unternehmen ja nunmal leider nicht ansehen.

Doch !

Wenn eine Werkstatt trotz kostenlosen Hol- und Bring über 100 km (= Spritgeld für 400 km sowie ca. 5 Std. Arbeitszeit / Aufwand) und selbstangelieferten Teilen (= kein Gwinn aus dem Teileverkauf / 0 Runde) trotzdem die billigste Werkstatt ist, kann etwas mit dieser Werkstatt nicht stimmen.

@ TE

Was hätte/hat der Ersatz der Kupplung kosten sollen?

Zitat:

@J_Novi schrieb am 25. März 2018 um 12:27:44 Uhr:


Doch !

Ja, diese Werkstatt hätte ich auch niemals unter diesen Umständen gewählt, aber woran genau erkenne ich jetzt die fehlende Assekuranz?
Aber klar: "Wer billig kauft, kauft zweimal. Beim zweiten mal teuer"

Eine Werkstatt nimmt solche Aufträge nur an, wenn sie:

A: sonst keine Aufträge an Land ziehen kann
B: ihre Kosten massiv runter fährt
C: = A + B
D: in echt nur ein Mechaniker ist, der sich neben seiner Arbeit daheim in der Garage etwas Geld dazuverdienen möchte.

es gab vor paar jahren nen fall, wo ein wagen von der polizei fälschlicherweise beschlagnahmt wurde. das fahrzeug wurde von der polizei in einer abgeschlossenen halle geparkt. nachts stahlen diebe das fahrzeug und brannten dieses nach einer straftat dann im wald ab inkl. ölverlust und co. wer sollte zahlen? die polizei? nein, da sie der obhutspflicht durch die abgeschlossene halle nachkamen. die diebe? -- wurden nicht gefasst.
wer bleibt dann über? ja richtig der eigentümer. der durfte den schaden für das auto und im wald selber bezahlen. herzlichen glückwunsch ^^ aktenzeichen habe ich nicht zur hand...

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