Vandalismus, Täter bekannt. Wie vorgehen?
Moin. Auf ein Auto aus der Familie wurden Gegenstände geworfen, es sind nun größere Beulen im Dach und an der Seite des Fahrzeuges vorhanden. Der Täter ist der Polizei bekannt, von der Stadt kam eine Strafanzeige per Post bevor der Schaden überhaupt bemerkt wurde. Ob der sich selbst angezeigt hat oder ob ihn jemand bei der Tat beobachtet hat ist unbekannt.
Die Polizei sagt, wir müssen uns einen Anwalt nehmen um an die Daten des Verursachers zu kommen oder den Fall unserer KFZ Versicherung melden und die kümmern sich darum. Das Fahrzeug ist nur Teilkaso- und Haftpflichtversicherung versichert, da hat die KFZ Versicherung doch kein Interesse sich um den Fall zu kümmern? Nehmen wir uns selbst einen Anwalt und beim Gegner ist nachher nichts zu holen, bleiben wir nicht nur auf dem Schaden sitzen sondern auch noch auf den Kosten für den Anwalt. Eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, aber mit Selbstbeteiligung und da in diesem Jahr bereits ein Fall gemeldet wurde, den wir aber auch nicht zu vertreten hatten, könnte beim zweiten Fall natürlich die Kündigung ins Haus stehen.
Das Auto ist 15 Jahre alt und eher im günstigen Bereich angesiedelt, da wird eine Reparatur vermutlich den Restwert übersteigen und es soll eh demnächst verkauft werden. Wie würdet ihr vorgehen, macht es Sinn das Geld für den Anwalt in die Hand zu nehmen mit dem Risiko am Ende weniger in der Tasche zu haben oder verzichtet man besser drauf?
22 Antworten
Zitat:
@NDLimit schrieb am 24. Oktober 2022 um 18:58:00 Uhr:
Vermutlich hat er keinen Anwalt eingeschaltet und die Jungs waren über die HUK versichert... *abtauch*
Also falls mal einer eine Versicherung findet die bezahlt wenn ich was mit Absicht kaputt machen bitte eine PN
Die Reparaturrechnung wurde damals prozentual geteilt, an die Eltern der kleinen Strolche gerichtet und von denen auch anstandslos beglichen. Leute mit dümmlichen Sprüchen wie NDLimit waren damals noch nicht so verbreitet.
Hier schon.
Bitte unterlasse solche Anfeindungen.
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Gerne, sofern sich Deine fachlichen Kenntnisse auf das von mir Geschriebene beschränken. Da wurde allerdings weder eine Versicherung noch ein Anwalt erwähnt.
Insofern wäre Dein Beitrag dazu schon fast als persönlicher Angriff zu werten. Auch wenn Du das vielleicht auch spaßeshalber so geschrieben hast, musst Du dann aber mit einem Kommentar rechnen.
Für mich wäre der Fall aber jetzt erledigt.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 24. Oktober 2022 um 19:58:09 Uhr:
@Harig58Bitte unterlasse solche Anfeindungen.
Hm ,hast es aber auch irgendwie provoziert!
Zitat:
@situ schrieb am 24. Oktober 2022 um 17:33:23 Uhr:
Der TE ist ein Beschuldigter?
Stimmt, da hast du recht, das Zitat passt hier nicht.
Aber auch als Geschädigter geht das normalerweise.
Gruß Metalhead
Ja, das schrieb ich dem TE ja weiter oben, wie.