Vandalismus oder Einbruchsversuch
Servus,
mir ist vor einigen Stunden folgende Geschichte passiert.
Als ich aus dem Balkon schaute, sah ich eine Gestalt an meinem Auto rumfuchteln. Teilkasko SB150, ich bin runter hab mich an den Kerl ran geschlichen, er bemerkt es und will türmen. Ich hab Ihm eine verpasst, aber der hat es geschafft die Flucht zu ergreifen.
Hab bei genauerem Hinsehen bemerkt, das er nicht alleine war, sondern min. 3 Leute die Strasse runter gerannt sind.
Ich bin nachhause geeilt um die Polizei anzurufen, als ich gerade am Telefonieren war hörte ich Glasscherben zersplittern.
Ich bin auf den Balkon und sah das die Heckscheibe demoliert war.
Bin runter, als ich da angekommen war, sah ich stöcke auf dem Boden, das auf der linken Seite an beiden Türen das Fenster zerschlagen und die Heckscheibe zertrümmert war.
Und noch eine Delle an Kotflügel und Motorhaube.
Das Schloss hat auch einiges abbekommen!
Inzwischen traf auch schon die Polizei ein und machte weder Fotos noch einen anständigen Bericht, drückte mir eine Strafanzeige in die Hand, worin steht: Sachbeschädigung an KFZ.
Habe denen alles geschildert, aber ich habe kein gutes Gefühl bei der Sache, da ich denke das die Versicherung auf Vandalismus plädieren wird, ist übrigens die DEVK.
Was meint Ihr dazu???
Danke im Voraus
P.S. geklaut wurde nichts, habe bisher noch nichts entdecken können, war dunkel...
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
...auf der anderen Seite ist es nach einer evtl. negativen Beurteilung der Versicherung, wenn sie also nicht reguliert, zu spät, die Anzeige dementprechend zu ändern.
Diese Befürchtung habe ich auch. Im übrigen finde ich das Verhalten der aufnehmenden Beamten etwas seltsam.
Zitat:
Original geschrieben von Aböllö
Der Beamte hat vergessen aufzunehmen das die Heckscheibe im Eimer ist. Hat auch nicht aufgeführt dass das Schloss beschädigt ist.
Es wurden zweierlei dinge entwendet, die nicht aufgeführt sind.
Nur Karton einer Digicam und Auspuff im original Karton.
Wurde beim ersten, abgewehrten Versuch schon etwas geklaut?
Oder erst beim zweiten rabiateren Versuch?
Wen erst beim zweiten Versuch könnte je nach Art der Beschädigung ein mitversicherter Schaden vorliegen.
Insgesamt scheint es mir dennoch eine Mischung aus massivem ED und Vandalismus aus Rache zu sein.
Schwierig in der Abgrenzung.
Generell für Alle:
Nie Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug liegen lassen.
Schafft nur unnötigen Ärger.
Handy und co sind Einladungen zum ED.
Das weiss ich nicht genau, aber ich denke erst beim zweiten versuch!
Welcher Dieb würde drei Scheiben einschlagen, nachdem er sie bereits vom Besitzer gefangen hat um nur eine Digicam ran zu kommen???
Die kamen mit mehreren zurück und das ausgestattet mit Stöcken, als ich oben war um die Polizei zu alarmieren, müssen die die Scheiben zerschlagen haben, die Beulen reingehaun und die Gegenstände entwendet haben.
Habe das Gefühl, das die jungs unbedingt an was dran wollten, digicam lag halt aufm rücksitz, aber auch nur Kartonage.
Aber der Einbruchschaden ist höher als der Schaden der entwendeten Gegenstände.
Kann denn die Versicherung, trotz der änderung des Beamten auf versuchten Diebstahl, auf die Zahlung verzichten?
Falls ja, welche Schäden?
denke die scheiben gehen auf TK, wichtig ist halt schloss und die Beulen...
Kritisch in TK sind nur die Beulen.
Schloss klar ED,
Glas unabhängig vom ED mitversicherter Glasschaden.
Abseits der Leistungspflicht der Versicherung:
Dein beherztes Einschreiten hat die Jungs zur Reaktion provoziert.
Ohne wäre es für Dich und die Versicherung billiger geworden.
Ist nicht i.O., aber eben typisch für diese Klientel.
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Alles klar,
nur noch die letzte Frage!
Wie sieht es mit der Kameraschachtel auf dem Rücksitz aus?
Kann die versicherung sagen, dass ich das Provoziert habe und evtl. nicht zahlen???
Der Auspuff ist auch weggekommen, aber da dürfte es sicherlich keine Probleme geben, oder???
Danke im Voraus
Hi,
warte doch erstmal ab - dann werden sich die beiden Fragen ohnehin klären.
Unter Umständen kann die Kasko auf grob fahrlässig herbeigeführten Diebstahl hinweisen - aber auch hier gilt: Immer mit der Ruhe - du hast doch bisher weder ne Absage noch ne zusage.
Nicht gleich die Pferde scheu machen - einfach komplett (und gut dokumentierte/hinterlegte) Schadenanzeige und dann... Tee trinken 😉
Grüße
Schreddi
Zitat:
Wie sieht es mit der Kameraschachtel auf dem Rücksitz aus?
Kann die versicherung sagen, dass ich das Provoziert habe und evtl. nicht zahlen???
Aböllö, du meinst bestimmt
wirdsie das sagen. Nein, weil untauglich.
Leider wird für deine Versicherung der entwendete Auspuff kein Problem sein. Mit der TK ist der ED-Schaden, wie bereits beschrieben, am Fahrzeug und die mitversicherten Teile laut Teileliste gegen die Gefahr ED versichert.
Ein Ersatz-Auspuff im Originalkarton gehört todsicher nicht zu den mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteilen.
Klär doch mal für dich ab, ob in deiner Hausratversicherung - meistens auf Erstes Risiko bis zu einer vertraglich bestimmten Obergrenze - persönliche Gegenstände gegen Diebstahl aus dem verschlossenen Pkw mitversichert sind.