V70: Lackunterschiede - Mangel oder Betrug vom Händler?
Hallo liebe Leute!
Im Mai 2004 kaufte ich mir einen gebrauchten V70 Turbodiesel für etwa 17000 Euro, BJ 10.2001. Vom
Volvo-Autohaus als "sehr gepflegter Geschäftwagen". Er war ja auch top-gepflegt und mit recht viel Schnickschnack (Navi, Telefon usw.).
Ich klagte zwar anfangs über Windgeräusche auf der Beifahrerseite und dass ein Scheinwerfer wohl heller sei als der andere - aber naja, der Händler meinte, das ist so. Bei den Windgeräuschen könnte man mal gucken (hat sich aber nichts geändert) und beim Scheinwerfer ist wohl der eine Reflektor schon älter, kann man irgendwann mal ändern.
Nun, heute, nach 2 Jahren Besitz (!!) und nach einer gründlichen Autowäsche fällt mir doch glatt Folgendes auf (zu sehen nur, wenn die Sonne leicht schräg auf den Wagen fällt):
Die Beifahrertür hat einen minimal helleren dunkelblauen Lack als die hintere Tür. Ebenso der Kotflügelteil auf der Beifahrerseite. Jetzt, wo ich das bemerkt habe, sticht einem das förmlich ins Auge - auch anderen, die ich darauf aufmerksam gemacht habe ("Hä? Der Lack ist anders, oder?"😉
Ich denke jetzt mal ganz grob, dass da Teile ausgetauscht wurden. Das würde auch erklären, warum auch ein Scheinwerfer heller ist als der andere. Und warum habe ich rechts immer Windgeräusche und links herrscht Stille?
Ich schätze, da ist mal ein Unfall passiert, von dem ich nichts weiß, oder? Wurde mir da was verschwiegen?
Es stellt sich nun die Frage, da ja die Händlergarantie inzwischen auch abgelaufen ist, ob man nun nach 2 Jahren irgendwem einen Vorwurf machen kann (außer mir natürlich, weil ich 2 Jahre gebraucht habe, den "Fehler" zu merken!!).
Tja, was ist zu tun oder lasse ich es einfach?
Oder geh ich zum 5. Mal zum Freundlichen und bitte ihn, doch endlich den Windlärm ab 140 km/h zu unterbinden??? (...was er auch beim 15.Mal nicht schaffen wird!)
Was würdet ihr denn machen?
Danke für's lesen - war ja ein bisserl heftig, ich geb's zu
;-)
Petermann
17 Antworten
1. mach doch mal fotos und stell sie ins netz
2. darf zwar auch keine rechtsberatung geben, aber soviel sei mal gesagt " Für Schäden und Mängel, die nachweislich vor dem Kauf schon bestanden haben (...) und die der Käufer nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Kaufdatum schriftlich (...) anzeigt, wird keine Haftung übernommen und/oder Nachbesserung gewährt."
Diese Klausel ist generell, unabhängig von Gerichtsurteilen (wir sind hier nicht im englischen common law) ungültig.
Gemäß BGB - Sachmängelhaftung
beginnt die Frist erst ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Fehlers/Schadens/Mangel, wenn dieser schon vorher vorhanden war.
Wie lang die Frist dann ist, weiss ich nicht aus dem Kopf, aber mind. 12 Monate, wenn nicht sogar mehrere Jahre.
Hast du ne Rechtschutz? dann ab zu Anwalt 😉
ADAC: Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen
LG München - Az.: 6 O 12298/02Zitat:
Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Darunter fällt auch das arglistige Vorspiegeln des Vorhandenseins einer Eigenschaft des Kaufobjekts. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Bei arglistiger Täuschung beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
Zitat:
Autohändler muss Lack prüfen
Berlin (rpo). Wenn Händler ein Auto verkaufen, sollten sie auch einen Blick auf den Lack des Fahrzeugs werfen. Gibt es Unregelmäßigkeiten im Lack, so muss der Händler den Käufer darauf aufmerksam machen.
Deshalb müssten die Händler vor dem Verkauf auch immer die Dicke der Autolackschicht messen, um mögliche Schäden am Gebrauchtwagen aufdecken zu können, erläutert "Finanztest" und macht auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München aufmerksam.
Im konkreten Fall durfte der Käufer eines gebrauchten Audi A6 den Handel rückgängig machen. Der Vorbesitzer hatte betont, der Wagen sei unfallfrei. Der Händler hatte behauptet, ihm seien keine Unfallschäden bekannt. Der Käufer fand aber später heraus, dass das Auto an der rechten Vordertür für etwa 600 Euro repariert worden war.
Das hätte ein Händler durch eine Lackprüfung erkennen können, urteilte das Gericht. Weil der Schaden zudem nicht im Bagatellebereich lag, musste der den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen.
Mit einem Gutachter sind Vorschäden dokumentierbar. Mit eine Anwalt sind Vorderungen durchsetzbar.
(Stichwort: Gebrauchtwagencheck und Lackschichtdickenmessung)
Scheinwerfer "zu hell" sollte man durch nachjustieren in den Griff bekommen, 3 jahre sollte kein problem sein. Ist ja schliesslich gleiche birne und technik - oder nicht? Man könnte schauen, ob die Bauteile aus der gleichen Serie kommen, da muss ne seriennummer sein.
- Möglich wäre auch, dass schon im Werk rumgebastelt wurde. Insofern muss man mit Vorwürfen vorsichtig sein.
- Trotz evtl. abgelaufener fristen würde ich, falls TÜV/dekra einen Unfall/Schaden bestätigen, mit dem Autohaus und/oder Volvo reden. hat das Autohaus Mist gebaut interessiert das Volvo sicherlich. hat Volvo Mist gebaut, dann gibt das AH evtl. etwas um den kunden zu versöhnen, zB kostenloser Kundendienst oÄ. Da ist durchaus Potential für eine einvernehmliche lösung.
Hallo,
wenn die Scheinwerfer ab einer bestimmten Zeit gewechselt werden, Tausch durch neu dann sieht man das mehr als heftig. Die Zeit ändert sich und so auch die Ersatzteile. Vor allem das Glas, die Technik schreitet halt immer weiter vorwärts.
Ich kann jetzt auch von einem Oldmobil keine gleichen Scheinwerfer wie von damals bekommen.
Ist schier unmöglich.
Dann noch zu den Fristen.
Angezeigt wurden sie. Im schlimmsten Fall müsste der händler den Wagen zurück nehmen, weil er den Kunden arglistig getäuscht hat und das mit Vorwand.
Den Schaden würde ich aber erst mal vom Tüv oder von der Dekra gegutachten lassen und dann Nägel mit Köpfen machen.
Grüsse