Vandalismus

Mercedes C-Klasse W202

Leider hat der 1. Mai Spuren an unserem Auto (220 CDI T Modell, Bj. 99) hinterlassen. Ein tiefe Beule nach einem kraeftiger Tritt in die Fahrertuer und ein abgerissener Aussenspiegel.
Zum Glueck ist der Typ von unseren Nachbarn bei der Tat beobachtet worden und wir konnten ihn selber stellen und der Polizei uebergeben. Nun meine Frage: Dass der Typ den Schaden ersetzen muss ist klar. Wer hat mit solchen Schadensforderungen Erfahrungen gemacht und kann mir Tips geben. Wie laesst man den Schaden reparieren (neue Tuer oder Blech bearbeiten ?), kann die Werkstatt die Rechnung direkt an den Randalierer schicken?
Ich hoffe dass der sich wegen seiner 1,8 Promille wegen Unzurechnungsfaehigkeit nicht versucht aus der Sache hinauszuwinden.

17 Antworten

An deiner Stelle hätte ich den Täter, nachdem du ihn gestellt hast, erstmal aufs Ordentlichste verdroschen.

Neue Türe ganz klar. All inclusive. Da würde ich nix reparieren lassen.

Müsste schon funkionieren den zu belangen, war ja schließlich Vorsatz, egal ob voll oder nüchtern. Naja, ich hoffe das Beste für dich.

MfG, Alex.

Obwohl mich das gejuckt hat habe ich mir das verkniffen, um nicht selbst Rechtsbruch zu begehen!

Nach vielen abgerissenen Sternen und mutwilligen Lackkratzern habe ich endlich einmal einen Taeter!

ganz ehrlich, ich hätte dem auch erstmal ordentlich den Arsch versohlt!! War bestimmt einer dieser "Heranwachsenden", oder?

Tür auswechseln lassen! Nur das Teuerste! der Sack soll bluten!!!!

😁

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ja das würde mich auch interessieren wie es ausgeht ...
kannst ja wirklich von glück reden ihn zu haben..das sit doch schonmal einiges

Der Typ ist 28 Jahre alt , ueber seine Finanzkraft weiss ich nichts.
Ich bin nicht rechtsschutzversichert und muss nun den Anwalt aus der eigenene Tasche bezahlen. Gesetzt der Fall es gibt etwas bei dem Vandalen zu holen, dann muesste er ja auch die Kosten des Verfahrens inkl. meiner Anwaltsrechnung tragen.
Hatte heute leider noch keine Zeit dazu, aber morgen gehe ich zum Anwalt.

Hi

also als erstes hoffe ich das du eine Anzeige bei der Polizei gemacht hast, und dort kannst du dich auch gleich schlau machen was weitere kosten oder Schritte sind natürlich würde ich aufjedenfall alles erneuern lassen und nicht Reparieren.

Gruß Martini

Den Taeter haben und den Schaden ersetzt bekommen ist nicht so einfach. Zwar hat der Taeter (verheiratet, 2 Kinder) sich telefonisch entschuldigt- das hatte ihm damals die Polizei geraten- allerdings hat er gesagt, er habe momentan keine Geld.
Dann hat er seine Privathaftpflicht geschickt, die offensichtlich wenig Interesse hat zu zahlen (mutwillige Tat!). Der Schaden liegt laut DC und DEKRA bei 2080 Euro (neue Tuer, ganze Seite lackieren) Wertminderung 300 Euro, 3 Tage Nutzungsausfall.

Letztlich hat sich der Verursacher nicht mehr um eine rasche Wiedergutmachung bemueht. Strafantrag laeuft, Rechtsanwalt laeuft, den Prozess gewinnen wir . Trotzdem werden wir unserem Geld wegen schlechter Vermoegenslage des Taeters noch lange hinterherlaufen.

Schade!

Ich glaub ich wär mächtig sauer und würd mir das Geld mit den richtigen Leuten bei dem schon holen...
Anders geht es manchmal nicht in unserem Staat.

😁

@ hotte

ein "geschäftspartner" schuldet meinem vater
23 000 euro plus 3000 euro anwaltskosten! also insgesamt 26 000 euro plus nerven plus Zeit.

wir haben zwar den prozess gewonnen aber er hat sich quer gestellt und meint er sei pleite! komischerweise hat er einen laden in Kiel und einen laden in Quickborn (Nahe Hamburg), leider ist das geschäft auf seine Frau angemeldet, mit der er angeblich getrennt lebt und die scheidung läuft, wers glaubt wird selig 🙄 !

er sgat eifnach er hat kein geld, aber er fährt mit dicken autos, auch nicht auf ihn gemeldet und verdient gut geld mit seinen zwei läden.

tja so ein scheiss läuft in deutschland tag täglich ab und gehört schon zur routine, das ist eine lücke die jeder ausnutzt!

und deswegen verstehe ich sowas wie;
"Ich glaub ich wär mächtig sauer und würd mir das Geld mit den richtigen Leuten bei dem schon holen...
Anders geht es manchmal nicht in unserem Staat"

sehr sehr gut!

leider!

Sich arm rechnen scheint ein beliebter Trick zu sein. Unser Taeter verdient halt relativ wenig und hat noch die Familie im Schlepptau. Die Kinder koennen nichts dafuer, dass der Vater ein Idiot ist, aber warum sollen sie unter dem Fehlverhalten ihres Vaters leiden?
Zwangsarbeit hat in Deutschland ja eine unruehmliche Vergangenheit, aber zur Abarbeitung des Schadens faende ich es angebracht, wenn der Taeter das Geld das er nicht hat, zusaetzlich mit einem Nebenjob (Zeitungaustragen usw.) verdienen muss.
So etwas waere in der amerikanischen Rechtssprechung wahrscheinlich moeglich, in Deutschland habe ich noch nie von so einem Urteil gehoert.

😁

@jhotte

hi hotte, ich bin eigentlich ganz deiner meinung, mit selbstjustiz erreicht man im allgemeienen nur das gegenteil von dem was man will, ausserdem fühlt man sich nicht einmal besser, wenn man sich gerächt hat, mein vater hat ein paar klienten die können das bestätigen...

das prinzip zahn um zahn, auge um auge, ist hier aber falsch angewendet, dieses diente nämlich nicht zur strafbemessung, sondern als strafbegrenzung, was also damals hies, wenn einem mann einer sippe ein auge ausgeschlagen wurde, durfte nicht ein mann der anderen sippe ermordet werden. auf unsere zeit adaptiert würde das talionsprinzip heissen, vandalismus um anzeige, gerichtsurteil um zwangsvollstreckung. (sorry ich weiss ist ein bisschen abgehoben, aber ich habe solches zeug mal studiert und auch ein bisschen was darüber geschrieben...)

@all

was mich noch wundernehmen würde: gibt es in deutschland nicht die möglichkeit des durchgriffes bei verschleierten vermögensverhältnissen, bzw. muss in der güterrechtlichen auseinandersetzung bei einer scheidung, die schulden des einen ehepartners nicht in die errungenschaft eingerechnet werden?

hast du den typen gefragt, ob er vielleicht eine andere art wüsste wie er den schaden wiedergutmachen könnte? ist immer interessant was leute dann in so einem moment antworten und was sie dann auch machen, ferner kann sich das dann durchaus auch aufs strafmass auswirken. (ein hinweis auf diesen umstand kann manchmal wunder wirken).

übrigens, in der schweiz würden die 1,8 promille den typen vielleicht vor strafe schützen (wohl eher nicht, da er die verminderte zurechnungsfähigkeit selber verschuldet hat) aber haften für den schaden würde er sicher. ich denke in de wird das ähnlich sein.

gruss goran

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