Vandalismus
Leider hat der 1. Mai Spuren an unserem Auto (220 CDI T Modell, Bj. 99) hinterlassen. Ein tiefe Beule nach einem kraeftiger Tritt in die Fahrertuer und ein abgerissener Aussenspiegel.
Zum Glueck ist der Typ von unseren Nachbarn bei der Tat beobachtet worden und wir konnten ihn selber stellen und der Polizei uebergeben. Nun meine Frage: Dass der Typ den Schaden ersetzen muss ist klar. Wer hat mit solchen Schadensforderungen Erfahrungen gemacht und kann mir Tips geben. Wie laesst man den Schaden reparieren (neue Tuer oder Blech bearbeiten ?), kann die Werkstatt die Rechnung direkt an den Randalierer schicken?
Ich hoffe dass der sich wegen seiner 1,8 Promille wegen Unzurechnungsfaehigkeit nicht versucht aus der Sache hinauszuwinden.
17 Antworten
@goran
klar haben wir ihn gefragt wie er das machen will. Initial er hat gemeint er habe keine Ruecklagen und will mit seiner Bank sprechen. Bei einem weiteren Anruf 10 Tage spaeter hat er sich schon am Telefon verleugnen lassen und nie mehr zurueckgerufen. Alle Chancen die Sache schnell, guetlich und vielleicht sogar aussergerichtlich zu regeln waren in diesem Moment fuer uns vorbei. Leider, weil wir haben auch keine Lust auf das was jetzt kommt!
Nach mehr als 2 Monaten haben wir folgende Situation: Der Taeter (Beruf: Soziallehrer !!!!, verheiratet, 2 Kinder) ist nicht kreditwuerdig. Seine Haftpflichtversicherung hat die Schadensreguliereung abgelehnt. Gepfaendet oder zu einer Nbentaetigkeit gezwungen werden kann er auch nicht. Momentan ist das Strafverfahren noch nicht angelaufen, so dass die Anwaelte (dafuer hat er offensichtlich Geld/Versicherung) versuchen eine Loesung herbeizufuehren. Im Gespreach sind 50 Euro/Monat, d. h. ohne Zinsen und waere der Schaden in ca. 4 Jahren beglichen, vorausgesetzt er zahlt auch 4 Jahre! Wahrscheinlich ergeht aber dann eine Art "Gnade vor Recht" wg. Mittellosigkeit und er darf bei ca. 1700 Euro die Zahlungen einstellen. Wir werden auf unseren Rechtsanwaltskosten sitzen bleiben, da wir nicht rechtsschutzversichert sind.
Fazit: Der Schaden wird mit grosser Wahrscheinlichkeit von uns beglichen werden muessen, der Taeter kommt davon!
Schade dass solche Typen unser liberales Rechtssystem so missbrauchen koennen!
Hallo glutamat,
mein Beileid für die wirklich schlechten Nachrichten.🙁
Wenn Du eine recht aktuelle Haftpflichtversicherung (nicht die fürs Auto, sondern die Privathaftpflicht) abgeschlossen haben solltest, suche mal in den Bedingungen nach Forderungsausfall-Versicherung.
In diesem Fall würde nämlich Deine Privathaftpflicht den entstandenen Schaden ersetzen, da das Geld nicht beigetrieben werden kann.
Viel Glück!