Vandalismus in Wohnwagen nach Abgabe in Werkstatt
Hallo zusammen,
zu folgendem Problem würde ich mich über eine Stellungnahme oder einen Rat freuen:
Wohnwagen wegen Platzmangel vor dem (umzäunten) Gelände der Werkstatt zusammen mit Werkstattbesitzer abgestellt. Die Tür habe ich unverschlossen gelassen, weil ich davon ausgegangen bin, dass sich noch am selben Tag ein Mitarbeiter mal den besprochenen Reparaturbedarf ansieht (innen: Batterie, Ladegerät, außen: mover). War wohl nicht der Fall, erst nach einigen Tagen. Da wurde dann festgestellt, dass dort ein Penner gehaust hat, der innen einige Verwüstungen hinterlassen hat (u.a. Blut- oder Rotweinflecken auf Bettenauflagen, Matratzen).
Der Werkstattinhaber vertritt die Auffassung, meine Pflicht sei es gewesen, den WoWa abzuschließen. Dadurch, dass die Tür nicht aufgebrochen war, könne er den Schaden nicht seiner Versicherung melden.
Muss er nicht die ihm übergebenen Fahrzeuge selbst spätestens zum Feierabend hin danach überprüfen, ob die alle zumindest abgeschlossen sind? Jedenfalls die Fahrzeuge, die nicht auf dem abgeschlossenen Gelände stehen?
Ich fürchte, bei einem Rechtsstreit läuft das auf einen Vergleich hinaus, und bei einer Aufrechnung der Verfahrenskosten, die jeder selbst zu tragen hat mit einem Anteilsbetrag vom Schaden läuft auf eine Nullnummer hinaus - abgesehen vom Aufwand an Zeit und Nerven...
Gibt es Erfahrungen oder spezielle Kenntnisse hierzu? Vielleicht gibts ja auch schon Urteile zu so einem oder ähnlichen Sachverhalt?
Beste Antwort im Thema
Deine Schuld, wenn Du nicht abschließt.
Von irgendetwas "auszugehen", ohne dass mit der betreffenden Person abgesprochen zu haben, finde ich nicht in Ordnung.
24 Antworten
Fahrzeuge in Obhut müssen kontrolliert werden, allerdings kann der Werkstattbesitzer davon ausgehen, dass die Fahrzeuge verschlossen hingestellt werden. Somit wäre es nicht sein Verschulden.
Hinzu kommt, dass es sich um ein Wohnwagen handelt. Da geht erst mal keiner davon aus, dass dieser offen ist.
Gehen wir mal von aus der TE hat einen guten Anwalt,
dann wäre immer noch die Frage, ist der Schaden bei der Werkstatt entstanden. Kann man das nachweisen? Gibt es ein Übergabeprotokoll?
Der TE wird wohl auf dem Schaden sitzen bleiben.
StVO §14 TBnr. 114000
Gibt an das die Sorgfaltspflicht beim aussteigen ist das Fahrzeug gegen Unbefugte Benutzung zu sichern.
Daher ist der Kunde schuld da es seine Pflicht beim verlassen war. Die Werkstatt geht von einem Gesetzes konformen abstellen des Fahrzeuges aus. Daher trifft diese keine schuld.
Als nächstes ist die Werkstatt schuld wenn man nicht die Handbremse anzieht und der Wohnwagen weg rollt mit der aussagen "sie wollten ihn Heute noch reinschieben"
Ich kann euch nur soviel Sagen , unser WoWa Händler und Werkstatt dessen Meister hat uns schon mitgeteilt bzw. gesagt das er schon haftet für Schäden welche ev. entstehen sobald das FHZ unmittelbar bei der Werkstatt steht jedoch nicht bzw. noch nicht einem Auftrag zugeordnet ist jedoch er schon Kenntnis davon hat und ja es werden dort FHZ verschlossen wie auch unverschlossen abgestellt und somit sind Sie als Werkstatt bzw. Auftragsnehmer verpflichtend als Ausführendes Organ zur Kontrolle verpflichtet hier jedes am Tage der Bereitstellung zur Reparatur jedoch hier nicht ausgeführt wurde nachzusehen ob dies ordnungsgemäß verschlossen ist . Ganz so wie ihr es seht mit da ist der WoWa Besitzer selbst schuld ist es nun nicht , zumal wenn der Meister im ev. die Aussage gab es wird sich einer kümmern usw. davon ausgegangen werden darf das es danach abgeschlossen ist .
Bei uns gegenüber der Firma ist eine Freie Werkstatt wo den Tag über einige FHZ unverschlossen und teils mit Zündschlüssel stehen , teils sogar auf öffentlicher Straße , teils sogar vom Kunden so abgestellt worden mit anschließendem Kundenauftrag zur Reparatur .
Ich mach es mir diesbezüglich nicht einfach dies mal so zu behaupten , aber schaut oder geht doch einfach mal selbst bei einer Werkstatt mal vorbei und beobachtet es mal , ihr werdet feststellen das ich da nicht Unrecht habe , manche Betriebe wollen dies so um der ganzen Schlüsselsuche vorab aus dem Wege zu gehen .
Bei unserem damaligen Neuwagen die ersten drei KD war es eben genauso , da wurde uns dies extra so vom Meister am Telefon gesagt das wenn wir den Wagen bringen , diesen bitte oben an der Straße abstellen und den Zündschlüssel bitte stecken lassen so das seine Monteure diesen Zeitnah abholen können in die Werkstatt , zu dem Begriff Zeitnah brauch ich euch auch nichts zu sagen , gemacht wurde ja eh nur ein KD also ob dieser nun morgens oder mittags gemacht wurde kann ich so nicht sagen , der Wagen wurde ja eh erst Abends abgeholt und ja auch diesmal stand er hinten auf einer Freifläche mit Zündschlüssel im Schloss wo eigentlich hätte jeder dran können . Also wo ist hier bzw. wo liegt hier die Sorgfallspflicht des FHZ-Halters bzw. des Werkstatt-Meisters ?
Denke das sich hier der Themenstarter nochmals genau melden sollte um ev. falsches oder ungereimtes außer Welt zu bringen , so wie ich es ja auch schon in einem Beitrag angefragt habe weiter oben .
Zitat:
@Passat-Kombi V5 schrieb am 18. Nov. 2018 um 20:57:35 Uhr:
Bei uns gegenüber der Firma ist eine Freie Werkstatt wo den Tag über einige FHZ unverschlossen und teils mit Zündschlüssel stehen , teils sogar auf öffentlicher Straße , teils sogar vom Kunden so abgestellt worden mit anschließendem Kundenauftrag zur Reparatur .
Wo ist das? Interessiert mich für den Fall, dass ich mal schnell ein Auto brauche. 😉
Grüße vom Ostelch
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Wenn ich mein Fahrzeug zum Service bringe, parke ich es und schließe es ab. Dann gehe ich rein und mache den Auftrag fertig und gebe den Schlüssel ab. Ab diesem Zeitpunkt ist die Werkstatt in der Haftung. Selbst wenn dann noch jemand mit mir das Fahrzeug anschaut und danach nicht abschließt.
Vor Übergabe des Fahrzeugschlüssels liegt selbstverständlich alles in meiner Haftung.
Zitat:
@lollypopp schrieb am 18. Nov. 2018 um 12:23:49 Uhr:
Die Tür habe ich unverschlossen gelassen, weil ich davon ausgegangen bin, dass ...
Dumm gelaufen. Die Werkstatt ist wohl davon ausgegangen, dass ...
Sowas kommt von sowas. Die Werkstatt konnte eher davon ausgehen, dass der Wohnwagen abgeschlossen war, denn das ist wohl der Normalfall. Wenn ein Deutscher auf der Straße hinfällt, überlegt er erst, welcher Andere jetzt daran schuld ist, bevor er wieder aufsteht. Dabei ist die Sache hier ganz einfach. Schuld ist der Penner, der es sich in dem Wohnwagen gemütlich gemacht hat. Der wird sich kaum freiwillig melden, aber so spielt das Leben.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Autofahrer- schrieb am 19. November 2018 um 10:36:19 Uhr:
Wenn ich mein Fahrzeug zum Service bringe, parke ich es und schließe es ab. Dann gehe ich rein und mache den Auftrag fertig und gebe den Schlüssel ab. Ab diesem Zeitpunkt ist die Werkstatt in der Haftung. Selbst wenn dann noch jemand mit mir das Fahrzeug anschaut und danach nicht abschließt.Vor Übergabe des Fahrzeugschlüssels liegt selbstverständlich alles in meiner Haftung.
Genauso ist es und nicht anders. Alle Werkstätten die das anders handhaben sind Hinterhofwerkstätten. Geht gar nicht Schlüssel stecken, Auto offen lassen und das noch auf öffentlichem Grund.
Übrigens, kann auch schwer strafbar werden. Aufforderung zur Straftat und den möglichen daraus folgenden Schäden. Das weiß ich leider aus eigener leidvollen Erfahrung.
Seit dem schließe ich mein Auto immer und überall immer sofort ab, geschweige denn überhaupt den Schlüssel stecken zu lassen🙁
Ich sehe die Schuld voll und ganz beim TE.
Zitat:
@Passat-Kombi V5 schrieb am 18. November 2018 um 20:57:35 Uhr:
Ich kann euch nur soviel Sagen , unser WoWa Händler und Werkstatt dessen Meister hat uns schon mitgeteilt bzw. gesagt das er schon haftet für Schäden welche ev. entstehen sobald das FHZ unmittelbar bei der Werkstatt steht jedoch nicht bzw. noch nicht einem Auftrag zugeordnet ist jedoch er schon Kenntnis davon hat und ja es werden dort FHZ verschlossen wie auch unverschlossen abgestellt und somit sind Sie als Werkstatt bzw. Auftragsnehmer verpflichtend als Ausführendes Organ zur Kontrolle verpflichtet hier jedes am Tage der Bereitstellung zur Reparatur jedoch hier nicht ausgeführt wurde nachzusehen ob dies ordnungsgemäß verschlossen ist . Ganz so wie ihr es seht mit da ist der WoWa Besitzer selbst schuld ist es nun nicht , zumal wenn der Meister im ev. die Aussage gab es wird sich einer kümmern usw. davon ausgegangen werden darf das es danach abgeschlossen ist .
Bei uns gegenüber der Firma ist eine Freie Werkstatt wo den Tag über einige FHZ unverschlossen und teils mit Zündschlüssel stehen , teils sogar auf öffentlicher Straße , teils sogar vom Kunden so abgestellt worden mit anschließendem Kundenauftrag zur Reparatur .Ich mach es mir diesbezüglich nicht einfach dies mal so zu behaupten , aber schaut oder geht doch einfach mal selbst bei einer Werkstatt mal vorbei und beobachtet es mal , ihr werdet feststellen das ich da nicht Unrecht habe , manche Betriebe wollen dies so um der ganzen Schlüsselsuche vorab aus dem Wege zu gehen .
Bei unserem damaligen Neuwagen die ersten drei KD war es eben genauso , da wurde uns dies extra so vom Meister am Telefon gesagt das wenn wir den Wagen bringen , diesen bitte oben an der Straße abstellen und den Zündschlüssel bitte stecken lassen so das seine Monteure diesen Zeitnah abholen können in die Werkstatt , zu dem Begriff Zeitnah brauch ich euch auch nichts zu sagen , gemacht wurde ja eh nur ein KD also ob dieser nun morgens oder mittags gemacht wurde kann ich so nicht sagen , der Wagen wurde ja eh erst Abends abgeholt und ja auch diesmal stand er hinten auf einer Freifläche mit Zündschlüssel im Schloss wo eigentlich hätte jeder dran können . Also wo ist hier bzw. wo liegt hier die Sorgfallspflicht des FHZ-Halters bzw. des Werkstatt-Meisters ?
Denke das sich hier der Themenstarter nochmals genau melden sollte um ev. falsches oder ungereimtes außer Welt zu bringen , so wie ich es ja auch schon in einem Beitrag angefragt habe weiter oben .
Auch die Wiederholung deines Geschreibsels macht es nicht richtiger. Und nur weil dein "Werkstattmeister" etwas sagt, ist es nicht richtig.
Wenn die Werkstatt mich jemals bitten sollte, mein Fahrzeug unverschlossen irgendwo abzustellen, dann würde ich als Reaktion darauf den Termin stornieren und mir ne seriöse Werkstatt suchen.
Wer sowas als Kunde mitmacht, hat schon fast nichts besseres verdient.
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 19. November 2018 um 14:34:15 Uhr:
Zitat:
@Passat-Kombi V5 schrieb am 18. November 2018 um 20:57:35 Uhr:
Ich kann euch nur soviel Sagen , unser WoWa Händler und Werkstatt dessen Meister hat uns schon mitgeteilt bzw. gesagt das er schon haftet für Schäden welche ev. entstehen sobald das FHZ unmittelbar bei der Werkstatt steht jedoch nicht bzw. noch nicht einem Auftrag zugeordnet ist jedoch er schon Kenntnis davon hat und ja es werden dort FHZ verschlossen wie auch unverschlossen abgestellt und somit sind Sie als Werkstatt bzw. Auftragsnehmer verpflichtend als Ausführendes Organ zur Kontrolle verpflichtet hier jedes am Tage der Bereitstellung zur Reparatur jedoch hier nicht ausgeführt wurde nachzusehen ob dies ordnungsgemäß verschlossen ist . Ganz so wie ihr es seht mit da ist der WoWa Besitzer selbst schuld ist es nun nicht , zumal wenn der Meister im ev. die Aussage gab es wird sich einer kümmern usw. davon ausgegangen werden darf das es danach abgeschlossen ist .
Bei uns gegenüber der Firma ist eine Freie Werkstatt wo den Tag über einige FHZ unverschlossen und teils mit Zündschlüssel stehen , teils sogar auf öffentlicher Straße , teils sogar vom Kunden so abgestellt worden mit anschließendem Kundenauftrag zur Reparatur .Ich mach es mir diesbezüglich nicht einfach dies mal so zu behaupten , aber schaut oder geht doch einfach mal selbst bei einer Werkstatt mal vorbei und beobachtet es mal , ihr werdet feststellen das ich da nicht Unrecht habe , manche Betriebe wollen dies so um der ganzen Schlüsselsuche vorab aus dem Wege zu gehen .
Bei unserem damaligen Neuwagen die ersten drei KD war es eben genauso , da wurde uns dies extra so vom Meister am Telefon gesagt das wenn wir den Wagen bringen , diesen bitte oben an der Straße abstellen und den Zündschlüssel bitte stecken lassen so das seine Monteure diesen Zeitnah abholen können in die Werkstatt , zu dem Begriff Zeitnah brauch ich euch auch nichts zu sagen , gemacht wurde ja eh nur ein KD also ob dieser nun morgens oder mittags gemacht wurde kann ich so nicht sagen , der Wagen wurde ja eh erst Abends abgeholt und ja auch diesmal stand er hinten auf einer Freifläche mit Zündschlüssel im Schloss wo eigentlich hätte jeder dran können . Also wo ist hier bzw. wo liegt hier die Sorgfallspflicht des FHZ-Halters bzw. des Werkstatt-Meisters ?
Denke das sich hier der Themenstarter nochmals genau melden sollte um ev. falsches oder ungereimtes außer Welt zu bringen , so wie ich es ja auch schon in einem Beitrag angefragt habe weiter oben .
Auch die Wiederholung deines Geschreibsels macht es nicht richtiger. Und nur weil dein "Werkstattmeister" etwas sagt, ist es nicht richtig.Wenn die Werkstatt mich jemals bitten sollte, mein Fahrzeug unverschlossen irgendwo abzustellen, dann würde ich als Reaktion darauf den Termin stornieren und mir ne seriöse Werkstatt suchen.
Wer sowas als Kunde mitmacht, hat schon fast nichts besseres verdient.
Als nächstes wüsste ich gern, welche Werkstatt-Versicherung das mitmacht. Wenn so etwas jahrelang gutgeht, zeigt das allerdings, in was für einem sicheren Land wir leben. 😉
Grüße vom Ostelch
Grundsätzlich würde ich sagen, damit dass du den Wohnwagen auf öffentlichem Grund abgestellt hast, hättest du ihn vor verlassen verschließen müssen. Der Werkstattmeister hätte wahrscheinlich davon ausgehen können, dass du das Fahrzeug STVO Konform geparkt (verschlossen) hast.
Ob man ihm unterstellen kann, dass er da abends nochmal hätte nach gucken müssen, hm, dünnes Eis.
Weil er ihn ja eigentlich abends noch rein holen wollte, hätte der Kunde auch davon ausgehen können, das Risiko bis Feierabend in "überschaubarem" Maße selbst zu tragen, aber hat wahrscheinlich auf die Zusage vertraut, dass er bis Abends "angefangen" und damit abgeschlossen steht.
Ich würde anstreben, mich über den entstandenen Schaden in irgend einem gütlichen Vergleich zu einigen...